Am 27. November 2024 bestätigte der Bundesrat die Einführung des Begriffs der Stammdaten in der VGWR sowie des Begriffs des ähnlichen Objekts (zu einem Projekt, einem Gebäude oder einer Wohnung). Die Verordnung wird zudem angepasst, um den Energiebedarf zu berücksichtigen. Sie tritt am 15. Januar 2025 in Kraft.
Trainingskurse
Gemeinden melden ihre Gebäude und Wohnungen bzw. Bauvorhaben im GWR an und haben damit eine wichtige Verantwortung für die Qualität der Daten im nationalen Informationssystem. Ziel der Kurse ist es, die Verantwortlichen in den Gemeinden zu schulen und damit die Ausführung der oben genannten Aufgaben zu erleichtern.