Aktualisierung des Registers
Einführung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das GWR in enger Zusammenarbeit mit kommunalen Ämtern sowie Fachstellen von Bund und Kantonen. Die Bauämter der Gemeinden oder der Kantone erfassen im GWR über die bereitgestellten Schnittstellen Bau-, Renovations- oder Abbruchprojekte, für die eine Baubewilligung erforderlich ist.
Monitoring des Quartalsabschlusses
Die Monitoring dient zur Beobachtung der Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR). Es hat zum Ziel, den kantonalen GWR-Koordinationsstellen, den Gemeinden und der Öffentlichkeit sachdienliche Informationen sowie die zeitliche Entwicklung des Registers aufzuzeigen:

Quartalsabschlüsse
Wichtige Termine
Die Quartalsabschlüsse erfolgen an folgenden Terminen:
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | |
---|---|---|---|---|
Stichtag | 31.03 | 30.06 | 30.09 | 31.12 |
Abschluss | 15.04 | 15.07 | 15.10 | 15.01 |
Mit der Nachführung des GWR und der Einhaltung der Abschlusstermine kann sichergestellt werden, dass die Nutzer die Daten fristgerecht erhalten und die nötigen Grundlagen für die Produktion der Baustatistik als Konjunkturbarometer vorhanden sind. Die Nichteinhaltung kann mit Administrativmassnahmen geahndet werden.