Merkmalskatalog 4.2

Zusammenfassung der Änderungen
Informationen über die Version
- Version 4.2.1
- Entspricht der Version der Web-Applikation: 22.3.2
- Datum des Inkrafttretens: 14.12.2022
Änderungen
Merkmale der Entität ''Bauprojekt''
Eidgenössischer BauprojektidentifikatorEPROID
EPROID
Identifikationsnummer des Bauprojektes im eidg. GWR. | ||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Eidgenössischer Bauprojektidentifikator EPROID
Der EPROID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Bauprojekte. Er wird pro Bauprojekt unabhängig der Gemeindezugehörigkeit, der Baugesucheingabe, der Baubewilligung usw. vom BFS (oder von einem anerkannten kantonalen bzw. städtischen GWR) automatisch vergeben und ist unveränderlich.
Während des Bauprojektes ist er im eidg. GWR gespeichert und wird nach Abschluss für 2 Jahre archiviert. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. a VGWR | |||||||||||||||||||
Codierung | - | Eidgenössischer Bauprojektidentifikator EPROID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Eidgenössischer Bauprojektidentifikator EPROID
Die Angabe ist für alle Bauprojekte obligatorisch. CO4567 |
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Datenquellen | - | Eidgenössischer Bauprojektidentifikator EPROID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR. |
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Qualitätsanforderungen | - | Eidgenössischer Bauprojektidentifikator EPROID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig. CQ8252 |
Amtliche BaudossiernummerPBDNR
Amtliche Baudossiernummer ZusatzPBDNRSX
Von den Baubehörden verwendete Dossiernummer des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche BaudossiernummerPBDNR
Die amtliche Baudossiernummer entspricht der von der zuständigen Stelle vergebenen und von der Behörde verwendeten Nummer zur Identifikation des Projektes.
-
Amtliche Baudossiernummer ZusatzPBDNRSX
Der Zusatz erlaubt die Fallführung, wenn ein Projekt in mehrere unter der Hauptdossiernummer laufende Teilprojekte geführt wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Amtliche BaudossiernummerPBDNR
Alphanumerisch, 15 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Amtliche Baudossiernummer ZusatzPBDNRSX
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Baudossiernummer
Gemäss Codierung
Ja
Amtliche Baudossiernummer Zusatz
0-99
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche BaudossiernummerPBDNR
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4320
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
-
Amtliche Baudossiernummer ZusatzPBDNRSX
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche BaudossiernummerPBDNR
Amtliche Baudossiernummer ZusatzPBDNRSX
Vergabe durch die zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche BaudossiernummerPBDNR
Amtliche Baudossiernummer ZusatzPBDNRSX
Für alle aktiven Bauprojekte (PSTAT < 6706) muss die amtliche Baudossiernummer (PBDNR+PBDNRSX) innerhalb der Erhebungsstelle eindeutig sein.
CQ4963
ErhebungsstellennummerPESTNR
Vom BFS vergebene Erhebungsstellennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Das BFS teilt den kommunalen oder kantonalen Amtsstellen, die für die Bautätigkeit und für die Aktualisierung des GWR zuständig sind, eine Erhebungsstellennummer zu.
Jede Erhebungsstelle gibt eine zuständige Kontaktperson an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR
Codierung
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Numerisch, 6 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Erhebungsstellennummer
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO9005
Datenquellen
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Die Nummer ist in der Liste der Erhebungsstellen aufgeführt.
CQ2983
Umschreibung BauprojektPBEZ
Kurzbeschrieb des Bauprojektes (in Worten).
Detaillierte Beschreibung
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Die Bauprojektbeschreibung soll Angaben welche eine rasche Identifizierung sowie Charakterisierung der Bauprojekte erlauben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Alphanumerisch, 3 bis 1000 Zeichen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Umschreibung Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO4574
Datenquellen
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
--
BauortPGDENR
BFS-Nummer der Gemeinde (oder des Kantons), in der das Bauprojekt realisiert wird.
Detaillierte Beschreibung
-
BauortPGDENR
BFS-Nummer der eigenen Gemeinde gemäss amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz gilt standardmässig als Bauort.
Bei Bauwerken, welche die Gemeindegrenzen überschreiten, ist das Bauprojekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Bauort nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR
Codierung
-
BauortPGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bauort
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BauortPGDENR
Die Angabe ist obligatorisch für alle Bauprojekte.
CO7377
Datenquellen
-
BauortPGDENR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
BauortPGDENR
Angabe zum Bauort verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
CQ7207
Der Bauort ist die Gemeinde der Erhebungsstelle.
CQ7148
BewilligungsgrundPARTBZ
Rechtsgrundlage für bewilligtes Baugesuch ausserhalb der Bauzone.
Detaillierte Beschreibung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Damit kann der Bewilligungsgrund für die Baubewilligung präzisiert werden.
Für Gebäude, die innerhalb der Bauzone gebaut werden, wird immer der Code 5000 "Bauzone" erfasst.
Für bewilligte Baugesuche ausserhalb der Bauzone ist die Rechtsgrundlage für das bewilligte Baugesuch auszuwählen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. i VGWR
Art. 16-18 RPG
Art. 33-34 RPV
Codierung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bewilligungsgründen unterschieden:
Code
Bewilligungsgrund
5000
Bauzone
5001
Ökonomiebauten für die bodenabhängige Landwirtschaft
RPG 16a I RPV 34 I
5002
Landwirtschaftliche Bauten: Aufbereitung, Lagerung, Verkauf
RPG 16a I RPV 34 II
5003
Wohnbauten für landwirtschaftliche Gewerbe
RPG 16a I RPV 34 III
5004
Gemeinschaftliche Stallbauten
RPG 16a RPV 35
5005
Innere Aufstockung Tierhaltung (Schweineställe, Geflügelhallen)
RPG 16a II RPV 36
5006
Innere Aufstockung Gemüse- und Pflanzenbau (Gewächshäuser)
RPG 16a II RPV 37
5007
Bauten und Anlagen in Speziallandwirtschaftszonen
RPG 16a III RPV 38
5008
Gewinnung von Energie aus Biomasse
RPG 16a I RPV 34a
5009
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Schutzzonen
RPG 17 allg.
5011
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Spezialzonen (Deponie, Sport u.ä. ohne Weiler- und Erhaltungszonen)
RPG 18 allg.
5012
Zonenkonforme Bauten in Weiler- oder Erhaltungszonen u.ä.
RPG 18 RPV 33
5015
Solaranlagen
RPG 18a
5021
Standortgebundene Bauten und Anlagen
RPG 24
5022
Vollständige Zweckänderung von Bauten in Streusiedlungsgebieten
RPG 24 RPV 39 I
5023
Vollständige Zweckänderung landschaftsprägender Bauten
RPG 24 RPV 39 II
5031
Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen
RPG 24a
5041
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe zur Existenzsicherung
RPG 24b I
5043
Nichtlandw. Nebenbetriebe mit engem Bezug zu landw. Gewerbe
RPG 24b Ibis
5044
Nichtlandw. Nebenbetriebe in temporären Betriebszentren
RPG 24b Iter
5051
Änderung zonenwidrig gewordener Bauten und Anlagen
RPG 24c RPV 42
5061
Änderungen an ehem. landw. genutzten Wohnbauten
RPG 24d I RPV 42a
5062
Vollständige Zweckänderung geschützter Bauten
RPG 24d II
5063
Hobbymässige Tierhaltung in nahe gelegenen Gebäuden
RPG 24e I
5064
Aussenanlagen zur hobbymässigen Tierhaltung
RPG 24e II-IV
5071
Änderung zonenwidrig gewordener gewerblicher Bauten
RPG 37a RPV 43
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bewilligungsgrund
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO3071
Datenquellen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
--
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Angabe zur Klassierung der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Bei den Auftraggebern von Bauprojekten wird zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Auftraggebern unterschieden.
Umfasst ein Projekt mehrere Typen von Auftraggebern, ist das Projekt mit Hilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in mehrere Projekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Auftraggebers nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Auftraggebern unterschieden:
Code
Typ der Auftraggeber
1. Öffentliche Auftraggeber
1.1. Bund
6101
SBB (Schweizerische Bundesbahnen)
6103
VBS (Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)
6104
BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik)
6105
ASTRA (Bundesamt für Strassen)
6107
Swisscom
6108
Die Post
1.2. Kantone
6110
Kantone (ohne öffentliche Unternehmen)
6111
Öffentliche Unternehmen eines Kantons (ohne Kantonalbank und Gebäudeversicherung)
1.3. Gemeinden
6115
Gemeinden inkl. Korporationen des öffentlichen Rechts (Bürgergemeinde, Alpgenossenschaft usw.), aber ohne öffentliche Unternehmen
6116
Öffentliche Unternehmen einer Gemeinde (Verkehrsbetriebe, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerke usw.)
2. Private Auftraggeber (Übrige Auftraggeber)
2.1. Institutionelle Anleger
6121
Versicherungsgesellschaften ohne Pensionskassen und Krankenkassen
6122
Personalfürsorgestiftungen (Pensionskassen)
6123
Krankenkassen, SUVA
6124
Banken (Nationalbank, Grossbank, Kantonalbank, Regionalbank, Sparkasse, Privatbank), Immobilienfonds oder Finanzholdings
2.2. Private Gas- und Elektrizitätswerke, Bahnen
6131
Private Elektrizitätswerke
6132
Private Gaswerke
6133
Privatbahnen
2.3. Bau- und Immobiliengesellschaften
6141
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) der Immobilienbranche
6142
Wohnbaugenossenschaften, deren Mitglieder die Mehrheit der Wohnungen des Gebäudes bewohnen werden
6143
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) der Immobilienbranche
2.4. Privatpersonen
6161
Privatpersonen, inkl. Erbengemeinschaften
2.5. Übrige Anleger
6151
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohne Immobilienbranche
6152
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) ohne Immobilienbranche
6162
Andere private Auftraggeber (Kirche inkl. Landeskirche; Stiftung, die keine Pensionskasse ist; Verein usw.)
6163
Internationale Organisationen, Botschaften
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO2706
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPAG
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
--
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Name und Adresse der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name und Vorname des Auftraggebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.
Bei juristischen Personen, Name des Unternehmens.
-
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Zusatz zum Namen des Unternehmens.
-
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Domiziladresse der Auftraggeber.
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
6-stellige PLZ der Domiziladresse der Auftraggeber bestehend aus der 4-stelligen PLZ und der Zusatzziffer (2 Stellen).
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
PLZ und Ortschaft von im Ausland wohnhaften Auftraggebern.
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Land, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen
-
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
ISO-Ländercode, 2 Stellen,
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name der Auftraggeber 1
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber 2
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen
Gemäss Codierung
Ja
Strasse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Eingangsnummer der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Zus. Adresse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Postleitzahl der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Wohnsitzland der Auftraggeber
Gemäss ISO-Nomenklatur
Ja
Meldepflicht
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Fakultativ
Datenquellen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
--
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Die Postleitzahl und dessen Zusatz des Auftraggebers sind in der PLZ-Liste enthalten.
CQ1204
Art der BauwerkePARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der BauwerkePARTBW
Tiefbau
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.
Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbau
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.
Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST).
Sonderbau
Unter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der BauwerkePARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
Code
Art der Bauwerke
6010
Tiefbau
6011
Hochbau
6012
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Bauwerke
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der BauwerkePARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO5602
Datenquellen
-
Art der BauwerkePARTBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der BauwerkePARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276.
CQ6721
Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283.
CQ2263
Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen.
CQ4782
Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist.
CQ6251
Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind.
CQ3511
Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig.
CQ8577
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
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Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
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Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
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Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
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Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
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--
--
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--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
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--
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--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
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Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
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BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
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BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
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--
--
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1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
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fak.
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1040
--
--
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obl.*
fak.
fak.
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1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
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--
obl.
fak.
fak.
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1040
--
--
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obl.
fak.
fak.
fak.
1060
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--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
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1020
--
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obl.
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1030
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1040
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1060
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obl.
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1080
--
--
--
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fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
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1040
fak.
obl.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
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1020
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1060
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
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--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
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fak.
fak.
fak.
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1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
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1080
--
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--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
fak.
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1030
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1040
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1080
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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fak.
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fak.
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fak.
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1060
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PBDNR
PBDNRSX
Von den Baubehörden verwendete Dossiernummer des Bauprojektes. | ||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Amtliche Baudossiernummer PBDNR
Die amtliche Baudossiernummer entspricht der von der zuständigen Stelle vergebenen und von der Behörde verwendeten Nummer zur Identifikation des Projektes. |
||||||||||||||||||
- | Amtliche Baudossiernummer Zusatz PBDNRSX
Der Zusatz erlaubt die Fallführung, wenn ein Projekt in mehrere unter der Hauptdossiernummer laufende Teilprojekte geführt wird. |
|||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR | |||||||||||||||||||
Codierung | - | Amtliche Baudossiernummer PBDNR
Alphanumerisch, 15 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig |
||||||||||||||||||
- | Amtliche Baudossiernummer Zusatz PBDNRSX
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen |
|||||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Amtliche Baudossiernummer PBDNR
Meldepflicht nach Projektstatus: CO4320
|
||||||||||||||||||
- | Amtliche Baudossiernummer Zusatz PBDNRSX
Fakultativ |
|||||||||||||||||||
Datenquellen | - | Amtliche Baudossiernummer PBDNR
Amtliche Baudossiernummer Zusatz PBDNRSX
Vergabe durch die zuständige Behörde |
||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Amtliche Baudossiernummer PBDNR
Amtliche Baudossiernummer Zusatz PBDNRSX
Für alle aktiven Bauprojekte (PSTAT < 6706) muss die amtliche Baudossiernummer (PBDNR+PBDNRSX) innerhalb der Erhebungsstelle eindeutig sein. CQ4963 |
ErhebungsstellennummerPESTNR
Vom BFS vergebene Erhebungsstellennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Das BFS teilt den kommunalen oder kantonalen Amtsstellen, die für die Bautätigkeit und für die Aktualisierung des GWR zuständig sind, eine Erhebungsstellennummer zu.
Jede Erhebungsstelle gibt eine zuständige Kontaktperson an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR
Codierung
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Numerisch, 6 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Erhebungsstellennummer
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO9005
Datenquellen
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
ErhebungsstellennummerPESTNR
Die Nummer ist in der Liste der Erhebungsstellen aufgeführt.
CQ2983
Umschreibung BauprojektPBEZ
Kurzbeschrieb des Bauprojektes (in Worten).
Detaillierte Beschreibung
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Die Bauprojektbeschreibung soll Angaben welche eine rasche Identifizierung sowie Charakterisierung der Bauprojekte erlauben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Alphanumerisch, 3 bis 1000 Zeichen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Umschreibung Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO4574
Datenquellen
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
--
BauortPGDENR
BFS-Nummer der Gemeinde (oder des Kantons), in der das Bauprojekt realisiert wird.
Detaillierte Beschreibung
-
BauortPGDENR
BFS-Nummer der eigenen Gemeinde gemäss amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz gilt standardmässig als Bauort.
Bei Bauwerken, welche die Gemeindegrenzen überschreiten, ist das Bauprojekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Bauort nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR
Codierung
-
BauortPGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bauort
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BauortPGDENR
Die Angabe ist obligatorisch für alle Bauprojekte.
CO7377
Datenquellen
-
BauortPGDENR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
BauortPGDENR
Angabe zum Bauort verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
CQ7207
Der Bauort ist die Gemeinde der Erhebungsstelle.
CQ7148
BewilligungsgrundPARTBZ
Rechtsgrundlage für bewilligtes Baugesuch ausserhalb der Bauzone.
Detaillierte Beschreibung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Damit kann der Bewilligungsgrund für die Baubewilligung präzisiert werden.
Für Gebäude, die innerhalb der Bauzone gebaut werden, wird immer der Code 5000 "Bauzone" erfasst.
Für bewilligte Baugesuche ausserhalb der Bauzone ist die Rechtsgrundlage für das bewilligte Baugesuch auszuwählen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. i VGWR
Art. 16-18 RPG
Art. 33-34 RPV
Codierung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bewilligungsgründen unterschieden:
Code
Bewilligungsgrund
5000
Bauzone
5001
Ökonomiebauten für die bodenabhängige Landwirtschaft
RPG 16a I RPV 34 I
5002
Landwirtschaftliche Bauten: Aufbereitung, Lagerung, Verkauf
RPG 16a I RPV 34 II
5003
Wohnbauten für landwirtschaftliche Gewerbe
RPG 16a I RPV 34 III
5004
Gemeinschaftliche Stallbauten
RPG 16a RPV 35
5005
Innere Aufstockung Tierhaltung (Schweineställe, Geflügelhallen)
RPG 16a II RPV 36
5006
Innere Aufstockung Gemüse- und Pflanzenbau (Gewächshäuser)
RPG 16a II RPV 37
5007
Bauten und Anlagen in Speziallandwirtschaftszonen
RPG 16a III RPV 38
5008
Gewinnung von Energie aus Biomasse
RPG 16a I RPV 34a
5009
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Schutzzonen
RPG 17 allg.
5011
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Spezialzonen (Deponie, Sport u.ä. ohne Weiler- und Erhaltungszonen)
RPG 18 allg.
5012
Zonenkonforme Bauten in Weiler- oder Erhaltungszonen u.ä.
RPG 18 RPV 33
5015
Solaranlagen
RPG 18a
5021
Standortgebundene Bauten und Anlagen
RPG 24
5022
Vollständige Zweckänderung von Bauten in Streusiedlungsgebieten
RPG 24 RPV 39 I
5023
Vollständige Zweckänderung landschaftsprägender Bauten
RPG 24 RPV 39 II
5031
Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen
RPG 24a
5041
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe zur Existenzsicherung
RPG 24b I
5043
Nichtlandw. Nebenbetriebe mit engem Bezug zu landw. Gewerbe
RPG 24b Ibis
5044
Nichtlandw. Nebenbetriebe in temporären Betriebszentren
RPG 24b Iter
5051
Änderung zonenwidrig gewordener Bauten und Anlagen
RPG 24c RPV 42
5061
Änderungen an ehem. landw. genutzten Wohnbauten
RPG 24d I RPV 42a
5062
Vollständige Zweckänderung geschützter Bauten
RPG 24d II
5063
Hobbymässige Tierhaltung in nahe gelegenen Gebäuden
RPG 24e I
5064
Aussenanlagen zur hobbymässigen Tierhaltung
RPG 24e II-IV
5071
Änderung zonenwidrig gewordener gewerblicher Bauten
RPG 37a RPV 43
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bewilligungsgrund
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO3071
Datenquellen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
--
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Angabe zur Klassierung der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Bei den Auftraggebern von Bauprojekten wird zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Auftraggebern unterschieden.
Umfasst ein Projekt mehrere Typen von Auftraggebern, ist das Projekt mit Hilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in mehrere Projekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Auftraggebers nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Auftraggebern unterschieden:
Code
Typ der Auftraggeber
1. Öffentliche Auftraggeber
1.1. Bund
6101
SBB (Schweizerische Bundesbahnen)
6103
VBS (Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)
6104
BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik)
6105
ASTRA (Bundesamt für Strassen)
6107
Swisscom
6108
Die Post
1.2. Kantone
6110
Kantone (ohne öffentliche Unternehmen)
6111
Öffentliche Unternehmen eines Kantons (ohne Kantonalbank und Gebäudeversicherung)
1.3. Gemeinden
6115
Gemeinden inkl. Korporationen des öffentlichen Rechts (Bürgergemeinde, Alpgenossenschaft usw.), aber ohne öffentliche Unternehmen
6116
Öffentliche Unternehmen einer Gemeinde (Verkehrsbetriebe, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerke usw.)
2. Private Auftraggeber (Übrige Auftraggeber)
2.1. Institutionelle Anleger
6121
Versicherungsgesellschaften ohne Pensionskassen und Krankenkassen
6122
Personalfürsorgestiftungen (Pensionskassen)
6123
Krankenkassen, SUVA
6124
Banken (Nationalbank, Grossbank, Kantonalbank, Regionalbank, Sparkasse, Privatbank), Immobilienfonds oder Finanzholdings
2.2. Private Gas- und Elektrizitätswerke, Bahnen
6131
Private Elektrizitätswerke
6132
Private Gaswerke
6133
Privatbahnen
2.3. Bau- und Immobiliengesellschaften
6141
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) der Immobilienbranche
6142
Wohnbaugenossenschaften, deren Mitglieder die Mehrheit der Wohnungen des Gebäudes bewohnen werden
6143
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) der Immobilienbranche
2.4. Privatpersonen
6161
Privatpersonen, inkl. Erbengemeinschaften
2.5. Übrige Anleger
6151
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohne Immobilienbranche
6152
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) ohne Immobilienbranche
6162
Andere private Auftraggeber (Kirche inkl. Landeskirche; Stiftung, die keine Pensionskasse ist; Verein usw.)
6163
Internationale Organisationen, Botschaften
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO2706
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPAG
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
--
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Name und Adresse der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name und Vorname des Auftraggebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.
Bei juristischen Personen, Name des Unternehmens.
-
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Zusatz zum Namen des Unternehmens.
-
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Domiziladresse der Auftraggeber.
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
6-stellige PLZ der Domiziladresse der Auftraggeber bestehend aus der 4-stelligen PLZ und der Zusatzziffer (2 Stellen).
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
PLZ und Ortschaft von im Ausland wohnhaften Auftraggebern.
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Land, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen
-
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
ISO-Ländercode, 2 Stellen,
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name der Auftraggeber 1
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber 2
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen
Gemäss Codierung
Ja
Strasse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Eingangsnummer der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Zus. Adresse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Postleitzahl der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Wohnsitzland der Auftraggeber
Gemäss ISO-Nomenklatur
Ja
Meldepflicht
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Fakultativ
Datenquellen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
--
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Die Postleitzahl und dessen Zusatz des Auftraggebers sind in der PLZ-Liste enthalten.
CQ1204
Art der BauwerkePARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der BauwerkePARTBW
Tiefbau
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.
Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbau
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.
Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST).
Sonderbau
Unter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der BauwerkePARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
Code
Art der Bauwerke
6010
Tiefbau
6011
Hochbau
6012
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Bauwerke
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der BauwerkePARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO5602
Datenquellen
-
Art der BauwerkePARTBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der BauwerkePARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276.
CQ6721
Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283.
CQ2263
Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen.
CQ4782
Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist.
CQ6251
Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind.
CQ3511
Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig.
CQ8577
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.*
obl.*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
obl.*
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fak.
fak.
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1030
fak.
obl.*
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fak.
fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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obl.*
fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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obl.*/**
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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fak.
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1040
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1060
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
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fak.
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1060
fak.
obl.
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obl.**
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PESTNR
Vom BFS vergebene Erhebungsstellennummer. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Erhebungsstellennummer PESTNR
Das BFS teilt den kommunalen oder kantonalen Amtsstellen, die für die Bautätigkeit und für die Aktualisierung des GWR zuständig sind, eine Erhebungsstellennummer zu. Jede Erhebungsstelle gibt eine zuständige Kontaktperson an. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR | |||||||
Codierung | - | Erhebungsstellennummer PESTNR
Numerisch, 6 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Erhebungsstellennummer PESTNR
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht. CO9005 |
||||||
Datenquellen | - | Erhebungsstellennummer PESTNR
Vergabe durch das BFS |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Erhebungsstellennummer PESTNR
Die Nummer ist in der Liste der Erhebungsstellen aufgeführt. CQ2983 |
Umschreibung BauprojektPBEZ
Kurzbeschrieb des Bauprojektes (in Worten).
Detaillierte Beschreibung
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Die Bauprojektbeschreibung soll Angaben welche eine rasche Identifizierung sowie Charakterisierung der Bauprojekte erlauben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Alphanumerisch, 3 bis 1000 Zeichen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Umschreibung Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO4574
Datenquellen
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Umschreibung BauprojektPBEZ
--
BauortPGDENR
BFS-Nummer der Gemeinde (oder des Kantons), in der das Bauprojekt realisiert wird.
Detaillierte Beschreibung
-
BauortPGDENR
BFS-Nummer der eigenen Gemeinde gemäss amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz gilt standardmässig als Bauort.
Bei Bauwerken, welche die Gemeindegrenzen überschreiten, ist das Bauprojekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Bauort nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR
Codierung
-
BauortPGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bauort
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BauortPGDENR
Die Angabe ist obligatorisch für alle Bauprojekte.
CO7377
Datenquellen
-
BauortPGDENR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
BauortPGDENR
Angabe zum Bauort verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
CQ7207
Der Bauort ist die Gemeinde der Erhebungsstelle.
CQ7148
BewilligungsgrundPARTBZ
Rechtsgrundlage für bewilligtes Baugesuch ausserhalb der Bauzone.
Detaillierte Beschreibung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Damit kann der Bewilligungsgrund für die Baubewilligung präzisiert werden.
Für Gebäude, die innerhalb der Bauzone gebaut werden, wird immer der Code 5000 "Bauzone" erfasst.
Für bewilligte Baugesuche ausserhalb der Bauzone ist die Rechtsgrundlage für das bewilligte Baugesuch auszuwählen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. i VGWR
Art. 16-18 RPG
Art. 33-34 RPV
Codierung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bewilligungsgründen unterschieden:
Code
Bewilligungsgrund
5000
Bauzone
5001
Ökonomiebauten für die bodenabhängige Landwirtschaft
RPG 16a I RPV 34 I
5002
Landwirtschaftliche Bauten: Aufbereitung, Lagerung, Verkauf
RPG 16a I RPV 34 II
5003
Wohnbauten für landwirtschaftliche Gewerbe
RPG 16a I RPV 34 III
5004
Gemeinschaftliche Stallbauten
RPG 16a RPV 35
5005
Innere Aufstockung Tierhaltung (Schweineställe, Geflügelhallen)
RPG 16a II RPV 36
5006
Innere Aufstockung Gemüse- und Pflanzenbau (Gewächshäuser)
RPG 16a II RPV 37
5007
Bauten und Anlagen in Speziallandwirtschaftszonen
RPG 16a III RPV 38
5008
Gewinnung von Energie aus Biomasse
RPG 16a I RPV 34a
5009
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Schutzzonen
RPG 17 allg.
5011
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Spezialzonen (Deponie, Sport u.ä. ohne Weiler- und Erhaltungszonen)
RPG 18 allg.
5012
Zonenkonforme Bauten in Weiler- oder Erhaltungszonen u.ä.
RPG 18 RPV 33
5015
Solaranlagen
RPG 18a
5021
Standortgebundene Bauten und Anlagen
RPG 24
5022
Vollständige Zweckänderung von Bauten in Streusiedlungsgebieten
RPG 24 RPV 39 I
5023
Vollständige Zweckänderung landschaftsprägender Bauten
RPG 24 RPV 39 II
5031
Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen
RPG 24a
5041
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe zur Existenzsicherung
RPG 24b I
5043
Nichtlandw. Nebenbetriebe mit engem Bezug zu landw. Gewerbe
RPG 24b Ibis
5044
Nichtlandw. Nebenbetriebe in temporären Betriebszentren
RPG 24b Iter
5051
Änderung zonenwidrig gewordener Bauten und Anlagen
RPG 24c RPV 42
5061
Änderungen an ehem. landw. genutzten Wohnbauten
RPG 24d I RPV 42a
5062
Vollständige Zweckänderung geschützter Bauten
RPG 24d II
5063
Hobbymässige Tierhaltung in nahe gelegenen Gebäuden
RPG 24e I
5064
Aussenanlagen zur hobbymässigen Tierhaltung
RPG 24e II-IV
5071
Änderung zonenwidrig gewordener gewerblicher Bauten
RPG 37a RPV 43
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bewilligungsgrund
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO3071
Datenquellen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
--
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Angabe zur Klassierung der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Bei den Auftraggebern von Bauprojekten wird zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Auftraggebern unterschieden.
Umfasst ein Projekt mehrere Typen von Auftraggebern, ist das Projekt mit Hilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in mehrere Projekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Auftraggebers nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Auftraggebern unterschieden:
Code
Typ der Auftraggeber
1. Öffentliche Auftraggeber
1.1. Bund
6101
SBB (Schweizerische Bundesbahnen)
6103
VBS (Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)
6104
BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik)
6105
ASTRA (Bundesamt für Strassen)
6107
Swisscom
6108
Die Post
1.2. Kantone
6110
Kantone (ohne öffentliche Unternehmen)
6111
Öffentliche Unternehmen eines Kantons (ohne Kantonalbank und Gebäudeversicherung)
1.3. Gemeinden
6115
Gemeinden inkl. Korporationen des öffentlichen Rechts (Bürgergemeinde, Alpgenossenschaft usw.), aber ohne öffentliche Unternehmen
6116
Öffentliche Unternehmen einer Gemeinde (Verkehrsbetriebe, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerke usw.)
2. Private Auftraggeber (Übrige Auftraggeber)
2.1. Institutionelle Anleger
6121
Versicherungsgesellschaften ohne Pensionskassen und Krankenkassen
6122
Personalfürsorgestiftungen (Pensionskassen)
6123
Krankenkassen, SUVA
6124
Banken (Nationalbank, Grossbank, Kantonalbank, Regionalbank, Sparkasse, Privatbank), Immobilienfonds oder Finanzholdings
2.2. Private Gas- und Elektrizitätswerke, Bahnen
6131
Private Elektrizitätswerke
6132
Private Gaswerke
6133
Privatbahnen
2.3. Bau- und Immobiliengesellschaften
6141
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) der Immobilienbranche
6142
Wohnbaugenossenschaften, deren Mitglieder die Mehrheit der Wohnungen des Gebäudes bewohnen werden
6143
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) der Immobilienbranche
2.4. Privatpersonen
6161
Privatpersonen, inkl. Erbengemeinschaften
2.5. Übrige Anleger
6151
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohne Immobilienbranche
6152
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) ohne Immobilienbranche
6162
Andere private Auftraggeber (Kirche inkl. Landeskirche; Stiftung, die keine Pensionskasse ist; Verein usw.)
6163
Internationale Organisationen, Botschaften
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO2706
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPAG
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
--
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Name und Adresse der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name und Vorname des Auftraggebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.
Bei juristischen Personen, Name des Unternehmens.
-
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Zusatz zum Namen des Unternehmens.
-
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Domiziladresse der Auftraggeber.
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
6-stellige PLZ der Domiziladresse der Auftraggeber bestehend aus der 4-stelligen PLZ und der Zusatzziffer (2 Stellen).
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
PLZ und Ortschaft von im Ausland wohnhaften Auftraggebern.
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Land, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen
-
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
ISO-Ländercode, 2 Stellen,
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name der Auftraggeber 1
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber 2
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen
Gemäss Codierung
Ja
Strasse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Eingangsnummer der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Zus. Adresse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Postleitzahl der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Wohnsitzland der Auftraggeber
Gemäss ISO-Nomenklatur
Ja
Meldepflicht
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Fakultativ
Datenquellen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
--
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Die Postleitzahl und dessen Zusatz des Auftraggebers sind in der PLZ-Liste enthalten.
CQ1204
Art der BauwerkePARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der BauwerkePARTBW
Tiefbau
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.
Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbau
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.
Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST).
Sonderbau
Unter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der BauwerkePARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
Code
Art der Bauwerke
6010
Tiefbau
6011
Hochbau
6012
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Bauwerke
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der BauwerkePARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO5602
Datenquellen
-
Art der BauwerkePARTBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der BauwerkePARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276.
CQ6721
Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283.
CQ2263
Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen.
CQ4782
Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist.
CQ6251
Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind.
CQ3511
Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig.
CQ8577
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
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1060
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1080
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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1030
fak.
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1040
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1060
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
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1020
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
obl.
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fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PBEZ
Kurzbeschrieb des Bauprojektes (in Worten). | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Umschreibung Bauprojekt PBEZ
Die Bauprojektbeschreibung soll Angaben welche eine rasche Identifizierung sowie Charakterisierung der Bauprojekte erlauben. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR | |||||||
Codierung | - | Umschreibung Bauprojekt PBEZ
Alphanumerisch, 3 bis 1000 Zeichen. Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt. |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Umschreibung Bauprojekt PBEZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht. CO4574 |
||||||
Datenquellen | - | Umschreibung Bauprojekt PBEZ
Baubewilligung |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Umschreibung Bauprojekt PBEZ
-- |
BauortPGDENR
BFS-Nummer der Gemeinde (oder des Kantons), in der das Bauprojekt realisiert wird.
Detaillierte Beschreibung
-
BauortPGDENR
BFS-Nummer der eigenen Gemeinde gemäss amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz gilt standardmässig als Bauort.
Bei Bauwerken, welche die Gemeindegrenzen überschreiten, ist das Bauprojekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Bauort nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR
Codierung
-
BauortPGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bauort
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BauortPGDENR
Die Angabe ist obligatorisch für alle Bauprojekte.
CO7377
Datenquellen
-
BauortPGDENR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
BauortPGDENR
Angabe zum Bauort verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
CQ7207
Der Bauort ist die Gemeinde der Erhebungsstelle.
CQ7148
BewilligungsgrundPARTBZ
Rechtsgrundlage für bewilligtes Baugesuch ausserhalb der Bauzone.
Detaillierte Beschreibung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Damit kann der Bewilligungsgrund für die Baubewilligung präzisiert werden.
Für Gebäude, die innerhalb der Bauzone gebaut werden, wird immer der Code 5000 "Bauzone" erfasst.
Für bewilligte Baugesuche ausserhalb der Bauzone ist die Rechtsgrundlage für das bewilligte Baugesuch auszuwählen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. i VGWR
Art. 16-18 RPG
Art. 33-34 RPV
Codierung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bewilligungsgründen unterschieden:
Code
Bewilligungsgrund
5000
Bauzone
5001
Ökonomiebauten für die bodenabhängige Landwirtschaft
RPG 16a I RPV 34 I
5002
Landwirtschaftliche Bauten: Aufbereitung, Lagerung, Verkauf
RPG 16a I RPV 34 II
5003
Wohnbauten für landwirtschaftliche Gewerbe
RPG 16a I RPV 34 III
5004
Gemeinschaftliche Stallbauten
RPG 16a RPV 35
5005
Innere Aufstockung Tierhaltung (Schweineställe, Geflügelhallen)
RPG 16a II RPV 36
5006
Innere Aufstockung Gemüse- und Pflanzenbau (Gewächshäuser)
RPG 16a II RPV 37
5007
Bauten und Anlagen in Speziallandwirtschaftszonen
RPG 16a III RPV 38
5008
Gewinnung von Energie aus Biomasse
RPG 16a I RPV 34a
5009
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Schutzzonen
RPG 17 allg.
5011
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Spezialzonen (Deponie, Sport u.ä. ohne Weiler- und Erhaltungszonen)
RPG 18 allg.
5012
Zonenkonforme Bauten in Weiler- oder Erhaltungszonen u.ä.
RPG 18 RPV 33
5015
Solaranlagen
RPG 18a
5021
Standortgebundene Bauten und Anlagen
RPG 24
5022
Vollständige Zweckänderung von Bauten in Streusiedlungsgebieten
RPG 24 RPV 39 I
5023
Vollständige Zweckänderung landschaftsprägender Bauten
RPG 24 RPV 39 II
5031
Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen
RPG 24a
5041
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe zur Existenzsicherung
RPG 24b I
5043
Nichtlandw. Nebenbetriebe mit engem Bezug zu landw. Gewerbe
RPG 24b Ibis
5044
Nichtlandw. Nebenbetriebe in temporären Betriebszentren
RPG 24b Iter
5051
Änderung zonenwidrig gewordener Bauten und Anlagen
RPG 24c RPV 42
5061
Änderungen an ehem. landw. genutzten Wohnbauten
RPG 24d I RPV 42a
5062
Vollständige Zweckänderung geschützter Bauten
RPG 24d II
5063
Hobbymässige Tierhaltung in nahe gelegenen Gebäuden
RPG 24e I
5064
Aussenanlagen zur hobbymässigen Tierhaltung
RPG 24e II-IV
5071
Änderung zonenwidrig gewordener gewerblicher Bauten
RPG 37a RPV 43
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bewilligungsgrund
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO3071
Datenquellen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
--
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Angabe zur Klassierung der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Bei den Auftraggebern von Bauprojekten wird zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Auftraggebern unterschieden.
Umfasst ein Projekt mehrere Typen von Auftraggebern, ist das Projekt mit Hilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in mehrere Projekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Auftraggebers nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Auftraggebern unterschieden:
Code
Typ der Auftraggeber
1. Öffentliche Auftraggeber
1.1. Bund
6101
SBB (Schweizerische Bundesbahnen)
6103
VBS (Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)
6104
BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik)
6105
ASTRA (Bundesamt für Strassen)
6107
Swisscom
6108
Die Post
1.2. Kantone
6110
Kantone (ohne öffentliche Unternehmen)
6111
Öffentliche Unternehmen eines Kantons (ohne Kantonalbank und Gebäudeversicherung)
1.3. Gemeinden
6115
Gemeinden inkl. Korporationen des öffentlichen Rechts (Bürgergemeinde, Alpgenossenschaft usw.), aber ohne öffentliche Unternehmen
6116
Öffentliche Unternehmen einer Gemeinde (Verkehrsbetriebe, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerke usw.)
2. Private Auftraggeber (Übrige Auftraggeber)
2.1. Institutionelle Anleger
6121
Versicherungsgesellschaften ohne Pensionskassen und Krankenkassen
6122
Personalfürsorgestiftungen (Pensionskassen)
6123
Krankenkassen, SUVA
6124
Banken (Nationalbank, Grossbank, Kantonalbank, Regionalbank, Sparkasse, Privatbank), Immobilienfonds oder Finanzholdings
2.2. Private Gas- und Elektrizitätswerke, Bahnen
6131
Private Elektrizitätswerke
6132
Private Gaswerke
6133
Privatbahnen
2.3. Bau- und Immobiliengesellschaften
6141
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) der Immobilienbranche
6142
Wohnbaugenossenschaften, deren Mitglieder die Mehrheit der Wohnungen des Gebäudes bewohnen werden
6143
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) der Immobilienbranche
2.4. Privatpersonen
6161
Privatpersonen, inkl. Erbengemeinschaften
2.5. Übrige Anleger
6151
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohne Immobilienbranche
6152
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) ohne Immobilienbranche
6162
Andere private Auftraggeber (Kirche inkl. Landeskirche; Stiftung, die keine Pensionskasse ist; Verein usw.)
6163
Internationale Organisationen, Botschaften
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO2706
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPAG
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
--
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Name und Adresse der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name und Vorname des Auftraggebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.
Bei juristischen Personen, Name des Unternehmens.
-
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Zusatz zum Namen des Unternehmens.
-
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Domiziladresse der Auftraggeber.
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
6-stellige PLZ der Domiziladresse der Auftraggeber bestehend aus der 4-stelligen PLZ und der Zusatzziffer (2 Stellen).
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
PLZ und Ortschaft von im Ausland wohnhaften Auftraggebern.
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Land, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen
-
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
ISO-Ländercode, 2 Stellen,
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name der Auftraggeber 1
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber 2
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen
Gemäss Codierung
Ja
Strasse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Eingangsnummer der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Zus. Adresse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Postleitzahl der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Wohnsitzland der Auftraggeber
Gemäss ISO-Nomenklatur
Ja
Meldepflicht
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Fakultativ
Datenquellen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
--
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Die Postleitzahl und dessen Zusatz des Auftraggebers sind in der PLZ-Liste enthalten.
CQ1204
Art der BauwerkePARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der BauwerkePARTBW
Tiefbau
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.
Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbau
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.
Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST).
Sonderbau
Unter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der BauwerkePARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
Code
Art der Bauwerke
6010
Tiefbau
6011
Hochbau
6012
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Bauwerke
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der BauwerkePARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO5602
Datenquellen
-
Art der BauwerkePARTBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der BauwerkePARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276.
CQ6721
Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283.
CQ2263
Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen.
CQ4782
Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist.
CQ6251
Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind.
CQ3511
Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig.
CQ8577
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
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1080
fak.
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fak.
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fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
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fak.
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1030
fak.
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1040
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1060
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
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1020
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1030
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1040
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1080
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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fak.
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1030
fak.
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1040
fak.
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1060
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PGDENR
BFS-Nummer der Gemeinde (oder des Kantons), in der das Bauprojekt realisiert wird. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Bauort PGDENR
BFS-Nummer der eigenen Gemeinde gemäss amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz gilt standardmässig als Bauort.
Bei Bauwerken, welche die Gemeindegrenzen überschreiten, ist das Bauprojekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen. Wenn dies nicht möglich ist, ist der Bauort nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. b VGWR | |||||||
Codierung | - | Bauort PGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Bauort PGDENR
Die Angabe ist obligatorisch für alle Bauprojekte. CO7377 |
||||||
Datenquellen | - | Bauort PGDENR
Zuständige Behörde |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Bauort PGDENR
Angabe zum Bauort verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde. CQ7207 Der Bauort ist die Gemeinde der Erhebungsstelle. CQ7148 |
BewilligungsgrundPARTBZ
Rechtsgrundlage für bewilligtes Baugesuch ausserhalb der Bauzone.
Detaillierte Beschreibung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Damit kann der Bewilligungsgrund für die Baubewilligung präzisiert werden.
Für Gebäude, die innerhalb der Bauzone gebaut werden, wird immer der Code 5000 "Bauzone" erfasst.
Für bewilligte Baugesuche ausserhalb der Bauzone ist die Rechtsgrundlage für das bewilligte Baugesuch auszuwählen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. i VGWR
Art. 16-18 RPG
Art. 33-34 RPV
Codierung
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bewilligungsgründen unterschieden:
Code
Bewilligungsgrund
5000
Bauzone
5001
Ökonomiebauten für die bodenabhängige Landwirtschaft
RPG 16a I RPV 34 I
5002
Landwirtschaftliche Bauten: Aufbereitung, Lagerung, Verkauf
RPG 16a I RPV 34 II
5003
Wohnbauten für landwirtschaftliche Gewerbe
RPG 16a I RPV 34 III
5004
Gemeinschaftliche Stallbauten
RPG 16a RPV 35
5005
Innere Aufstockung Tierhaltung (Schweineställe, Geflügelhallen)
RPG 16a II RPV 36
5006
Innere Aufstockung Gemüse- und Pflanzenbau (Gewächshäuser)
RPG 16a II RPV 37
5007
Bauten und Anlagen in Speziallandwirtschaftszonen
RPG 16a III RPV 38
5008
Gewinnung von Energie aus Biomasse
RPG 16a I RPV 34a
5009
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Schutzzonen
RPG 17 allg.
5011
Zonenkonforme Bauten und Anlagen in Spezialzonen (Deponie, Sport u.ä. ohne Weiler- und Erhaltungszonen)
RPG 18 allg.
5012
Zonenkonforme Bauten in Weiler- oder Erhaltungszonen u.ä.
RPG 18 RPV 33
5015
Solaranlagen
RPG 18a
5021
Standortgebundene Bauten und Anlagen
RPG 24
5022
Vollständige Zweckänderung von Bauten in Streusiedlungsgebieten
RPG 24 RPV 39 I
5023
Vollständige Zweckänderung landschaftsprägender Bauten
RPG 24 RPV 39 II
5031
Zweckänderungen ohne bauliche Massnahmen
RPG 24a
5041
Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe zur Existenzsicherung
RPG 24b I
5043
Nichtlandw. Nebenbetriebe mit engem Bezug zu landw. Gewerbe
RPG 24b Ibis
5044
Nichtlandw. Nebenbetriebe in temporären Betriebszentren
RPG 24b Iter
5051
Änderung zonenwidrig gewordener Bauten und Anlagen
RPG 24c RPV 42
5061
Änderungen an ehem. landw. genutzten Wohnbauten
RPG 24d I RPV 42a
5062
Vollständige Zweckänderung geschützter Bauten
RPG 24d II
5063
Hobbymässige Tierhaltung in nahe gelegenen Gebäuden
RPG 24e I
5064
Aussenanlagen zur hobbymässigen Tierhaltung
RPG 24e II-IV
5071
Änderung zonenwidrig gewordener gewerblicher Bauten
RPG 37a RPV 43
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Bewilligungsgrund
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO3071
Datenquellen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
BewilligungsgrundPARTBZ
--
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Angabe zur Klassierung der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Bei den Auftraggebern von Bauprojekten wird zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Auftraggebern unterschieden.
Umfasst ein Projekt mehrere Typen von Auftraggebern, ist das Projekt mit Hilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in mehrere Projekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Auftraggebers nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Auftraggebern unterschieden:
Code
Typ der Auftraggeber
1. Öffentliche Auftraggeber
1.1. Bund
6101
SBB (Schweizerische Bundesbahnen)
6103
VBS (Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)
6104
BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik)
6105
ASTRA (Bundesamt für Strassen)
6107
Swisscom
6108
Die Post
1.2. Kantone
6110
Kantone (ohne öffentliche Unternehmen)
6111
Öffentliche Unternehmen eines Kantons (ohne Kantonalbank und Gebäudeversicherung)
1.3. Gemeinden
6115
Gemeinden inkl. Korporationen des öffentlichen Rechts (Bürgergemeinde, Alpgenossenschaft usw.), aber ohne öffentliche Unternehmen
6116
Öffentliche Unternehmen einer Gemeinde (Verkehrsbetriebe, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerke usw.)
2. Private Auftraggeber (Übrige Auftraggeber)
2.1. Institutionelle Anleger
6121
Versicherungsgesellschaften ohne Pensionskassen und Krankenkassen
6122
Personalfürsorgestiftungen (Pensionskassen)
6123
Krankenkassen, SUVA
6124
Banken (Nationalbank, Grossbank, Kantonalbank, Regionalbank, Sparkasse, Privatbank), Immobilienfonds oder Finanzholdings
2.2. Private Gas- und Elektrizitätswerke, Bahnen
6131
Private Elektrizitätswerke
6132
Private Gaswerke
6133
Privatbahnen
2.3. Bau- und Immobiliengesellschaften
6141
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) der Immobilienbranche
6142
Wohnbaugenossenschaften, deren Mitglieder die Mehrheit der Wohnungen des Gebäudes bewohnen werden
6143
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) der Immobilienbranche
2.4. Privatpersonen
6161
Privatpersonen, inkl. Erbengemeinschaften
2.5. Übrige Anleger
6151
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohne Immobilienbranche
6152
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) ohne Immobilienbranche
6162
Andere private Auftraggeber (Kirche inkl. Landeskirche; Stiftung, die keine Pensionskasse ist; Verein usw.)
6163
Internationale Organisationen, Botschaften
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO2706
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPAG
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
--
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Name und Adresse der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name und Vorname des Auftraggebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.
Bei juristischen Personen, Name des Unternehmens.
-
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Zusatz zum Namen des Unternehmens.
-
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Domiziladresse der Auftraggeber.
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
6-stellige PLZ der Domiziladresse der Auftraggeber bestehend aus der 4-stelligen PLZ und der Zusatzziffer (2 Stellen).
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
PLZ und Ortschaft von im Ausland wohnhaften Auftraggebern.
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Land, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen
-
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
ISO-Ländercode, 2 Stellen,
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name der Auftraggeber 1
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber 2
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen
Gemäss Codierung
Ja
Strasse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Eingangsnummer der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Zus. Adresse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Postleitzahl der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Wohnsitzland der Auftraggeber
Gemäss ISO-Nomenklatur
Ja
Meldepflicht
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Fakultativ
Datenquellen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
--
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Die Postleitzahl und dessen Zusatz des Auftraggebers sind in der PLZ-Liste enthalten.
CQ1204
Art der BauwerkePARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der BauwerkePARTBW
Tiefbau
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.
Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbau
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.
Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST).
Sonderbau
Unter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der BauwerkePARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
Code
Art der Bauwerke
6010
Tiefbau
6011
Hochbau
6012
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Bauwerke
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der BauwerkePARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO5602
Datenquellen
-
Art der BauwerkePARTBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der BauwerkePARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276.
CQ6721
Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283.
CQ2263
Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen.
CQ4782
Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist.
CQ6251
Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind.
CQ3511
Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig.
CQ8577
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.*
obl.*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
obl.*
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fak.
fak.
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1030
fak.
obl.*
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fak.
fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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obl.*
fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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obl.*/**
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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fak.
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1040
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1060
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
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fak.
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1060
fak.
obl.
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obl.**
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PARTBZ
Rechtsgrundlage für bewilligtes Baugesuch ausserhalb der Bauzone. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Bewilligungsgrund PARTBZ
Damit kann der Bewilligungsgrund für die Baubewilligung präzisiert werden. Für Gebäude, die innerhalb der Bauzone gebaut werden, wird immer der Code 5000 "Bauzone" erfasst. Für bewilligte Baugesuche ausserhalb der Bauzone ist die Rechtsgrundlage für das bewilligte Baugesuch auszuwählen. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. i VGWR
Art. 16-18 RPG Art. 33-34 RPV |
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Codierung | - | Bewilligungsgrund PARTBZ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Bewilligungsgründen unterschieden:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Bewilligungsgrund PARTBZ
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht. CO3071 |
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Datenquellen | - | Bewilligungsgrund PARTBZ
Baubewilligung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Bewilligungsgrund PARTBZ
-- |
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Angabe zur Klassierung der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Bei den Auftraggebern von Bauprojekten wird zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Auftraggebern unterschieden.
Umfasst ein Projekt mehrere Typen von Auftraggebern, ist das Projekt mit Hilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in mehrere Projekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Auftraggebers nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Auftraggebern unterschieden:
Code
Typ der Auftraggeber
1. Öffentliche Auftraggeber
1.1. Bund
6101
SBB (Schweizerische Bundesbahnen)
6103
VBS (Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport)
6104
BBL (Bundesamt für Bauten und Logistik)
6105
ASTRA (Bundesamt für Strassen)
6107
Swisscom
6108
Die Post
1.2. Kantone
6110
Kantone (ohne öffentliche Unternehmen)
6111
Öffentliche Unternehmen eines Kantons (ohne Kantonalbank und Gebäudeversicherung)
1.3. Gemeinden
6115
Gemeinden inkl. Korporationen des öffentlichen Rechts (Bürgergemeinde, Alpgenossenschaft usw.), aber ohne öffentliche Unternehmen
6116
Öffentliche Unternehmen einer Gemeinde (Verkehrsbetriebe, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerke usw.)
2. Private Auftraggeber (Übrige Auftraggeber)
2.1. Institutionelle Anleger
6121
Versicherungsgesellschaften ohne Pensionskassen und Krankenkassen
6122
Personalfürsorgestiftungen (Pensionskassen)
6123
Krankenkassen, SUVA
6124
Banken (Nationalbank, Grossbank, Kantonalbank, Regionalbank, Sparkasse, Privatbank), Immobilienfonds oder Finanzholdings
2.2. Private Gas- und Elektrizitätswerke, Bahnen
6131
Private Elektrizitätswerke
6132
Private Gaswerke
6133
Privatbahnen
2.3. Bau- und Immobiliengesellschaften
6141
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) der Immobilienbranche
6142
Wohnbaugenossenschaften, deren Mitglieder die Mehrheit der Wohnungen des Gebäudes bewohnen werden
6143
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) der Immobilienbranche
2.4. Privatpersonen
6161
Privatpersonen, inkl. Erbengemeinschaften
2.5. Übrige Anleger
6151
Einzelfirmen oder Personengesellschaften (Einfache-, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) ohne Immobilienbranche
6152
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Genossenschaft, Kommandit AG, GmbH) ohne Immobilienbranche
6162
Andere private Auftraggeber (Kirche inkl. Landeskirche; Stiftung, die keine Pensionskasse ist; Verein usw.)
6163
Internationale Organisationen, Botschaften
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO2706
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPAG
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der AuftraggeberPTYPAG
--
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Name und Adresse der Auftraggeber.
Detaillierte Beschreibung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name und Vorname des Auftraggebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt.
Bei juristischen Personen, Name des Unternehmens.
-
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Zusatz zum Namen des Unternehmens.
-
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Domiziladresse der Auftraggeber.
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
6-stellige PLZ der Domiziladresse der Auftraggeber bestehend aus der 4-stelligen PLZ und der Zusatzziffer (2 Stellen).
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
PLZ und Ortschaft von im Ausland wohnhaften Auftraggebern.
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Land, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR
Codierung
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen
-
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
ISO-Ländercode, 2 Stellen,
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name der Auftraggeber 1
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber 2
Gemäss Codierung
Ja
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen
Gemäss Codierung
Ja
Strasse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Eingangsnummer der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Zus. Adresse der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Postleitzahl der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber
Gemäss PLZ-Liste
Ja
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber
Gemäss Codierung
Ja
Wohnsitzland der Auftraggeber
Gemäss ISO-Nomenklatur
Ja
Meldepflicht
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Fakultativ
Datenquellen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
--
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Die Postleitzahl und dessen Zusatz des Auftraggebers sind in der PLZ-Liste enthalten.
CQ1204
Art der BauwerkePARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der BauwerkePARTBW
Tiefbau
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.
Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbau
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.
Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST).
Sonderbau
Unter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der BauwerkePARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
Code
Art der Bauwerke
6010
Tiefbau
6011
Hochbau
6012
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Bauwerke
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der BauwerkePARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO5602
Datenquellen
-
Art der BauwerkePARTBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der BauwerkePARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276.
CQ6721
Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283.
CQ2263
Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen.
CQ4782
Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist.
CQ6251
Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind.
CQ3511
Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig.
CQ8577
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
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1020
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
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1040
--
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fak.
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1060
--
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
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--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
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--
obl.
fak.
fak.
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1040
--
--
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obl.
fak.
fak.
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1060
--
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
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obl.
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1030
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obl.
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1040
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obl.
--
1060
--
--
--
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--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
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1020
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
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--
--
1020
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1030
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1040
fak.
fak.
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fak.
fak.
fak.
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1060
--
--
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1080
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--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
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fak.
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1020
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1080
fak.
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fak.
fak.
fak.
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fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
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obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
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Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
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PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PTYPAG
Angabe zur Klassierung der Auftraggeber. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Typ der Auftraggeber PTYPAG
Bei den Auftraggebern von Bauprojekten wird zwischen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Kantone, Gemeinden) und privaten Auftraggebern unterschieden. Umfasst ein Projekt mehrere Typen von Auftraggebern, ist das Projekt mit Hilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in mehrere Projekte zu unterteilen. Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Auftraggebers nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Typ der Auftraggeber PTYPAG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Auftraggebern unterschieden:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Typ der Auftraggeber PTYPAG
Meldepflicht nach Projektstatus: CO2706
|
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Datenquellen | - | Typ der Auftraggeber PTYPAG
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Typ der Auftraggeber PTYPAG
-- |
Name der Auftraggeber 1PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz UnternehmenPAGNAMEZ
Strasse der AuftraggeberPAGSTR
Eingangsnummer der AuftraggeberPAGEINR
Zus. Adresse der AuftraggeberPAGADRZ
Postleitzahl der AuftraggeberPAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der AuftraggeberPAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der AuftraggeberPAGAUSLORT
Wohnsitzland der AuftraggeberPAGLAND
PAGNAME1
PAGNAME2
PAGNAMEZ
PAGSTR
PAGEINR
PAGADRZ
PAGPLZ4
PAGPLZZ
PAGAUSLORT
PAGLAND
Name und Adresse der Auftraggeber. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Name der Auftraggeber 1 PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2 PAGNAME2
Name und Vorname des Auftraggebers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt. Bei juristischen Personen, Name des Unternehmens. |
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- | Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen PAGNAMEZ
Zusatz zum Namen des Unternehmens. |
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- | Strasse der Auftraggeber PAGSTR
Eingangsnummer der Auftraggeber PAGEINR
Zus. Adresse der Auftraggeber PAGADRZ
Domiziladresse der Auftraggeber. |
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- | Postleitzahl der Auftraggeber PAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber PAGPLZZ
6-stellige PLZ der Domiziladresse der Auftraggeber bestehend aus der 4-stelligen PLZ und der Zusatzziffer (2 Stellen). |
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- | Ausländische Ortschaft der Auftraggeber PAGAUSLORT
PLZ und Ortschaft von im Ausland wohnhaften Auftraggebern. |
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- | Wohnsitzland der Auftraggeber PAGLAND
Land, in dem der Auftraggeber seinen Wohnsitz hat. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. e VGWR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Name der Auftraggeber 1 PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2 PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen PAGNAMEZ
Strasse der Auftraggeber PAGSTR
Alphanumerisch, 60 Stellen |
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- | Eingangsnummer der Auftraggeber PAGEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen |
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- | Zus. Adresse der Auftraggeber PAGADRZ
Alphanumerisch, 60 Stellen |
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- | Postleitzahl der Auftraggeber PAGPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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- | Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber PAGPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen |
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- | Ausländische Ortschaft der Auftraggeber PAGAUSLORT
Alphanumerisch, 60 Stellen |
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- | Wohnsitzland der Auftraggeber PAGLAND
ISO-Ländercode, 2 Stellen, |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Name der Auftraggeber 1 PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2 PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen PAGNAMEZ
Strasse der Auftraggeber PAGSTR
Eingangsnummer der Auftraggeber PAGEINR
Zus. Adresse der Auftraggeber PAGADRZ
Postleitzahl der Auftraggeber PAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber PAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber PAGAUSLORT
Wohnsitzland der Auftraggeber PAGLAND
Fakultativ |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenquellen | - | Name der Auftraggeber 1 PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2 PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen PAGNAMEZ
Strasse der Auftraggeber PAGSTR
Eingangsnummer der Auftraggeber PAGEINR
Zus. Adresse der Auftraggeber PAGADRZ
Postleitzahl der Auftraggeber PAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber PAGPLZZ
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber PAGAUSLORT
Wohnsitzland der Auftraggeber PAGLAND
Baubewilligung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Name der Auftraggeber 1 PAGNAME1
Name der Auftraggeber 2 PAGNAME2
Name der Auftraggeber Zusatz Unternehmen PAGNAMEZ
Strasse der Auftraggeber PAGSTR
Eingangsnummer der Auftraggeber PAGEINR
Zus. Adresse der Auftraggeber PAGADRZ
Ausländische Ortschaft der Auftraggeber PAGAUSLORT
Wohnsitzland der Auftraggeber PAGLAND
-- Postleitzahl der Auftraggeber PAGPLZ4
Zusatzziffer PLZ der Auftraggeber PAGPLZZ
Die Postleitzahl und dessen Zusatz des Auftraggebers sind in der PLZ-Liste enthalten. CQ1204 |
Art der BauwerkePARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der BauwerkePARTBW
Tiefbau
Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.
Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Hochbau
Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.
Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.
Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST).
Sonderbau
Unter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der BauwerkePARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
Code
Art der Bauwerke
6010
Tiefbau
6011
Hochbau
6012
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Bauwerke
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der BauwerkePARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO5602
Datenquellen
-
Art der BauwerkePARTBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der BauwerkePARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276.
CQ6721
Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283.
CQ2263
Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen.
CQ4782
Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist.
CQ6251
Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind.
CQ3511
Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig.
CQ8577
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
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--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
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obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1060
fak.
obl.**
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obl.*/**
fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
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1030
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obl.
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fak.
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1040
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
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fak.
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1030
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
fak.
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obl.
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1040
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fak.
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1080
fak.
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fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
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Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
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StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
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Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
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Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PARTBW
Klassifikation zwischen Hochbauprojekte, Tiefbauprojekten und Sonderbauten. | ||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Art der Bauwerke PARTBW
TiefbauTiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen.Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind. HochbauHochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen.Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke, die unter der Bodenhöhe liegen, jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind. Umfasst ein Projekt sowohl Hoch- als auch Tiefbauten, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen. Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für die Art der Bauwerke nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen. Ansonsten ist die Art der Bauwerke diejenige, die den grössten Anteil an den Gesamtkosten des Projekts ausmacht (PKOST). SonderbauUnter den Begriff "Sonderbau" fallen Bauwerke, die nur Sonderbauten betreffen (GKAT 1080), also Bauwerke, die nicht dem Schutz von Menschen, Tieren oder Gegenständen dienen oder aus anderen Gründen nicht der Gebäudedefinition des eidg. GWR entsprechen (Art. 2 VGWR). |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR | |||||||||
Codierung | - | Art der Bauwerke PARTBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Arten der Bauwerke unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Art der Bauwerke PARTBW
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht. CO5602 |
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Datenquellen | - | Art der Bauwerke PARTBW
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Art der Bauwerke PARTBW
Art der Bauwerke muss "Hochbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6235, 6271, 6272, 6273, 6274, 6276. CQ6721 Art der Bauwerke muss "Tiefbau" sein, wenn der Typ der Bauwerke (PTYPBW) einem der folgenden Werte entspricht: 6231, 6232, 6233, 6261, 6283. CQ2263 Für Tiefbauprojekte sind keine Gebäude und Wohnungen zugelassen. CQ4782 Die Art der Bauwerke muss "Hochbau" lauten, wenn mindestens ein Gebäude (GKAT 1020, 1030, 1040, 1060) mit dem Bauprojekt verknüpft ist. CQ6251 Die Art der Bauwerke muss "Sonderbau" lauten, wenn nur Sonderbauten (GKAT 1080) mit dem Projekt verbunden sind. CQ3511 Bei Projekten für "Sonderbauten" sind nur Verbindungen zu Sonderbauten (GKAT 1080) zulässig. CQ8577 |
Typ der BauwerkePTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke.
Detaillierte Beschreibung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt.
Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen.
Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
Code
Typ der Bauwerke
1. Infrastruktur: Versorgung
6211
Wasserversorgungsanlagen
6212
Elektrizitätswerke und -netze
6213
Gaswerke und -netze, chemische Anlagen
6214
Fernheizungsanlagen
6219
Übrige Versorgungsanlagen
2. Infrastruktur: Entsorgung
6221
Wasserentsorgungsanlagen
6222
Kehrichtentsorgungsanlagen
6223
Übrige Entsorgungsanlagen
3. Infrastruktur: Strassenverkehr
6231
Nationalstrassen
6232
Kantonsstrassen
6233
Gemeindestrassen
6234
Übriger Strassenbau, Parkplätze
6235
Parkhäuser
4. Infrastruktur: Übriger Verkehr und Kommunikation
6241
Bahnanlagen
6242
Bus- und Tramanlagen
6243
Schiffsverkehrsanlagen
6244
Flugverkehrsanlagen
6245
Kommunikationsanlagen
6249
Übrige Verkehrsanlagen
5. Bildung, Forschung
6251
Schulen, Bildungswesen (bis Maturastufe)
6252
Höheres Bildungswesen und Forschung
6. Gesundheit
6253
Akutspitäler, allgemeine Spitäler
6254
Heime mit Unterkunft, Pflegedienste und/oder Betreuung
6255
Übriges spezialisiertes Gesundheitswesen
7. Kultur und Freizeit
6256
Freizeit-, Tourismusanlagen
6257
Kirchen und Sakralbauten
6258
Kulturbauten inkl. Museen, Bibliotheken und Denkmäler
6259
Sporthallen und Sportplätze
8. Übrige Infrastruktur
6261
Uferverbauungen, Staudämme
6262
Landesverteidigungsbauten
6269
Übrige Infrastruktur
9. Wohnen
6271
Einfamilienhäuser freistehend
6272
Einfamilienhäuser angebaut
6273
Mehrfamilienhäuser (reine Wohngebäude mit mehreren Wohnungen)
6274
Wohngebäude mit Nebennutzung (inkl. Bauernhäuser)
6276
Wohnheime ohne Pflegedienste und/oder Betreuung
6278
Garagen, Parkplätze, Einstellhallen im Zusammenhang mit Wohngebäuden
6279
Übrige Bauten im Zusammenhang mit Wohngebäuden
10. Land- und Forstwirtschaft
6281
Landwirtschaftsbauten
6282
Forstwirtschaftsbauten
6283
Meliorationen
11. Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen
6291
Werkstätten, Fabrikgebäude
6292
Lagerhallen, Depots, Silos und Zisternen
6293
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude
6294
Kaufhäuser, Geschäftsgebäude
6295
Hotels, Restaurants
6296
Andere Beherbergungen
6299
Übrige Verwendung für wirtschaftliche Zwecke
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Typ der Bauwerke
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO4324
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PTYPBW
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Typ der BauwerkePTYPBW
--
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
--
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.*
obl.*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
obl.*
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fak.
fak.
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1030
fak.
obl.*
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fak.
fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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obl.*
fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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obl.*/**
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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fak.
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1040
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1060
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
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fak.
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1060
fak.
obl.
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obl.**
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PTYPBW
Klassierung des Bauprojektes nach dem Typ der Bauwerke. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Typ der Bauwerke PTYPBW
Die Bauwerke werden in 11 Gruppen mit insgesamt 48 Bauwerktypen unterteilt. Umfasst ein Projekt mehrere Bauwerkstypen, ist das Projekt nach Möglichkeit mithilfe des Merkmals "Amtliche Baudossiernummer Zusatz" (PBDNRSX) in entsprechende Teilprojekte zu unterteilen. Wenn dies nicht möglich ist, ist der Code für den Typ des Bauwerks nach dem Überwiegungskriterium - gemessen an den Projektkosten (PKOST) - zuzuteilen. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Typ der Bauwerke PTYPBW
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Bauwerkstypen unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Typ der Bauwerke PTYPBW
Meldepflicht nach Projektstatus: CO4324
|
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Datenquellen | - | Typ der Bauwerke PTYPBW
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Typ der Bauwerke PTYPBW
-- |
Projektkosten totalPKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF).
Detaillierte Beschreibung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.
Bemerkungen
Beantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.
Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten.
In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.
Kostenrechnung gemäss Schweizer Normen
Werden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:
Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan):
- Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten
- Gruppe 2: Gebäude
- Gruppe 3: Betriebseinrichtungen
- Gruppe 4: Umgebung
- Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten
Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J
Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T):
- Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR
Codierung
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Projektkosten total
1000 – 999'999'999'000
Nein
Meldepflicht
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO7823
Datenquellen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Projektkosten total PKOSTPKOST
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Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden.
Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum.
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden.
Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung.
-
Datum BaubeginnPDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum BauendePDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes.
Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben.
Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen.
Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben.
-
Datum SistierungPDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren.
Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird.
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde.
Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung.
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist.
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum Baueingabe
≥01.01.2000
Nein
Datum Baubewilligung
≥01.01.2000
Ja
Datum Baubeginn
≥01.01.2000
Ja
Datum Bauende
≥01.01.2000
Ja
Datum Sistierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Ablehnung des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Datum Nichtrealisierung
≥01.01.2000
Ja
Datum Rückzug des Baugesuchs
≥01.01.2000
Ja
Meldepflicht
-
Datum BaueingabePDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
CO2947
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Fakultativ
Datenquellen
-
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Datum BaueingabePDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft.
CQ7086
-
Datum BaubewilligungPDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch.
CQ6537
Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist.
CQ2251
Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft.
CQ6335
-
Datum BaubeginnPDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist.
CQ7659
Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ8787
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist.
CQ8926
Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist.
CQ6575
Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft.
CQ4631
-
Datum BauendePDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist.
CQ7303
Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns.
CQ9116
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist.
CQ8172
Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet.
CQ3602
Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft.
CQ8067
-
Datum SistierungPDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen.
CQ1572
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe.
CQ7620
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ4418
Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch.
CQ1617
Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft.
CQ4377
-
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ1866
Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ5477
-
Datum NichtrealisierungPDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch.
CQ7514
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ8915
Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft.
CQ2888
-
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung.
CQ5822
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}.
CQ5733
Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft.
CQ7702
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
--
--
--
--
--
--
Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
--
--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
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fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
obl.
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fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.*
obl.*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PKOST
Gesamtkosten des Bauprojektes, in Schweizer Franken (CHF). | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Projektkosten total PKOST PKOST
Die Projektkosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten (inkl.Honorare), alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten. BemerkungenBeantragte oder bewilligte Subventionen werden nie abgezogen.Die Mehrwertsteuer ist Teil der Projektkosten. In den Projektkosten nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen. Kostenrechnung gemäss Schweizer NormenWerden die Kosten gemäss einer in der Schweiz geltenden Norm berechnet, sind folgende Elemente zu berücksichtigen:Gemäss Schweizer Norm SN 506 500 (Baukostenplan): - Gruppe 1: Vorbereitungsarbeiten - Gruppe 2: Gebäude - Gruppe 3: Betriebseinrichtungen - Gruppe 4: Umgebung - Gruppe 5: Baunebenkosten und Übergangskonten Gemäss Schweizer Norm SN 506 511 (eBKP-H): - Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppen A und J Gemäss Schweizer Norm SN 506 512 (eBKP-T): - Sämtliche Kosten mit Ausnahme jener der Gruppe A |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. g VGWR | |||||||
Codierung | - | Projektkosten total PKOST PKOST
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen, gerundet auf 1000. |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Projektkosten total PKOST PKOST
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht. CO7823 |
||||||
Datenquellen | - | Projektkosten total PKOST PKOST
Baubewilligung |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Projektkosten total PKOST PKOST
-- |
Datum BaueingabePDATIN
Datum BaubewilligungPDATOK
Datum BaubeginnPDATBB
Datum BauendePDATBE
Datum SistierungPDATSIST
Datum Ablehnung des BaugesuchsPDATABL
Datum NichtrealisierungPDATANN
Datum Rückzug des BaugesuchsPDATRZG
PDATIN
PDATOK
PDATBB
PDATBE
PDATSIST
PDATABL
PDATANN
PDATRZG
Wichtige Daten zum Verlauf der Baubewilligung. | |||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Datum Baueingabe PDATIN
Datum der Einreichung des Baugesuchs bei den Baubehörden. Als Datum der Baueingabe für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Genehmigung des Projektierungskredites oder ein vergleichbares Datum. |
|||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Baubewilligung PDATOK
Datum der Erteilung der Baubewilligung durch die Baubehörden. Als Datum der Baubewilligung für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditgenehmigung. |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Baubeginn PDATBB
Datum des tatsächlichen Bauendes. Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben. Als Datum der Baueingabe bzw. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen. Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben. |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Bauende PDATBE
Datum des tatsächlichen Bauendes. Wird die Bewilligung für ein Projekt erst nach Abschluss der Arbeiten erteilt, ist trotzdem das effektive Datum des Baubeginns und des Bauendes anzugeben. Als Datum der Baueingabe bzw. (inkl. Baubewilligung sind dagegen in diesem Sonderfall fiktive Daten vor Beginn der Arbeiten zu wählen. Wenn das genaue Datum nicht bekannt ist, ist der 1. des Monats anzugeben. |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Sistierung PDATSIST
Datum des Entscheids, das Baugesuch oder die Baubewilligung auf unbestimmte Zeit zu sistieren. Das Datum der Sistierung muss gelöscht werden, sobald das Projekt wieder aufgenommen wird. |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Ablehnung des Baugesuchs PDATABL
Datum der Ablehnung des Baugesuchs durch die Baubehörde. Als Datum der Ablehnung des Baugesuchs für Bauvorhaben der öffentlichen Verwaltung ausserhalb des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens gilt das Datum der Baukreditablehnung. |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Nichtrealisierung PDATANN
Datum, das angibt, ab wann das Baugesuch oder die Baubewilligung ungültig ist. |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Rückzug des Baugesuchs PDATRZG
Datum des definitiven Rückzugs des Baugesuchs durch den Auftraggeber. |
||||||||||||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR | ||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Datum Baueingabe PDATIN
Datum Baubewilligung PDATOK
Datum Baubeginn PDATBB
Datum Bauende PDATBE
Datum Sistierung PDATSIST
Datum Ablehnung des Baugesuchs PDATABL
Datum Nichtrealisierung PDATANN
Datum Rückzug des Baugesuchs PDATRZG
Datumsformat dd.mm.yyyy |
|||||||||||||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Datum Baueingabe PDATIN
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht. CO2947 |
|||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Baubewilligung PDATOK
Datum Baubeginn PDATBB
Datum Bauende PDATBE
Datum Sistierung PDATSIST
Datum Ablehnung des Baugesuchs PDATABL
Datum Nichtrealisierung PDATANN
Datum Rückzug des Baugesuchs PDATRZG
Fakultativ |
||||||||||||||||||||||||||||
Datenquellen | - | Datum Baueingabe PDATIN
Datum Baubewilligung PDATOK
Datum Baubeginn PDATBB
Datum Bauende PDATBE
Datum Sistierung PDATSIST
Datum Ablehnung des Baugesuchs PDATABL
Datum Nichtrealisierung PDATANN
Datum Rückzug des Baugesuchs PDATRZG
Angabe zuständige Baubehörde |
|||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Datum Baueingabe PDATIN
Das Datum der Baueingabe liegt nie in der Zukunft. CQ7086 |
|||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Baubewilligung PDATOK
Das Datum der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe oder ist mit diesem identisch. CQ6537 Das Datum der Baubewilligung ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Ablehnung der Bewilligung erfasst ist. CQ2251 Das Datum der Baubewilligung liegt nie in der Zukunft. CQ6335 |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Baubeginn PDATBB
Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Baubewilligung nicht bekannt ist. CQ7659 Das Datum des Baubeginns liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung. CQ8787 Das Datum des Baubeginns ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Rückzugs des Baugesuchs erfasst ist. CQ8926 Das Datum des Baubeginns ist leer oder kleiner als das Datum der Sistierung, wenn diese erfasst ist. CQ6575 Das Datum des Baubeginns liegt bei vierteljährlichen Erhebungsstellen nie mehr als 3 Monate in der Zukunft. CQ4631 |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Bauende PDATBE
Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum des Baubeginns nicht bekannt ist. CQ7303 Das Datum des Bauendes liegt immer hinter dem Datum des Baubeginns. CQ9116 Das Datum des Bauendes ist nicht erlaubt, wenn das Datum der Annullierung der Baubewilligung erfasst ist. CQ8172 Das Datum des Baubeginns addiert mit der voraussichtlichen Dauer der Bauarbeiten liegt immer über dem Stichtag, wenn sich das Projekt im Bau befindet. CQ3602 Das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten liegt nie mehr als 6 Monate in der Zukunft. CQ8067 |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Sistierung PDATSIST
Das Datum der Sistierung kann nicht hinter dem Datum der Annullierung der Baubewilligung liegen. CQ1572 Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baueingabe. CQ7620 Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch. CQ4418 Das Sistierungsdatum liegt immer nach dem Datum des Baubeginns oder ist mit diesem identisch. CQ1617 Das Sistierungsdatum liegt nie in der Zukunft. CQ4377 |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Ablehnung des Baugesuchs PDATABL
Das Datum der Ablehnung der Baubewilligung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}. CQ1866 Das Datum der Ablehnung des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft. CQ5477 |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Nichtrealisierung PDATANN
Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baubewilligung oder ist mit diesem identisch. CQ7514 Das Datum der Nichtrealisierung liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}. CQ8915 Das Datum der Nichtrealisierung liegt nie in der Zukunft. CQ2888 |
||||||||||||||||||||||||||||
- | Datum Rückzug des Baugesuchs PDATRZG
Das Datum des Rückzugs des Baugesuchs liegt immer hinter dem Datum der Baubewilligung oder ist identisch mit dem Datum der Baubewilligung. CQ5822 Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt immer nach dem Datum der Baueingabe{{-oder ist mit diesem identisch-}}. CQ5733 Das Datum der Rückzug des Baugesuchs liegt nie in der Zukunft. CQ7702 |
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten.
Detaillierte Beschreibung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten.
Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Voraussichtliche Baudauer
1-999
Ja
Meldepflicht
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Meldepflicht nach Projektstatus:
CO5385
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PVBD
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter
Automatische Aktualisierung
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet.
CA4647
Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet.
Qualitätsanforderungen
-
Voraussichtliche BaudauerPVBD
--
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
--
--
--
--
--
--
--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
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Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
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Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
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--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
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--
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gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
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--
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gültig
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Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
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--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
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gültig
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--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
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gültig
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Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
--
--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
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--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
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Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
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obl.
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fak.
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1030
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obl.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
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fak.
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1080
fak.
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fak.
fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
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obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PVBD
Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeiten. | ||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Voraussichtliche Baudauer PVBD
Voraussichtliche Dauer der Bauphase in Monaten. Die Angabe der voraussichtlichen Baudauer dient dazu, den Anteil der bereits realisierten Bauinvestitionen an den Gesamtkosten des Bauprojektes aus statistischer Sicht abzuschätzen. |
||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR | |||||||||||||||||||
Codierung | - | Voraussichtliche Baudauer PVBD
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Voraussichtliche Baudauer PVBD
Meldepflicht nach Projektstatus: CO5385
|
||||||||||||||||||
Datenquellen | - | Voraussichtliche Baudauer PVBD
Auftraggeber, Architekt, Bauleiter |
||||||||||||||||||
Automatische Aktualisierung | - | Voraussichtliche Baudauer PVBD
Die (tatsächliche) Baudauer wird für alle aktiven abgeschlossenen Projekte (PSTAT 6704) automatisch hergeleitet. CA4647 Die tatsächliche Baudauer wird immer auf den nächsten Monat gerundet. |
||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Voraussichtliche Baudauer PVBD
-- |
Status BauprojektPSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Status BauprojektPSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Es wird zwischen folgenden Status unterschieden:
Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)
Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.
Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)
Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.
Projekt baubegonnen
Besagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden.
Projekt abgeschlossen
Besagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.
Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind.
Projekt sistiert
Besagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.
Projekt abgelehnt
Besagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.
Projekt nicht realisiert
Besagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.
Projekt zurückgezogen
Besagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR
Codierung
-
Status BauprojektPSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
Code
Status Bauprojekt
6701
Baugesuch beantragt
6702
Baubewilligung bewilligt
6703
Projekt baubegonnen
6704
Projekt abgeschlossen
6706
Projekt sistiert
6707
Baugesuch abgelehnt
6708
Projekt nicht realisiert
6709
Projekt zurückgezogen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Status Bauprojekt
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
CO9506
Datenquellen
-
Status BauprojektPSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet.
Automatische Aktualisierung
Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
PDATIN
Datum Baueingabe
PDATOK
Datum Baubewilligung
PDATBB
Datum Baubeginn
PDATBE
Datum Bauende
PDATSIST
Datum Sistierung
PDATABL
Datum Ablehnung Baugesuch
PDATANN
Datum Nichtrealisierung
PDATZG
Datum Rückzug Baugesuch
Status Bauprojekt
Nr. der Qualitätskontrolle
(Automatismus)
gültig
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--
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--
Baugesuch beantragt
CA7180
gültig
gültig
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Baubewilligung bewilligt
CA1795
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
--
Projekt baubegonnen
CA4783
gültig
gültig
gültig
gültig
--
--
--
--
Projekt abgeschlossen
CA6296
gültig
--
--
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--
gültig
--
--
Baugesuch abgelehnt
CA1107
gültig
--
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--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1185
gültig
--
--
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--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA2447
gültig
--
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA4950
gültig
gültig
--
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA5110
gültig
gültig
--
--
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--
--
gültig
Projekt zurückgezogen
CA5233
gültig
gültig
--
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA6754
gültig
gültig
gültig
--
--
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA3977
gültig
gültig
gültig
--
gültig
--
--
--
Projekt sistiert
CA0860
gültig
--
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA1392
gültig
gültig
--
--
gültig
--
gültig
--
Projekt nicht realisiert
CA2891
gültig = erfasste und nicht in der Zukunft Datum
Qualitätsanforderungen
-
Status BauprojektPSTAT
--
Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
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Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
fak.
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fak.
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1030
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fak.
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1060
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
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fak.
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1030
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fak.
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fak.
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1080
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
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obl.
obl.
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fak.
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1040
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obl.
obl.
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1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
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WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
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WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
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Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
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Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
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Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
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WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
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WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
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WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
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KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
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KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
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KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PSTAT
Angabe zum aktuellen Stand des Bauprojektes. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Status Bauprojekt PSTAT
Der aktuelle Stand des Bauprojektes wird von den Daten des Bauprojektes abgeleitet. Es wird zwischen folgenden Status unterschieden: Baugesuch beantragt (noch nicht erteilt)Besagt, dass das Baugesuch bei den zuständigen Behörden (normalerweise beim kommunalen Bauamt) formell eingereicht wurde.Baubewilligung bewilligt (noch nicht baubegonnen)Besagt, dass die Behörden die definitive Baubewilligung erteilt haben.Projekt baubegonnenBesagt, dass die Bauarbeiten begonnen haben.Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt baubegonnen, sobald die ersten Arbeiten gestartet wurden. Projekt abgeschlossenBesagt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind.Wenn eine Baubewilligung mehrere Objekte betrifft, ist das Projekt erst abgeschlossen, wenn alle Objekte gebaut sind. Projekt sistiertBesagt, dass die Durchführung des Projektes auf unbestimmte Zeit sistiert ist.Projekt abgelehntBesagt, dass das Baugesuch von der zuständigen Behörde definitiv abgelehnt wurde.Projekt nicht realisiertBesagt, dass das Projekt in der vom Gesetz festgesetzten Frist nicht realisiert wurde und dass die Baubewilligung definitiv ungültig ist.Projekt zurückgezogenBesagt, dass das Baugesuch vom Auftraggeber definitiv zurückgezogen wurde. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. h VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Status Bauprojekt PSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Status des Bauprojektes unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Status Bauprojekt PSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet. CO9506 |
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Datenquellen | - | Status Bauprojekt PSTAT
Der Status wird immer von den Daten des Bauprojektes abgeleitet. |
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Automatische Aktualisierung | Der Status des Bauprojektes wird automatisch hergeleitet, und zwar nach folgenden Regeln, die auf den Daten für alle Projekte basieren:
|
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Qualitätsanforderungen | - | Status Bauprojekt PSTAT
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Beilage zum BauprojektPDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans.
Detaillierte Beschreibung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen.
Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR
Codierung
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Beilage zum Bauprojekt
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Fakultativ
Datenquellen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Beilage zum BauprojektPDOK
--
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
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obl.
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1040
--
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--
--
obl.
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1060
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--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
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obl.
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fak.
fak.
1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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obl.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
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fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.*
obl.*
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fak.
fak.
fak.
1040
fak.
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fak.
fak.
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1060
fak.
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obl.*
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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fak.
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1030
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1040
fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
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fak.
fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
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WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PDOK
Dem Bauprojekt angefügtes elektronisches Dokument zur Erfassung eines Lageplans. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Beilage zum Bauprojekt PDOK
Dieses Merkmal ist vorgesehen, um die Kommunikation zwischen dem eidg. GWR und der amtlichen Vermessung zu vereinfachen. Die Verantwortung für den Inhalt dieses Merkmals obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. d VGWR | |||||||
Codierung | - | Beilage zum Bauprojekt PDOK
Binäre Datei, PDF-, JPG- oder DXF-Format. Maximale Grösse: 0.5 MB |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Beilage zum Bauprojekt PDOK
Fakultativ |
||||||
Datenquellen | - | Beilage zum Bauprojekt PDOK
Baubewilligung |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Beilage zum Bauprojekt PDOK
-- |
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Projekt 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Projekt 1PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2PFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden.
Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes.
Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes.
Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein.
Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden.
Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden.
-
Energetische SanierungPENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster).
Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung.
-
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System.
-
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen.
Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten.
-
UmnutzungPUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen).
Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung.
-
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung.
Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind.
-
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt.
-
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird.
-
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird.
-
Andere UmbautenPANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR
Codierung
-
Art der ArbeitenPARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
6001
Neubau
6002
Umbau
6007
Abbruch
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Arbeiten
Gemäss Codierung
Ja
Energetische Sanierung
Gemäss Codierung
Ja
Sanierung des Heizsystems
Gemäss Codierung
Ja
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
Gemäss Codierung
Ja
Umnutzung
Gemäss Codierung
Ja
Beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Nicht beheizte Erweiterung
Gemäss Codierung
Ja
Thermische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Photovoltaische Solaranlage
Gemäss Codierung
Ja
Andere Umbauten
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Art der ArbeitenPARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht.
WO1633
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
PSTAT
6701
eingereicht
6702
erteilt
6703
baubegonnen
6704
abgeschlossen
6706
sistiert
6707
abgelehnt
6708
nicht realisiert
6709
nicht realisiert
PARTAB
6001
--
--
--
--
--
--
--
--
6002
obl.*
obl.*
obl.*
obl.*
fak.*
fak.*
fak.*
fak.*
6007
--
--
--
--
--
--
--
--
*) Die Meldepflicht gilt nur für Projekte, deren Art der Bauwerke ein "Gebäude" ist (PARTBW 6011).
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt.
Qualitätskontrollen
Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
PENSAN
PHEIZSAN
PINNUMB
PUMNUTZ
PERWMHZ
PERWOHZ
PTHERSOL
PPHOTSOL
PANDUMB
WO9567
WO1226
WO3016
WO3101
WO2473
WO4183
WO0112
WO2870
WO6536
WO6388
WO9652
WO9909
WO7127
WO0245
WO5734
WO2145
WO6602
WO1120
WO7699
WO1450
WO5422
WO4568
WO7975
WO6544
WO8794
WO4179
WO1380
Datenquellen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Art der ArbeitenPARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein.
WQ2091
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein.
WQ8734
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ7468
Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein.
WQ0909
-
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen.
WQ3852
Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft.
WQ1621
Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist.
WQ6913
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
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obl.*
fak.
fak.
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1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
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obl.
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1030
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obl.
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1040
--
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obl.
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1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
fak.
1060
fak.
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fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
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fak.
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1030
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fak.
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1040
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fak.
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1060
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obl.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
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1080
--
--
--
--
--
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--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
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1030
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1040
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1060
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obl.*
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1080
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
PFREITXT1
PFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Freitextfeld Projekt 1 PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2 PFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Projekt" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten. |
||||||
Rechtliche Grundlage | -- | |||||||
Codierung | - | Freitextfeld Projekt 1 PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2 PFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Freitextfeld Projekt 1 PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2 PFREITXT2
Fakultativ |
||||||
Datenquellen | - | Freitextfeld Projekt 1 PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2 PFREITXT2
Gemeinden und Kantone |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Freitextfeld Projekt 1 PFREITXT1
Freitextfeld Projekt 2 PFREITXT2
-- |
Merkmale der Entität ''Arbeiten''
Art der ArbeitenPARTAB
Energetische SanierungPENSAN
Sanierung des HeizsystemsPHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im InnenbereichPINNUMB
UmnutzungPUMNUTZ
Beheizte ErweiterungPERWMHZ
Nicht beheizte ErweiterungPERWOHZ
Thermische SolaranlagePTHERSOL
Photovoltaische SolaranlagePPHOTSOL
Andere UmbautenPANDUMB
Art der Arbeiten
PARTAB
Energetische Sanierung
PENSAN
Sanierung des Heizsystems
PHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im Innenbereich
PINNUMB
Umnutzung
PUMNUTZ
Beheizte Erweiterung
PERWMHZ
Nicht beheizte Erweiterung
PERWOHZ
Thermische Solaranlage
PTHERSOL
Photovoltaische Solaranlage
PPHOTSOL
Andere Umbauten
PANDUMB
Gibt die Art der durchgeführten Arbeiten an. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Art der Arbeiten PARTAB
Für jedes Gebäude in Verbindung mit einem Bauprojekt muss die Art der Arbeiten angegeben werden. Ein Neubau ist die vollständige Errichtung eines neuen Gebäudes. Im Gegensatz dazu ist ein Abbruch der vollständige Abriss eines bestehenden Gebäudes. Alle anderen Arbeiten sind Umbauten und schliessen die Erweiterung oder den teilweisen Abbruch eines bestehenden Gebäudes ein. Gehört kein Gebäude, sondern gehören lediglich Tiefbauten zum Bauprojekt, muss die vorherrschende Art der Arbeiten angegeben werden. Entspricht die Art der Arbeiten einem Umbau, muss dieser Umbau mithilfe eines oder mehrerer der nachstehenden Merkmale bezeichnet werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Energetische Sanierung PENSAN
Energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Isolation des Dachs, der Fassade und/oder der Fenster). Die Änderung des Heizsystems wird separat betrachtet (siehe nachfolgend) und zählt nicht zur energetischen Sanierung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Sanierung des Heizsystems PHEIZSAN
Ersatz des Heizsystems, generell durch ein leistungsfähigeres System. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Umbauten / Renovationen im Innenbereich PINNUMB
Renovations- oder Umbauarbeiten im Innenbereich eines Gebäudes, die keine Umnutzung darstellen. Das Zusammenführen oder Teilen von Wohnungen ist als Umbau zu betrachten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Umnutzung PUMNUTZ
Umnutzung des ganzen oder eines Teils des Gebäudes (zum Beispiel eine in ein Büro umgebaute Werkstatt oder ein in Wohnungen umgebauter Schuppen). Die Ausstattung eines Dachgeschosses gilt ebenfalls als Umnutzung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Beheizte Erweiterung PERWMHZ
Veränderung der Aussenstruktur des Gebäudes mittels Erweiterung und/oder Aufstockung. Die Erweiterung wird als beheizt betrachtet, wenn die zusätzlichen Räumlichkeiten beheizt sind. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Nicht beheizte Erweiterung PERWOHZ
Idem, aber die zusätzlichen Räumlichkeiten sind nicht beheizt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Thermische Solaranlage PTHERSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer Solaranlage zur Wärmegewinnung, die zum Heizen und/oder zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird. |
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- | Photovoltaische Solaranlage PPHOTSOL
Ausstattung oder Erweiterung mit einer photovoltaischen Solaranlage, die am Gebäude angebracht oder im Gebäude integriert ist und zur Stromgewinnung genutzt wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Andere Umbauten PANDUMB
Alle anderen Arbeiten, die keiner der vorangehenden Kategorien angehören, wie beispielsweise: Fassadenverputz ohne Isolation, Anbringen von Schildern, Mauerdurchbruch für Fenster usw. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 1 Bst. f VGWR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Art der Arbeiten PARTAB
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Arten der Arbeiten unterschieden:
|
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- | Energetische Sanierung PENSAN
Sanierung des Heizsystems PHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im Innenbereich PINNUMB
Umnutzung PUMNUTZ
Beheizte Erweiterung PERWMHZ
Nicht beheizte Erweiterung PERWOHZ
Thermische Solaranlage PTHERSOL
Photovoltaische Solaranlage PPHOTSOL
Andere Umbauten PANDUMB
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle ; 1=ja, 0=nein |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Art der Arbeiten PARTAB
Für sämtliche Bauprojekte besteht eine Meldepflicht. WO1633 |
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- | Energetische Sanierung PENSAN
Sanierung des Heizsystems PHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im Innenbereich PINNUMB
Umnutzung PUMNUTZ
Beheizte Erweiterung PERWMHZ
Nicht beheizte Erweiterung PERWOHZ
Thermische Solaranlage PTHERSOL
Photovoltaische Solaranlage PPHOTSOL
Andere Umbauten PANDUMB
Meldepflicht nach Projektstatus und Art der Arbeiten:
Die Erfassung ist für die Art der Bauwerke "Tiefbau" und "Sonderbauten" (PARTBW 6010 und 6012) nicht erlaubt. Qualitätskontrollen Résolution insuffisante pour afficher correctement l'élément.
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenquellen | - | Art der Arbeiten PARTAB
Energetische Sanierung PENSAN
Sanierung des Heizsystems PHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im Innenbereich PINNUMB
Umnutzung PUMNUTZ
Beheizte Erweiterung PERWMHZ
Nicht beheizte Erweiterung PERWOHZ
Thermische Solaranlage PTHERSOL
Photovoltaische Solaranlage PPHOTSOL
Andere Umbauten PANDUMB
Baubewilligung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Art der Arbeiten PARTAB
Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Neubauprojekten verbunden sein. WQ2091 Ein Gebäude kann nicht mit mehreren Abbruchprojekten verbunden sein. WQ8734 Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Neubauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein. WQ7468 Ein und dasselbe Gebäude kann nicht gleichzeitig mit einem Umbauprojekt und mit einem Abbruchprojekt verbunden sein. WQ0909 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Energetische Sanierung PENSAN
Sanierung des Heizsystems PHEIZSAN
Umbauten / Renovationen im Innenbereich PINNUMB
Umnutzung PUMNUTZ
Beheizte Erweiterung PERWMHZ
Nicht beheizte Erweiterung PERWOHZ
Thermische Solaranlage PTHERSOL
Photovoltaische Solaranlage PPHOTSOL
Andere Umbauten PANDUMB
Wenn die Art der Arbeiten ein "Umbau" (PARTAB 6002) und die Art des Bauwerks ein "Gebäude" (PARTBW 6011) ist, muss mindestens eines der Merkmale den Wert "Ja" aufweisen. WQ3852 Arbeiten mit abgeschlossener Sanierung des Heizsystems (PHEIZSAN "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) innerhalb des Zeitraums der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser (WQ1621) verknüpft. WQ1621 Abgeschlossene Arbeiten mit thermischer Solaranlage (PTHERSOL "Ja") (PSTAT 6704) sind mit einem Gebäude mit thermischen Sonnenkollektoren, einer Baubewilligung als Informationsquelle (GWAERSCE*) und einem Aktualisierungsdatum (GWAERDAT*) im Zeitraum der Arbeiten für Heizung oder Warmwasser verbunden, wenn die Solarthermie nicht die dritte Energiequelle ist. WQ6913 |
Merkmale der Entität ''Gebäude''
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude.
Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EGID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung / Import
Renovation / Umnutzung eines Gebäudes
Der im eidg. GWR bestehende EGID bleibt unverändert
Identifikation eines nicht nutzbaren Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht nutzbar
Abbruch des Gebäudes
EGID bleibt aktiv; GSTAT = abgebrochen
Nicht realisiertes Gebäude
EGID bleibt aktiv; GSTAT = nicht realisiert
Nachträgliche Erfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EGID bei Erfassung/Import
Fehlerhafte Erfassung eines Gebäudes
EGID deaktiviert, keine Wiederverwendung zugelassen
Der EGID ist einmalig, d.h. bei Abbruch oder Nichtrealisierung eines Gebäudes bleibt das Gebäude im Datenbestand des eidg. GWR gespeichert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude.
Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben.
Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeidentifikator
1-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO1590
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeidentifikatorEGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
BQ4558
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
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obl.
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fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
fak.
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fak.
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1030
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
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1080
fak.
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fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
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fak.
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1030
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obl.
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1040
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obl.
obl.
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1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
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WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
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WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
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Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
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Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
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Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
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Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
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WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
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WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
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WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
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KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
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KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
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KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
EGID
Gebäudeidentifikationsnummer im eidg. GWR. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID
Der EGID ist eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäude. Er wird pro Gebäude unabhängig der Gemeindezugehörigkeit vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Gemeindefusionen, Eigentümerwechseln, Umbauten usw. unverändert.
Auch wenn am gleichen Standort ein Neubau entsteht, erhält das neu erstellte Gebäude einen neuen EGID, unabhängig davon, ob der Neubau die gleiche Adresse trägt wie das abgebrochene resp. nicht realisierte Gebäude. Wenn ein Gebäude durch einen Brand, Naturgefahren (Hangrutsch, Unwetter, Erdbeben, Überschwemmung usw.) oder allgemein durch ein Ereignis höherer Gewalt komplett zerstört und anschliessend wieder errichtet wird, dann wird ein neuer EGID vergeben. Ist das Gebäude infolge eines solchen Ereignisses nur beschädigt, aber nicht mehr nutzbar, wurde es als gesundheitsgefährdend deklariert oder sind nur noch Trümmer übrig, bleibt es aktiv und erhält den Status eines nicht nutzbaren Gebäudes (GSTAT 1005). |
||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. a VGWR
Art. 26 Abs. 1 Bst. b GeoNV |
|||||||||||||||||
Codierung | - | Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen |
||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch. BO1590 |
||||||||||||||||
Datenquellen | - | Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR. |
||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Eidgenössischer Gebäudeidentifikator EGID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig. BQ4558 |
BFS-GemeindenummerGGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz.
Detaillierte Beschreibung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu.
Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können.
Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis.
Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert.
Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV
Codierung
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
BFS-Gemeindenummer
1-6999
Nein
Meldepflicht
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO6780
Datenquellen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Vergabe durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
BFS-GemeindenummerGGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde.
BQ1466
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
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--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1060
fak.
obl.**
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obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
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obl.
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fak.
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1030
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obl.
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obl.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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1030
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
fak.
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1040
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1060
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1080
fak.
fak.
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fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
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PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
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Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
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Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
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Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
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StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
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Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
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StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
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Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
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StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
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StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
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Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
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WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
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KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
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Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GGDENR
Nummer der politischen Gemeinde gemäss amtlichem Gemeindeverzeichnis der Schweiz. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | BFS-Gemeindenummer GGDENR
Die BFS-Gemeindenummer ordnet die Gebäude einer politischen Gemeinde zu. Diese Zuordnung ist notwendig, um u.a. Parzellennummern und amtliche Gebäudenummern eindeutig identifizieren zu können. Die BFS-Gemeindenummer dient zudem als Schlüsselmerkmal zum Gemeindeverzeichnis und zum Strassenverzeichnis. Änderungen in der Gemeindestruktur (Gemeindefusionen und -trennungen) führen dazu, dass die BFS-Gemeindenummer eines Gebäudes ändert. Die BFS-Gemeindenummer wird dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz entnommen. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. d VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. g GeoNV |
|||||||
Codierung | - | BFS-Gemeindenummer GGDENR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | BFS-Gemeindenummer GGDENR
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch. BO6780 |
||||||
Datenquellen | - | BFS-Gemeindenummer GGDENR
Vergabe durch das BFS |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | BFS-Gemeindenummer GGDENR
Die BFS-Gemeindenummer verweist auf eine aktuell gültige politische Gemeinde. BQ1466 |
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird.
Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen.
Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig.
Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR
Codierung
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Gebäudenummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO3383
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
obl.*
fak.
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1030
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obl.*
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1040
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obl.*
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1060
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obl.*
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1080
fak.
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fak.
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*) Die Meldepflicht gilt nur, wenn die Gemeinde gemäss Angaben des eidg. GWR-spezifischen Gemeindeverzeichnisses amtliche Gebäudenummern führt.
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet.
BO7009
Datenquellen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich,
meistens ist es die Gebäudeversicherung.
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche GebäudenummerGEBNR
--
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
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1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1030
fak.
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fak.
fak.
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1040
fak.
fak.
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fak.
fak.
fak.
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1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
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1020
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obl.*
fak.
fak.
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1060
--
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fak.
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1080
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fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
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1020
--
--
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fak.
fak.
fak.
1030
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obl.
fak.
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1040
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fak.
fak.
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1060
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
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fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
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1020
--
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obl.
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1030
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obl.
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1040
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1060
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obl.
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1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
obl.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
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1020
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
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--
1020
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1030
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fak.
fak.
fak.
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1040
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
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1060
--
--
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1080
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--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
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1080
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fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
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E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
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Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GEBNR
Von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergebene Gebäudenummer. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Amtliche Gebäudenummer GEBNR
Die amtliche Gebäudenummer ist die Nummer, die von einer kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben und von dieser verbreitet genutzt wird. Bei Verwendung von bestehenden Nummern, in der Regel Gebäudeversicherungsnummern, können mehrere zusammengebaute Gebäude die gleiche amtliche Gebäudenummer tragen. Die amtliche Gebäudenummer ist deshalb bezogen auf die Gebäudedefinition des eidg. GWR nicht immer eindeutig. Nicht alle Kantone bzw. Gemeinden kennen eine amtliche Gebäudenummer. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. b VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Amtliche Gebäudenummer GEBNR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Amtliche Gebäudenummer GEBNR
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus: BO3383
Es darf nicht registriert werden, wenn die Gemeinde keine amtlichen Gebäudenummern verwaltet. BO7009 |
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Datenquellen | - | Amtliche Gebäudenummer GEBNR
Die Datenquelle ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich, meistens ist es die Gebäudeversicherung. |
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Qualitätsanforderungen | - | Amtliche Gebäudenummer GEBNR
-- |
Name des GebäudesGBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Name des GebäudesGBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl.
Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern).
Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV
Codierung
-
Name des GebäudesGBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Name des Gebäudes
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Name des GebäudesGBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus:
BO9119
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
Name des GebäudesGBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungens
-
Name des GebäudesGBEZ
--
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes.
Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt.
Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert.
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen.
Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch.
In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Code
Datenangaben
901
amtliche Vermessung, DM.01
902
Aus amtlicher Vermessung hergeleitet
903
Angabe Nachführungsgeometer
904
Gemeinde / Angabe Baugesuch
905
Bundesamt für Statistik (BFS)
906
Datensatz GeoPost
909
Andere Datenquelle
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Gebäudekoordinate
2'480'000.000
2'840'000.000
Ja
N-Gebäudekoordinate
1'070'000.000
1'300'000.000
Ja
Koordinatenherkunft
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO5826
BO0063
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1020
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1030
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1040
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1060
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
1080
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.*
fak.*
fak.*
*) Es sind beide Werte der Koordinaten zu erfassen.
BO6199
BO6791
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO0605
Datenquellen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
- Hilfsdatenquellen:
-
Angabe Baugesuch
-
Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten
-
Datensatz GeoPost
-
Andere Datenquelle
-
KoordinatenherkunftGKSCE
Zugeteilt durch das BFS
Qualitätsanforderungen
-
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde.
BQ7375
BQ7061
Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses.
BQ0041
BQ4085
-
KoordinatenherkunftGKSCE
--
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier.
Detaillierte Beschreibung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden.
Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden.
Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden
Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen.
-
QuartierGQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR
Codierung
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
QuartierGQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lokalcodes
Gemäss Codierung
Ja
Quartier
Gemäss offizieller Nomenklatur der Quartiere
Ja
Meldepflicht
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Fakultativ
Datenquellen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle
Qualitätsanforderungen
-
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
--
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.*
obl.*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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1060
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
fak.
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fak.
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1030
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fak.
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1040
fak.
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1060
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obl.*/**
fak.
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1080
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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1040
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1060
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
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fak.
fak.
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1060
fak.
obl.
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obl.**
fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GBEZ
Kommentar zur Gebäudebezeichnung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Name des Gebäudes GBEZ
Der Name des Gebäudes enthält Angaben wie z.B. Personalhaus, Chalet Silberdistel, Pfarrhaus, Turnhalle Ost usw., die der Identifikation des Gebäudes dienen. Verwendet werden nur Bezeichnungen von dauerndem Charakter, die sich auf das ganze Gebäude beziehen, also keine Firmennamen, Eigentümer, Adressen u. dgl. Der Name des Gebäudes ist vor allem in Tourismusgebieten zur Erkennung von Ferienhäusern von Bedeutung (Chaletnamen in Ergänzung zu Strassennamen und Hausnummern). Für provisorische Unterkünfte und Sonderbauten ist diese Angabe obligatorisch, um das erfasste Objekt näher zu kennzeichnen: mobile Unterkünfte (Mobil-home), Wohnwagen, Telefonkabine, Wasserreservoir usw. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. d GeoNV |
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Codierung | - | Name des Gebäudes GBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Name des Gebäudes GBEZ
Meldepflicht nach Kategorie und Gebäudestatus: BO9119
|
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Datenquellen | - | Name des Gebäudes GBEZ
Angaben der kommunalen Baubehörde |
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Qualitätsanforderungens | - | Name des Gebäudes GBEZ
-- |
E-GebäudekoordinateGKODE
N-GebäudekoordinateGKODN
KoordinatenherkunftGKSCE
GKODE
GKODN
GKSCE
Lokalisierung des Gebäudes im Landeskoordinatennetz (LV95). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | E-Gebäudekoordinate GKODE
N-Gebäudekoordinate GKODN
Als geografischer Referenzpunkt gilt im Prinzip die Grundrissmitte des Gebäudes. Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt. Die Gebäudekoordinaten dienen der numerischen Lokalisierung des Gebäudes. Bei geokodierten Informationen dienen die Gebäudekoordinaten als geografischer Referenzpunkt. Die Koordinaten werden gemäss Bezugsrahmen LV95 gespeichert. |
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- | Koordinatenherkunft GKSCE
Gibt die Herkunft der Koordinaten an. Die Gebäudekoordinaten werden in den meisten Fällen von den Daten der amtlichen Vermessung übernommen. Bei den projektierten, baubegonnenen oder neu erstellten Gebäuden stammen die Angaben meistens aus dem Baugesuch. In einigen Spezialfällen werden auch andere Datenquellen verwendet. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV |
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Codierung | - | E-Gebäudekoordinate GKODE
N-Gebäudekoordinate GKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen |
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- | Koordinatenherkunft GKSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
|
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | E-Gebäudekoordinate GKODE
N-Gebäudekoordinate GKODN
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO5826 BO0063
BO6199 BO6791 |
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- | Koordinatenherkunft GKSCE
Wenn für die Merkmale "E-Gebäudekoordinate" und "N-Gebäudekoordinate" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden. Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. BO0605 |
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Datenquellen | - | E-Gebäudekoordinate GKODE
N-Gebäudekoordinate GKODN
- Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung - Hilfsdatenquellen: - Angabe Baugesuch - Bundesamt für Statistik (BFS) mittels anderen kartografischen Daten - Datensatz GeoPost - Andere Datenquelle |
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- | Koordinatenherkunft GKSCE
Zugeteilt durch das BFS |
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Qualitätsanforderungen | - | E-Gebäudekoordinate GKODE
N-Gebäudekoordinate GKODN
Die Gebäudekoordinaten liegen innerhalb der Minimal- und Maximalwerte der Gemeinde. BQ7375 BQ7061 Die Gebäudekoordinaten befinden sich innerhalb des Gebäudegrundrisses. BQ0041 BQ4085 |
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- | Koordinatenherkunft GKSCE
-- |
Lokalcodes 1-4GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
QuartierGQUART
GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
GQUART
Lokalisierung des Gebäudes in infrakommunalen Gebietseinheiten (GLOC) und/oder im Quartier. | |||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Lokalcodes 1-4 GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Anhand der Lokalcodes kann das Gebäude einer infrakommunalen Gebietseinheit zugewiesen werden. Unter infrakommunalen Gebietseinheiten können statistische Zonen, Quartiere, Zählkreise usw. verstanden werden. Diese Angaben sind im eidg. GWR erfasst, soweit die entsprechenden Daten von den interessierten kantonalen oder kommunalen Stellen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Es können maximal vier verschiedene infrakommunale Gebietseinheiten in das eidg. GWR eingespiesen werden Verfügt die Gemeinde über eine offizielle Zählkreiseinteilung für die Volkszählungen und andere statistische Erhebungen, so kann diese als "Lokalcode" erfasst werden. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Merkmale obliegt den Gemeinden bzw. Kantonen. |
|||||||||
- | Quartier GQUART
Die Quartiernummer wird für die grossen Städte erfasst, die beim Programm "City Statistics" mitmachen und deren Quartiere vom BFS offiziell publiziert werden. |
||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. m VGWR | ||||||||||
Codierung | - | Lokalcodes 1-4 GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Alphanumerisch, 8 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig |
|||||||||
- | Quartier GQUART
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen |
||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
||||||||||
Meldepflicht | - | Lokalcodes 1-4 GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Quartier GQUART
Fakultativ |
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Datenquellen | - | Lokalcodes 1-4 GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Quartier GQUART
Angabe der zuständigen kommunalen oder kantonalen Verwaltungs- oder statistischen Stelle |
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Qualitätsanforderungen | - | Lokalcodes 1-4 GLOC1 / GLOC2 / GLOC3 / GLOC4
Quartier GQUART
-- |
Gebäudestatus GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudestatusGSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98).
Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Ein Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.
Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben.
Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Ein Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Ein Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Abgebrochen
Bezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.
Nicht realisiert
Bezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR
Codierung
-
GebäudestatusGSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
1001
Projektiert
1002
Bewilligt
1003
Im Bau
1004
Bestehend
1005
Nicht nutzbar
1007
Abgebrochen
1008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudestatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudestatusGSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO4539
Datenquellen
-
GebäudestatusGSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
-
amtliche Vermessung
-
andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudestatusGSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen.
BQ4562
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen.
BQ9980
Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden.
BQ8336
Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert.
BQ9923
Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden.
BQ8336
Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen.
BQ6503
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
--
1030
--
--
--
--
--
obl.
--
1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.*
obl.*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
fak.
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fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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obl.*/**
fak.
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1080
fak.
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fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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1060
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand des Gebäudes. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Gebäudestatus GSTAT
Neben den bestehenden Gebäuden beinhaltet das eidg. GWR auch die projektierten, die bewilligten, die im Bau stehenden, die nicht realisierten, die nicht nutzbaren Gebäude und die abgebrochenen (seit 2001 oder gemäss VZ90, BZ95/96 und BZ98). Der Gebäudestatus ist wie folgt definiert: ProjektiertBei einem projektierten Gebäude wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.BewilligtDer Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.Im BauEin Gebäude wird als baubegonnen betrachtet, sobald mit den Aushubarbeiten gestartet wurde.Umfasst ein Bauprojekt mehrere bewilligte, aber nacheinander erstellte Gebäude, ist der Status "Im Bau" nur jenen Gebäuden zuzuweisen, bei denen die Bauarbeiten tatsächlich begonnen haben. Der Status "Im Bau" darf nie einem bereits bestehenden Gebäude zugewiesen werden, auch wenn am Gebäude umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden. BestehendEin Gebäude ist "bestehend", wenn es vollständig genutzt werden kann.Nicht nutzbarEin Gebäude, das – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.AbgebrochenBezeichnet ein vollständig abgebrochenes Gebäude.Nicht realisiertBezeichnet ein Gebäude, für das ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, das dann aber nicht realisiert wurde. |
||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. h VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Gebäudestatus GSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Gebäudestatus unterschieden:
|
||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Gebäudestatus GSTAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch. BO4539 |
||||||||||||||||
Datenquellen | - | Gebäudestatus GSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - amtliche Vermessung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Gebäudestatus GSTAT
Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Bauperiode" (bzw. "Baujahr") sind entweder bestehend, nicht nutzbar oder abgebrochen. BQ4562 Gebäude mit Angaben zum Merkmal "Abbruchjahr" sind abgebrochen. BQ9980 Projektierte, bewilligte oder Gebäude im Bau sind immer mit einem Bauprojekt verbunden. BQ8336 Gebäude, die mit einem abgeschlossenen Neubauprojekt verbunden sind, sind bestehend, nicht nutzbar oder nicht realisiert. BQ9923 Gebäude, die projektiert, bewilligt oder im Bau sind, sind mit einer laufenden Arbeit verbunden. BQ8336 Für provisorische Wohnbauten (GKAT 1010) ist nur die Angabe "bestehend" vorgesehen. BQ6503 |
GebäudekategorieGKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudekategorieGKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
Gebäudekategorie
Bauwerke
Provisorische Unterkünfte
Gebäude gemäss eidg. GWR-Verordnung
Sonderbauten
Gebäude vorwiegend mit Wohnnutzung
Gebäude vorwiegend ohne Wohnnutzung
Ohne Nebennutzung
Mit Nebennutzung
Mit Wohnnutzung
Ohne Wohnnutzung
1010 Prov. Unterkunft
1020 Gebäude mit ausschliessl. Wohnnutzung
1030 Andere Wohngebäude
1040 Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060 Gebäude ohne Wohnnutzung
1080 Sonderbau
Weitere Ausführungen bezüglich der verschiedenen Gebäudekategorien sind im Kapitel "Beschreibung der Grundgesamtheit der Gebäude nach Kategorien" zu finden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudekategorieGKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
Code
Gebäudekategorie
1010
Provisorische Unterkunft
1020
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung
1030
Andere Wohngebäude (Wohngebäude mit Nebennutzung)
1040
Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung
1060
Gebäude ohne Wohnnutzung
1080
Sonderbau
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudekategorie
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
GebäudekategorieGKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
BO3279
Datenquellen
-
GebäudekategorieGKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudekategorieGKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche.
BQ4033
Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275).
BQ7734
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit.
BQ5245
BQ9227
BQ3738
Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}).
BQ6690
Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben.
BQ1515
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
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--
--
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1020
--
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
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fak.
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fak.
1040
--
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
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obl.
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1030
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obl.
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1040
--
--
--
--
--
obl.
--
1060
--
--
--
--
--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
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1030
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1040
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fak.
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1060
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
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--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
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--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
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fak.
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1020
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GKAT
Einteilung der Gebäude entsprechend ihrer Zweckbestimmung. | |||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Gebäudekategorie GKAT
Die im eidg. GWR erfassten Gebäude werden nach ihrer vorwiegenden Nutzungsart unterteilt, gemäss folgender Tabelle:
|
|||||||||||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR | ||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Gebäudekategorie GKAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Kategorien der Gebäude unterschieden:
|
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Technische Spezifikationen |
|
||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Gebäudekategorie GKAT
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch. BO3279 |
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Datenquellen | - | Gebäudekategorie GKAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
|||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Gebäudekategorie GKAT
Bestehende Gebäude, die ausschliesslich zu Wohnzwecken dienen (GKAT 1020), und andere bestehende Wohngebäude (GKAT 1030) haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche. BQ4033 Bestehende Gebäude, die teilweise zu Wohnzwecken genutzt werden (GKAT 1040), haben mindestens eine bestehende Wohnung mit Küche oder dienen als Gemeinschaftsunterkunft (GKLAS 1130, 1211, 1212, 1264, 1274, 1275). BQ7734 Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010), mit Ausnahme von mobile Unterkünfte (Mobil-homes) mit Wohnzweck (GKLAS 1212), bestehende Gebäude ohne Wohnzweck (GKAT 1060) und bestehende Sonderbauten (GKAT 1080) haben keine Wohneinheit. BQ5245 BQ9227 BQ3738 Mobile Unterkünfte (GKAT 1010 und GKLAS 1212) haben genau eine bestehende Wohnung mit Küche (WKCHE "Ja"), kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}). BQ6690 Provisorische Unterkünfte (GKAT 1010) müssen einen und nur einen Eingang haben. BQ1515 |
GebäudeklasseGKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeklasseGKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten.
Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft".
Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe".
Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen.
Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt.
*) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR
Codierung
-
GebäudeklasseGKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudeklasse
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie:
BO7101
BO5524
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003 im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
fak.**
1020
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1030
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1040
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1060
obl.
obl.
obl.
obl*
obl*
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte).
Datenquellen
-
GebäudeklasseGKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeklasseGKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT):
BQ7305
GKLAS gemäss EUROSTAT-Klassifikation
GKAT
1110
1121
1122
1212
1130
1211
1220
1230
1251
1261
1262
1263
1264
1265
1272
1241
1242
(1271)
1274
1275
1276
1277
1278
1231
1252
1273
1010
X
1020
X
1030
X
1040
X
X
X
X
1060
X
X
X
1080
X
X
X
Andere Kombinationen sind nicht zulässig.
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung).
BQ7931
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen).
BQ3303
Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen).
BQ5263
Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung.
BQ7501
Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen.
BQ4446
Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen.
BQ5311
Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein").
BQ5911
Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden.
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
--
--
--
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
--
--
--
obl.
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1030
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obl.
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1040
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obl.
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1060
--
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obl.
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1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1030
fak.
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fak.
fak.
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1040
fak.
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obl.
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fak.
fak.
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1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
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obl.
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fak.
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1030
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
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fak.
fak.
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1020
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
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fak.
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1020
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1080
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
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obl.
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1040
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obl.
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1060
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obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
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1080
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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GKLAS
Einteilung der Gebäude nach EUROSTAT-Klassifikation+. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Gebäudeklasse GKLAS
Die heute gültige EUROSTAT-Klassifikation* unterteilt sämtliche Bauwerke in 2 Abschnitte (Hochbau/Tiefbau), 6 Abteilungen (2/4), 20 Gruppen (10/10) sowie 46 Klassen (21/25). Die Erfahrung hat gezeigt, dass einige Gebäude innerhalb der EUROSTAT-Klassifikation nicht korrekt eingeteilt werden konnten. Aus diesem Grund wurden im eidg. GWR zwei zusätzliche Klassen definiert: 1231 "Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung" und 1275 "Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft". Für die Zwecke der Raumplanung wird die ehemalige Klasse 1271 "Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe" in drei Klassen unterteilt: 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Sonstige Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe". Die vervollständigte, im eidg. GWR verwendete EUROSTAT-Klassifikation umfasst somit 26 Gebäudeklassen. Die Gebäude sollen im eidg. GWR nach den EUROSTAT-Kriterien eingeteilt werden: Die Klasse für Gebäude mit gemischter Nutzung wird nach der vorwiegenden Nutzung, gemäss der für die jeweilige Nutzung zur Verfügung stehenden Fläche, zugeteilt. *) Klassifikation der Bauwerke, EUROSTAT, 15.10.1997. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. g VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Gebäudeklasse GKLAS
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Gebäudeklasse GKLAS
Zulässige Gebäudeklassen in Abhängigkeit der Gebäudekategorie: BO7101 BO5524
**) Nur die GKLAS 1212 ist zulässig (mobile Unterkünfte). |
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Datenquellen | - | Gebäudeklasse GKLAS
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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Qualitätsanforderungen | - | Gebäudeklasse GKLAS
Zulässige Gebäudeklassen (GKLAS) in Abhängigkeit der Gebäudekategorie (GKAT): BQ7305
Gebäude, die ausschliesslich Wohnzwecken dienen (GKAT 1020) und nur eine bestehende Wohnung, kein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein") und keine separaten Wohnräume (GAZZI = {{-0-}}{{+NULL+}}) haben, haben immer die Klasse 1110 (Gebäude mit einer Wohnung). BQ7931 Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1121 (Gebäude mit zwei Wohnungen). BQ3303 Gebäude mit ausschliesslicher Wohnnutzung (GKAT 1020) mit mehr als zwei bestehenden Wohnungen haben immer die Gebäudeklasse 1122 (Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen). BQ5263 Bestehende Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110) haben nur eine bestehende Wohnung. BQ7501 Bestehende Gebäude mit zwei Wohnungen (GKLAS 1121) haben genau zwei bestehende Wohnungen. BQ4446 Bestehende Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen (GKLAS 1122) haben mindestens drei bestehende Wohnungen. BQ5311 Wohngebäude für Gemeinschaften (GKLAS 1130), "Hotels" (GKLAS 1211) und "Sonstige Gebäude für die Beherbergung von Touristen" (GKLAS 1212) zählen mindestens eine bestehende Wohnung, einen separaten Wohnraum (GAZZI > 0) oder ein bewohnbares Einzelzimmer (WKCHE "Nein"). BQ5911 Ab 2018 kann die Klasse 1271 "Landwirtschaftliche Betriebsgebäude" bei Neuerfassungen nicht mehr vergeben werden: es sind die Klassen 1276 "Gebäude für die Tierhaltung", 1277 "Gebäude für den Pflanzenbau" und 1278 "Andere landwirtschaftliche Gebäude" zu verwenden. |
Klassifikation der Bauwerke gemäss EUROSTAT (angepasst)
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen.
Code
Beschreibung
11
Wohnbauten
111
Wohnbauten
1110
Gebäude mit einer Wohnung
Diese Klasse umfasst:
- Einzelhäuser wie Bungalows, Villen, Chalets, Forsthäuser, Bauernhäuser, Landhäuser usw.
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat
Diese Klasse umfasst nicht:
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
112
- Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen
1121
Gebäude mit zwei Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser mit zwei Wohnungen
-
Diese Klasse umfasst nicht:
- Doppel- und Reihenhäuser, wobei jede Wohnung ein eigenes Dach und einen eigenen ebenerdigen Eingang hat → 1110
1122
Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst:
- Sonstige Wohngebäude wie Wohnblocks mit drei oder mehr Wohnungen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften → 1130
- Hotels → 1211
- Jugendherbergen, Feriendörfer und Ferienbungalows → 1212
113
Wohngebäude für Gemeinschaften
1130
Wohngebäude für Gemeinschaften
Diese Klasse umfasst:
- Wohngebäude, in denen bestimmte Personen gemeinschaftlich wohnen, einschliesslich der Wohnungen für ältere Menschen, Studenten, Kinder und andere soziale Gruppen, z.B. Altersheime, Heime für Arbeiter, Bruderschaften, Waisen, Obdachlose usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen mit ärztlicher oder pflegerischer Betreuung → 1264
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Kasernen → 1275
12
Nichtwohngebäude
121
- Hotels und ähnliche Gebäude
1211
Hotelgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und ähnliche Beherbergungsgebäude, mit oder ohne Restaurant
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants in Mietwohnhäusern → 1122
- Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung → 1231
- Jugendherbergen, Berghütten, Ferienlager und Ferienbungalows → 1212
- Restaurants in Einkaufszentren → 1231
1212
Andere Gebäude für kurzfristige Beherbergungen
Diese Klasse umfasst:
Jugendherbergen, Berghütten, Kinder- oder Familienferienlager, Ferienbungalows, mobile Unterkünfte (Mobil-home) und sonstige Unterkunftsgebäude für Urlauber anderweitig nicht genannt.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Hotels und ähnliche Beherbergungsgebäude → 1211
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
122
Bürogebäude
1220
Bürogebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, die für Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecke genutzt werden, z.B. Banken, Postämter, Rathäuser, Regierungsgebäude usw.
- Konferenz- und Kongresszentren, Gerichtsgebäude, Parlamentsgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Büros in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
123
Gross- und Einzelhandelsgebäude
1230
Gross- und Einzelhandelsgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Einkaufszentren, Geschäftspassagen, Kaufhäuser, separate Ladengeschäfte, Messe-, Auktions-, Ausstellungs- und Markthallen, Tankstellen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Ladengeschäfte in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden.
1231
Restaurants und Bars in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst:
- Restaurants, Bars, Tearooms in Gebäuden ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Restaurants und Bars in Gebäuden mit Wohnnutzung, inkl. Hotels
124
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens
1241
Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude, Fernsprechvermittlungszentralen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude und Anlagen von Zivil- und Militärflughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Seilbahn- und Sesselliftstationen
- Sendegebäude für Rundfunk und Fernsehen, Fernsprechvermittlungsgebäude, Fernmeldezentralen usw.
- Flugzeughallen, Stellwerksgebäude, Schuppen für Lokomotiven und Eisenbahnwagen
- Telefonzellen
- Leuchtturmgebäude
- Flugsicherungsgebäude (Tower)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Tankstellen → 1230
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- Gleisanlagen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Start-, Lande- und Rollbahnen von Flugplätzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Fernmeldeleitungen und -masten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1242
Garagengebäude
Diese Klasse umfasst:
- Garagen (ober- oder unterirdisch) und überdachte Parkplätze
- Fahrradschuppen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Parkplätze in Gebäuden, die hauptsächlich für andere Zwecke genutzt werden
- Tankstellen → 1230
125
Industrie- und Lagergebäude
1251
Industriegebäude
Diese Klasse umfasst:
- überdachte Bauten für die Industrie, z.B. Fabriken, Werkstätten, Schlachthäuser, Brauereien, Montagehallen usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Behälter, Silos und Lagergebäude → 1252
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude → 1276, 1277, 1278, (1271)
- industrielle Baukomplexe (Kraftwerke, Raffinerien usw.), die nicht die typischen Eigenschaften eines Gebäudes besitzen → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1252
Behälter, Silos und Lagergebäude
Diese Klasse umfasst:
- Becken und Tanks
- Öl- und Gasbehälter
- Silos für Getreide, Zement oder anderes Schüttgut
- Kühlräume und Speziallager
- Lagerflächen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Silos und Lagergebäude für die Landwirtschaft → 1276, 1277, 1278, (1271)
- Wassertürme → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Terminals für Kohlenwasserstoffe → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
126
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen
1261
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke
Diese Klasse umfasst:
- Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser, Theater usw.
- Versammlungssäle und Mehrzweckhallen, die überwiegend für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden
- Spielkasinos, Zirkusse, Musikhallen, Tanzsäle und Diskotheken, Musikpavillons usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen und Kunstgalerien → 1262
- Sporthallen → 1265
- Vergnügungs- und Freizeitparks → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1262
Museen / Bibliotheken
Diese Klasse umfasst:
- Museen, Kunstgalerien, Bibliotheken und Mediatheken
- Archivgebäude
Diese Klasse umfasst nicht:
- Denkmäler → 1273
1263
Schul- und Hochschulgebäude, Forschungseinrichtungen
Diese Klasse umfasst:
- Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich (z.B. Kindertagesstätten, Kindergärten, Vor- und Grundschulen, weiterführende Schulen, Realschulen, Gymnasien, Fachschulen usw.), allgemein- und berufsbildende Schulen
- Gebäude, die für Lehre und Forschung genutzt werden, Forschungslaboratorien, Einrichtungen des tertiären Bildungssektors
- Sonderschulen für behinderte Kinder
- Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen
- Wetterwarten, Observatorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- freistehende Wohnheime von Internaten → 1130
- Bibliotheken → 1262
- Universitätskliniken → 1264
1264
Krankenhäuser und Facheinrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Klasse umfasst:
- Einrichtungen, die Kranken oder Verletzten ärztliche und pflegerische Betreuung bieten
- Sanatorien, Krankenhäuser für chronisch Kranke und Pflegeheime, psychiatrische Kliniken, Krankenhausapotheken, Entbindungseinrichtungen, Sozialzentren für Mutter und Kind
- Universitätskliniken, Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser
- Einrichtungen für Wärmebehandlung, Thalassotherapie, Heilgymnastik, Bluttransfusion, Muttermilchsammlung, veterinäre Behandlung usw.
- Einrichtungen, die älteren Menschen, Behinderten usw. Wohnung/Unterkunft sowie pflegerische oder ärztliche Betreuung bieten
Diese Klasse umfasst nicht:
- Wohngebäude für Gemeinschaften ohne Betreuung für ältere oder behinderte Personen → 1130
1265
Sporthallen
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude für Hallensport (Basketball- und Tennisplätze, Hallenbäder, Turnhallen, Eislauf- oder Eishockeyhallen usw.) mit Einrichtungen für Zuschauer (Tribünen, Terrassen usw.) und Sportler (Dusch- und Umkleideräume usw.)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Mehrzweckhallen, die hauptsächlich für öffentliche Unterhaltungszwecke genutzt werden → 1261
- Sportplätze für Freiluftsport, z.B. Tennisplätze, Freibäder usw. → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
127
Sonstige Nichtwohngebäude
1271
Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (ersetzt durch 1276, 1277 und 1278)
Diese Klasse umfasst:
- landwirtschaftliche Betriebs- und Lagergebäude wie Kuh-, Pferde-, Schweineställe, Schafhürden, Gestüte, Hundezwinger, industrielle Geflügelställe, Getreidespeicher, Scheunen und Schuppen und landwirtschaftliche Nebengebäude, Keller, Weinherstellungsanlagen und Kellereien, Gewächshäuser, landwirtschaftliche Silos usw.
Diese Klasse umfasst nicht:
- Einrichtungen von zoologischen und botanischen Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1272
Kirchen und sonstige Kultgebäude
Diese Klasse umfasst:
- Kirchen, Kapellen, Moscheen, Synagogen usw.
- Friedhöfe und zugehörige Bauten, Leichenhallen, Krematorien
Diese Klasse umfasst nicht:
- als Museen genutzte säkularisierte Kultgebäude → 1262
- Denkmäler → 1273
1273
Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke
Diese Klasse umfasst:
- Denkmäler oder unter Denkmalschutz stehende Bauwerke aller Art, die nicht anderweitig genutzt werden
- Ruinen unter Denkmalschutz, archäologische Ausgrabungsstätten und prähistorische Stätten
- Statuen und Bauten für Gedenkzwecke, für künstlerische oder dekorative Zwecke
Diese Klasse umfasst nicht:
- Museen → 1262
- Kirchen und Kultgebäude → 1272
1274
Sonstige Hochbauten, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
- Städtische Bauten wie Bushaltestellen, öffentliche Toiletten, Waschhäuser usw.
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung
Diese Klasse umfasst nicht:
- Bahnhöfe, Abfertigungsgebäude → 1241
- Telefonzellen → 1241
1275
Andere Gebäude für die kollektive Unterkunft
Diese Klasse umfasst:
- Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten, Armee- Polizei- und Feuerwehrunterkünfte
Diese Klasse umfasst nicht:
- Krankenhäuser in Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten und Militärkrankenhäuser → 1264
- militärische Tiefbauten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
- Hotels → 1211
- Gebäude für kurzfristige Beherbergung → 1212
1276
Gebäude für die Tierhaltung
Diese Klasse umfasst:
- Einzel- oder Gemeinschaftsställe für Geflügel, Schweine, Schafe, Kühe oder Pferde
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1277
Gebäude für den Pflanzenbau
Diese Klasse umfasst:
- Gewächshäuser, die dem Gemüse- und Gartenbau dienen
Diese Klasse umfasst nicht:
- öffentliche Gartenanlagen und Parks, zoologische und botanische Gärten → Tiefbau, nicht eidg. GWR-relevant
1278
Andere landwirtschaftliche Gebäude
Diese Klasse umfasst:
- Gebäude, welche für die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sind, zum Beispiel Remisen, Scheunen, die nicht der Tierhaltung dienen, landwirtschaftliche Silos, Vorratsräume, Maschinenhallen, Biogasanlagen
Nicht zu dieser Klasse gehören:
- Gebäude für die Tierhaltung → 1276
- Gebäude für den Pflanzenbau → 1277
- Gebäude von Schrebergärten mit Wohnnutzung → 1110
- Gebäude von Schrebergärten ohne Wohnnutzung → 1274
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes.
Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr.
-
BauperiodeGBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000.
Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015).
Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Baumonat des GebäudesGBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
-
BauperiodeGBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
Code
Bauperiode
8011
Periode vor 1919
8012
Periode von 1919 bis 1945
8013
Periode von 1946 bis 1960
8014
Periode von 1961 bis 1970
8015
Periode von 1971 bis 1980
8016
Periode von 1981 bis 1985
8017
Periode von 1986 bis 1990
8018
Periode von 1991 bis 1995
8019
Periode von 1996 bis 2000
8020
Periode von 2001 bis 2005
8021
Periode von 2006 bis 2010
8022
Periode von 2011 bis 2015
8023
Periode ab 2016
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr
1000 - aktuelles Jahr
Ja
Baumonat
1-12
Ja
Bauperiode
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
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1020
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
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1040
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fak.
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1060
--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
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--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
-
BauperiodeGBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2377
BO2775
BO8281
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
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obl.
fak.
fak.
fak.
1030
--
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obl.
fak.
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1040
--
--
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obl.
fak.
fak.
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1060
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--
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obl.*
fak.
fak.
fak.
1080
--
--
--
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Automatische Aktualisierung
-
BauperiodeGBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird.
BA4759
BA5562
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr.
BQ7447
Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702).
BQ2940
BQ0492
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703).
BQ8562
Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704).
BQ3691
-
BauperiodeGBAUP
--
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs.
Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr des Gebäudes
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO3505
BO4590
BO7076
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
--
--
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obl.
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1030
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obl.
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1040
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obl.
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1060
--
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--
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--
obl.
--
1080
--
--
--
--
--
fak.
--
Datenquellen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen.
BQ7447
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
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1020
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
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--
--
1020
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fak.
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1030
fak.
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fak.
fak.
fak.
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1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1060
--
--
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1080
--
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--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
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fak.
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1020
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
Unterschiede im Vergleich zur EUROSTAT-Klassifikation sind unterstrichen. |
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Baujahr des GebäudesGBAUJ
Baumonat des GebäudesGBAUM
BauperiodeGBAUP
GBAUJ
GBAUM
GBAUP
Angabe zu Jahr und Monat der Fertigstellung des Gebäudes. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Baujahr des Gebäudes GBAUJ
Baumonat des Gebäudes GBAUM
Das Baujahr und der Baumonat bezeichnen den Zeitpunkt der physischen Fertigstellung des Gebäudes, unabhängig vom Status des Bauprojektes. Gebäuden mit Wohnnutzung handelt es sich um das Datum, ab welchem das Gebäude bezugsbereit ist. Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Gebäude mit Wohnnutzung gilt als Renovation und hat keine Auswirkung auf das Baujahr. |
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- | Bauperiode GBAUP
Die Einteilung der Bauperioden folgt bis und mit Baujahr 1980 den Vorgaben aus der Gebäude- und Wohnungserhebung VZ2000. Ab Baujahr 1981 werden fünfjährige Bauperioden ausgeschieden (bis maximal Baujahr 2015). Ab 2016 wird die Bauperiode vom Baujahr abgeleitet. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Baujahr des Gebäudes GBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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- | Baumonat des Gebäudes GBAUM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen |
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- | Bauperiode GBAUP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Bauperioden unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Baujahr des Gebäudes GBAUJ
Baumonat des Gebäudes GBAUM
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: GBAUJ : BO8947, BO1939, BO6289 ; GBAUM : BO8812, BO8986, BO5950
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- | Bauperiode GBAUP
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO2377 BO2775 BO8281
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Datenquellen | - | Baujahr des Gebäudes GBAUJ
Baumonat des Gebäudes GBAUM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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- | Bauperiode GBAUP Hauptdatenquelle: Volkszählung 2000 (vor 2000 gebaute Wohngebäude); seit 2000 kommunale Baubehörde
- Hilfsdatenquellen: - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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Automatische Aktualisierung | - | Bauperiode GBAUP
Die Bauperiode wird automatisch aktualisiert, wenn das Baujahr erfasst oder aktualisiert wird. BA4759 BA5562 |
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Qualitätsanforderungen | - | Baujahr des Gebäudes GBAUJ
Baumonat des Gebäudes GBAUM
Das Baujahr liegt nie hinter dem Abbruchjahr. BQ7447 Baujahr und Baumonat sind nicht zulässig für Gebäude, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, wenn das Projekt noch nicht baubegonnen ist (PSTAT 6701, 6702). BQ2940 BQ0492 Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, dürfen bei Gebäuden, die mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) verbunden sind, nicht zwischen dem Jahr der Baueingabe und dem Jahr vor Beginn der Bauarbeiten liegen, wenn das Projekt baubegonnen ist (PSTAT 6703). BQ8562 Das Jahr und der Monat, in dem das Gebäude errichtet wurde, sind für Gebäude im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt (PARTAB 6001) nicht zulässig, wenn das Projekt abgeschlossen ist (PSTAT 6704). BQ3691 |
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- | Bauperiode GBAUP
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Abbruchjahr des GebäudesGABBJ
GABBJ
Jahr, in dem das Gebäude abgebrochen wurde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Abbruchjahr des Gebäudes GABBJ
Massgebend ist nicht das Jahr der Nutzungsaufgabe oder der Abbruchbewilligung, sondern das Jahr des tatsächlich durchgeführten Abbruchs. Die Umwandlung von Gebäuden ohne Wohnnutzung (z.B. landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, Fabrikgebäude usw.) in Wohngebäude (Wohnnutzung vorwiegend) gilt nicht als Abbruch mit Neubau, sondern als Renovation des bestehenden Gebäudes. Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR generell mit Abbruchjahr = 1999 erfasst. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. i VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Abbruchjahr des Gebäudes GABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Abbruchjahr des Gebäudes GABBJ
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO3505 BO4590 BO7076
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Datenquellen | - | Abbruchjahr des Gebäudes GABBJ
Hauptdatenquelle: Baubewilligung Hilfsdatenquellen: andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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Qualitätsanforderungen | - | Abbruchjahr des Gebäudes GABBJ
Das Abbruchjahr kann nicht vor dem Baujahr liegen. BQ7447 |
GebäudeflächeGAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudeflächeGAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes.
Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst.
Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudeflächeGAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudefläche
1-99'999
Ja
Meldepflicht
-
GebäudeflächeGAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO7457
BO2715
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
GebäudeflächeGAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung
Provisorische Datenquellen: Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
GebäudeflächeGAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden.
BQ4469
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden.
Detaillierte Beschreibung
-
GebäudevolumenGVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416.
Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden.
Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt.
Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde.
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
GebäudevolumenGVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen.
Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
Code
Angaben zur Datenquelle
961
Gemäss SIA-Norm 116
962
Gemäss SIA-Norm 416
969
unbekannt
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenangaben
869
Gemäss Baubewilligung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
853
Gemäss Gebäudeversicherung
852
Gemäss amtlicher Schätzung
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
851
Gemäss amtlicher Vermessung
870
Gemäss topografischem Landschaftsmodell (TLM)
878
Nicht bestimmbares Volumen (nicht geschlossenes Gebäude)
859
Andere
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Gebäudevolumen
1 - 3'000'000
Ja
Gebäudevolumen: Norm
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zum Gebäudevolumen
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
GebäudevolumenGVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO2348
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann.
In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst.
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt.
BO6069
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden.
Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig.
BO1557
Datenquellen
-
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- amtliche Vermessung
- topografisches Landschaftsmodell (TLM)
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
GebäudevolumenGVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3.
BQ3576
-
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
--
-
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt.
BQ0379
Anzahl GeschosseGASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss.
Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind.
Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl GeschosseGASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Geschosse
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl GeschosseGASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6236
BO6724
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
obl.
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obl.
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fak.
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1030
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
Datenquellen
-
Anzahl GeschosseGASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl GeschosseGASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz.
BQ5119
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
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fak.
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1020
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1030
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1080
fak.
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fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
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1020
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obl.
obl.
obl.*
fak.
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1030
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obl.
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1040
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1060
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obl.**
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1080
fak.
fak.
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fak.
fak.
fak.
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*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
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Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
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StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
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Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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GAREA
Gebäudefläche in Quadratmetern. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Gebäudefläche GAREA
Unter Gebäudefläche ist die Grundrissfläche des Gebäudes zu verstehen, nicht die gesamte Fläche aller Wohnungen eines Gebäudes. Grundsätzlich sind als Gebäudefläche im eidg. GWR die Werte der amtlichen Vermessung erfasst. Sind diese Werte (noch) nicht verfügbar, sind Schätzwerte z.B. aus Baugesuchen zugelassen. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Gebäudefläche GAREA
Numerisch (Ganzzahl), 5 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Gebäudefläche GAREA
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO7457 BO2715
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Datenquellen | - | Gebäudefläche GAREA
Hauptdatenquelle: amtliche Vermessung Provisorische Datenquellen: Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Gebäudefläche GAREA
Nicht abgebrochene Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 6 m2 müssen als Sonderbauten (GKAT 1080) erfasst werden. BQ4469 |
GebäudevolumenGVOL
Gebäudevolumen: NormGVOLNORM
Informationsquelle zum GebäudevolumenGVOLSCE
GVOL
GVOLNORM
GVOLSCE
Unter Gebäudevolumen ist das tatsächliche Volumen des allseitig umschlossenen und überdeckten Gebäudes gemäss der SIA-Norm 416 zu verstehen.
Ist dieser Wert nicht verfügbar, kann ein Annäherungswert erfasst werden. |
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Detaillierte Beschreibung | - | Gebäudevolumen GVOL
Volumen des Gebäudes in Kubikmetern, gemäss Norm SIA 416. Ist dieser Wert nicht bekannt, kann auch ein auf andere Weise erhobener Wert erfasst werden. Auf jeden Fall muss die Angabe zur Datenquelle gemeldet werden. |
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- | Gebäudevolumen: Norm GVOLNORM
Die SIA-Norm 116 wurde 1952 eingeführt und 2003 durch die SIA-Norm 416 ersetzt. Dieses Merkmal präzisiert, nach welcher Norm das Volumen bestimmt wurde. |
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- | Informationsquelle zum Gebäudevolumen GVOLSCE
Angabe zur Datenquelle des Merkmals Gebäudevolumen. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Gebäudevolumen GVOL
Numerisch (Ganzzahl), 7 Stellen |
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- | Gebäudevolumen: Norm GVOLNORM
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen. Es wird zwischen folgenden Normen unterschieden:
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- | Informationsquelle zum Gebäudevolumen GVOLSCE
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Gebäudevolumen GVOL
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO2348
**) Für Gebäude ohne Wohnnutzung (GKAT 1060), die nicht ganz geschlossen sind und deren Volumen nicht bestimmt werden kann. In diesem Fall wird in der Angabe zur Datenquelle der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) erfasst. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Gebäudevolumen: Norm GVOLNORM
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden. Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. BO6069 |
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- | Informationsquelle zum Gebäudevolumen GVOLSCE
Wenn für das Merkmal "Gebäudevolumen" eine Angabe geliefert wird, muss das Merkmal gemeldet werden. Ansonsten ist keine Angabe erlaubt. Wenn nicht, ist ausschliesslich Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) zulässig. BO1557 |
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Datenquellen | - | Gebäudevolumen GVOL
Gebäudevolumen: Norm GVOLNORM
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - Eigentümer/in / Verwaltung - amtliche Vermessung - topografisches Landschaftsmodell (TLM) - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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- | Informationsquelle zum Gebäudevolumen GVOLSCE
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt - Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons |
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Qualitätsanforderungen | - | Gebäudevolumen GVOL
Bei Gebäuden mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) kann das Volumen nicht geringer sein als 10 m3. BQ3576 |
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- | Gebäudevolumen: Norm GVOLNORM
-- |
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- | Informationsquelle zum Gebäudevolumen GVOLSCE
Der Code 878 (nicht bestimmbares Volumen) ist für Gebäude mit Wohnnutzung (GKAT 1020, 1030 und 1040) nicht erlaubt. BQ0379 |
Anzahl GeschosseGASTW
GASTW
Anzahl Geschosse und Untergeschosse, einschliesslich Erdgeschoss. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Anzahl Geschosse GASTW
Das Merkmal informiert über die Anzahl Geschosse und Untergeschosse eines Gebäudes, einschliesslich Erdgeschoss. Dach- und Untergeschosse werden nur mitgezählt, sofern sie zumindest teilweise für Wohnzwecke dienen oder geheizt sind. Nicht mitzuzählen sind Kellergeschosse. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Anzahl Geschosse GASTW
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Anzahl Geschosse GASTW
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO6236 BO6724
|
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Datenquellen | - | Anzahl Geschosse GASTW
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: weitere verfügbare Register |
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Qualitätsanforderungen | - | Anzahl Geschosse GASTW
Es darf nicht mehr Geschosse aufweisen als das höchste Gebäude der Schweiz. BQ5119 |
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet.
Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040).
Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR
Codierung
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl separate Wohnräume
{{-0-}}{{+1+}}-999
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO6781
BO5659
BO4936
BO5755
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
--
--
--
--
--
--
--
1020
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1060
--
--
--
--
--
--
--
1080
--
--
--
--
--
--
--
*) Nicht zulässig oder "0" für Gebäude mit einer Wohnung (GKLAS 1110).
**) Nicht zulässig oder "0".
Datenquellen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl separate WohnräumeGAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen.
BQ0217
Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122).
BQ5450
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
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fak.
fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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obl.*
fak.
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1030
fak.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
fak.
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1060
fak.
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obl.*/**
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
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fak.
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1030
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fak.
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1040
fak.
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1060
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1080
fak.
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fak.
fak.
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fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GAZZI
Anzahl Wohnräume, die nicht Teil einer Wohnung sind. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Anzahl separate Wohnräume GAZZI
Als separate Wohnräume werden die Zimmer für Bewohnerinnen und Bewohner von Gebäuden für Kollektivhaushalte bzw. für gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate, Strafanstalten oder Gebäude für touristische Zwecke (GKAT 1040), bezeichnet. Gebäude, die der Beherbergung von Touristen dienen, gehören zur selben Gebäudekategorie (GKAT 1040). Nicht als separate Wohnräume gelten Zimmer innerhalb einer Wohnung, noch anderweitig als bewohnbares Einzelzimmer, die einer Drittperson untervermietet sind. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. k VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Anzahl separate Wohnräume GAZZI
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Anzahl separate Wohnräume GAZZI
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO6781 BO5659 BO4936 BO5755
**) Nicht zulässig oder "0". |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenquellen | - | Anzahl separate Wohnräume GAZZI
Baubewilligung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Anzahl separate Wohnräume GAZZI
Die Anzahl separater Wohnräume darf in bestehenden Gebäude mit einer oder mehrerer Wohnungen (GKLAS 1110, 1121, 1122) nicht grösser sein, als die Summe der Zimmer aller bestehender Wohnungen. BQ0217 Separate Wohnräume sind bei Neubauten von Gebäuden mit einer oder mehreren Wohnungen nicht zulässig (GKLAS 1110, 1121, 1122). BQ5450 |
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt
Detaillierte Beschreibung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Zivilschutzraum
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO9097
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.*
obl.*
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.*
obl.*
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.*
obl.*
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fak.
fak.
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1060
fak.
obl.*
obl.*
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fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Die Anforderung gilt nur für Neubauten und Gemeinden, die dieses Merkmal verwalten.
Datenquellen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
ZivilschutzraumGSCHUTZR
--
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
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obl.*
fak.
fak.
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1030
fak.
obl.
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fak.
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1040
fak.
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fak.
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1060
fak.
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fak.
fak.
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1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
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fak.
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1030
fak.
obl.
obl.
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fak.
fak.
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1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
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1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Zivilschutzraum GSCHUTZR
Gibt an, ob das Gebäude über einen Zivilschutzraum verfügt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Zivilschutzraum GSCHUTZR
Numerisch (Ganzzahl) 1=ja, 0=nein |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht | - | Zivilschutzraum GSCHUTZR
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO9097
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datenquellen | - | Zivilschutzraum GSCHUTZR
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - Eigentümer/in / Verwaltung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Zivilschutzraum GSCHUTZR
-- |
EnergiebezugsflächeGEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007.
Detaillierte Beschreibung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der
SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist.
Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern).
Die zu berücksichtigenden Flächen sind:
- Hauptnutzflächen
- Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge)
- Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind.
- vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind.
Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden:
- Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben
- Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen
- Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR
Codierung
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Energiebezugsfläche
5-900'000
Ja
Meldepflicht
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
BO4579
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.**
obl.**
obl.*/**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) Nur für Neubauten obligatorisch.
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch.
Datenquellen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
EnergiebezugsflächeGEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse.
BQ4785
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7400
Kein Wärmeerzeuger
7410
Wärmepumpe für ein Gebäude
7411
Wärmepumpe für mehrere Gebäude
7420
Thermische Solaranlage für ein Gebäude
7421
Thermische Solaranlage für mehrere Gebäude
7430
Heizkessel (generisch) für ein Gebäude
7431
Heizkessel (generisch) für mehrere Gebäude
7432
Heizkessel nicht kondensierend für ein Gebäude
7433
Heizkessel nicht kondensierend für mehrere Gebäude
7434
Heizkessel kondensierend für ein Gebäude
7435
Heizkessel kondensierend für mehrere Gebäude
7436
Ofen
7440
Wärmekraftkopplungsanlage für ein Gebäude
7441
Wärmekraftkopplungsanlage für mehrere Gebäude
7450
Elektrospeicher-Zentralheizung für ein Gebäude
7451
Elektrospeicher-Zentralheizung für mehrere Gebäude
7452
Elektro direkt
7460
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für ein Gebäude
7461
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme) für mehrere Gebäude
7499
Andere
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Informationsquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400.
BQ6534
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7400
7410, 7411
7420, 7421
7430-7436
7440, 7441
7450-7452
7460, 7461
7499
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENH1
BQ6479
BQ6494
BQ8797
BQ4032
BQ9772
BQ9966
BQ7778
BQ6027
GENH2
BQ3059
BQ5425
BQ4943
BQ6926
BQ2216
BQ6198
BQ4571
BQ8791
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2).
BQ5560
-
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1 / GWAERDATH2
--
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude.
Detaillierte Beschreibung
Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft.
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird.
Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten.
Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an.
Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen.
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde.
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR
Codierung
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
Code
Wärmeerzeuger
7600
Kein Wärmeerzeuger
7610
Wärmepumpe
7620
Thermische Solaranlage
7630
Heizkessel (generisch)
7632
Heizkessel nicht kondensierend
7634
Heizkessel kondensierend
7640
Wärmekraftkopplungsanlage
7650
Zentraler Elektroboiler
7651
Kleinboiler
7660
Wärmetauscher (einschliesslich für Fernwärme)
7699
Andere
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
Code
Energie-/Wärmequelle
7500
Keine
7501
Luft
7510
Erdwärme (generisch)
7511
Erdwärmesonde
7512
Erdregister
7513
Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Abwasser)
7520
Gas
7530
Heizöl
7540
Holz (generisch)
7541
Holz (Stückholz)
7542
Holz (Pellets)
7543
Holz (Schnitzel)
7550
Abwärme (innerhalb des Gebäudes)
7560
Elektrizität
7570
Sonne (thermisch)
7580
Fernwärme (generisch)
7581
Fernwärme (Hochtemperatur)
7582
Fernwärme (Niedertemperatur)
7598
Unbestimmt
7599
Andere
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen
Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
Code
Informationsquelle
852
Gemäss amtliche Schätzung
853
Gemäss Gebäudeversicherung
855
Gemäss Kontrolle der Heizungseinrichtungen
857
Gemäss Eigentümer/in / Verwaltung
858
Gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
859
Andere Datenquelle
860
Gemäss Volkszählung 2000
864
Gemäss Daten des Kantons
865
Gemäss Daten der Gemeinde
869
Gemäss Baubewilligung
870
Gemäss Versorgungswerk (Gas, Fernwärme)
871
Gemäss Minergie
-
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wärmeerzeuger
Gemäss Codierung
Ja
Energie-/Wärmequelle
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum
≥31.12.2000
Ja
Meldepflicht
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
GSTAT
1001
projektiert
1002
bewilligt
1003
im Bau
1004
bestehend
1005
nicht nutzbar
1007
abgebrochen
1008
nicht realisiert
GKAT
1010
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
1020
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1030
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1040
fak.
obl.
obl.
obl.*
fak.
fak.
fak.
1060
fak.
obl.
obl.
obl.**
fak.
fak.
fak.
1080
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
fak.
*) GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch.
Datenquellen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
- Kontrolle der Heizungseinrichtungen
- Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt
- Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons
Qualitätsanforderungen
-
Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600.
BQ3132
- Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden.
- Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist.
-
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Wärmeerzeuger
Energie-Wärmequelle
7600
7610
7620
7630
7632
7634
7640
7650
7651
7660
7699
7500
X
7501
X
X
7510
X
X
7511
X
X
7512
X
X
7513
X
X
7520
X
X
X
X
X
7530
X
X
X
7540
X
X
X
7541
X
X
X
7542
X
X
X
7543
X
X
X
7550
X
X
7560
X
X
X
7570
X
X
X
7580
X
X
X
7581
X
X
7582
X
X
X
7598
X
X
X
X
X
7599
X
X
X
X
X
GENW1
BQ0768
BQ4774
BQ8919
BQ9754
BQ4394
BQ6800
BQ1991
BQ7403
BQ0877
GENW2
BQ9943
BQ1763
BQ8462
BQ9226
BQ0284
BQ7126
BQ9613
BQ9838
BQ9195
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2).
BQ8151
-
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1 / GWAERDATW2
--
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
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Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
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StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
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Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
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Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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GEBF
Energiebezugsfläche nach SIA-Norm 416/1:2007. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Energiebezugsfläche GEBF
Die Energiebezugsfläche (EBF) ist gemäss Definition der SIA-Norm 416/1:2007 die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, die innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen und für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Die Geschossflächen umfassen auch die Bauflächen (Mauern). Die zu berücksichtigenden Flächen sind: - Hauptnutzflächen - Verkehrsflächen (ausser Bewegungsflächen für Fahrzeuge wie Rampen und Aufzüge) - Flächen der sanitären Räume (WC, Bad, Dusche) und der Garderobe (Teil der Nebennutzflächen), sofern sie innerhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. Dies gilt auch, wenn diese Flächen nicht beheizt sind. - vertikale Versorgungs- oder Evakuierungskanäle sowie Abstellräume von weniger als 10 m2, wenn sie von in der EBF berücksichtigten Räumen oder von der thermischen Gebäudehülle umgeben sind. Hingegen dürfen folgende Flächen bei der Berechnung der EBF nicht berücksichtigt werden: - Nebennutzflächen (Garagen, Waschküche, Estriche und Keller, Abstellräume, Schutzräume, Kehrrichträume usw., ausser sanitäre Räume und Garderoben - Bewegungsflächen für Fahrzeuge (einschliesslich Rampen und Aufzüge für Fahrzeuge) und Installationsflächen - Flächenteile mit einer lichten Raumhöhe kleiner als 1.0 m werden nicht berücksichtigt. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. j VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Energiebezugsfläche GEBF
Numerisch (Ganzzahl), 6 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Energiebezugsfläche GEBF
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: BO4579
**) Nur für beheizte Gebäude obligatorisch. |
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Datenquellen | - | Energiebezugsfläche GEBF
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) - Kontrolle der Heizungseinrichtungen - Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - Eigentümer/in / Verwaltung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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Qualitätsanforderungen | - | Energiebezugsfläche GEBF
Die Energiebezugsfläche ist kleiner oder gleich wie Gebäudefläche multipliziert mit der Anzahl Geschosse. BQ4785 |
Wärmeerzeuger HeizungGWAERZH1, GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle HeizungGENH1, GENH2
Informationsquelle HeizungGWAERSCEH1, GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum HeizungGWAERDATH1, GWAERDATH2
GWAERZH1, GWAERZH2
GENH1, GENH2
GWAERSCEH1, GWAERSCEH2
GWAERDATH1, GWAERDATH2
Beschreibt die Heizung im Gebäude. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Heizung registriert werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft. |
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- | Wärmeerzeuger Heizung GWAERZH1 / GWAERZH2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für die Heizung der Räume genutzt wird. |
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- | Energie-/Wärmequelle Heizung GENH1 / GENH2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an. Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen. |
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- | Informationsquelle Heizung GWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude genutzt wurde. |
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- | Aktualisierungsdatum Heizung GWAERDATH1 / GWAERDATH2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Wärmeerzeugung im Gebäude an. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Wärmeerzeuger Heizung GWAERZH1 / GWAERZH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
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- | Energie-/Wärmequelle Heizung GENH1 / GENH2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Man unterscheidet folgende Energie-/Wärmequellen:
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- | Informationsquelle Heizung GWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
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- | Aktualisierungsdatum Heizung GWAERDATH1 / GWAERDATH2
Datumsformat dd.mm.yyyy |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Wärmeerzeuger Heizung GWAERZH1 / GWAERZH2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes: GWAERZH1 : BO5769 ; GWAERZH2 : BO4486
**) GWAERZH1 / GWAERZH2: Nur für Neubauten obligatorisch. |
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- | Energie-/Wärmequelle Heizung GENH1 / GENH2
Informationsquelle Heizung GWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum Heizung GWAERDATH1 / GWAERDATH2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch. |
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Datenquellen | - | Wärmeerzeuger Heizung GWAERZH1 / GWAERZH2
Energie-/Wärmequelle Heizung GENH1 / GENH2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) - Kontrolle der Heizungseinrichtungen - Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - Eigentümer/in / Verwaltung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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- | Informationsquelle Heizung GWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum Heizung GWAERDATH1 / GWAERDATH2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt - Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons |
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Qualitätsanforderungen | - | Wärmeerzeuger Heizung GWAERZH1 / GWAERZH2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt: GWAERZH1 7400 und GWAERZH2 7400. BQ6534 - Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Heizung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZH1 und GWAERZH2 7400 erfasst werden. - Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZH1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZH2) erfasst werden. - Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist. |
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- | Energie-/Wärmequelle Heizung GENH1 / GENH2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nie identisch (GWAERZH1-GENH1 <> GWAERZH2-GENH2). BQ5560 |
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- | Informationsquelle Heizung GWAERSCEH1 / GWAERSCEH2
Aktualisierungsdatum Heizung GWAERDATH1 / GWAERDATH2
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Wärmeerzeuger WarmwasserGWAERZW1, GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle WarmwasserGENW1, GENW2
Informationsquelle WarmwasserGWAERSCEW1, GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum WarmwasserGWAERDATW1, GWAERDATW2
GWAERZW1, GWAERZW2
GENW1, GENW2
GWAERSCEW1, GWAERSCEW2
GWAERDATW1, GWAERDATW2
Beschreibt die Aufbereitung von Brauchwarmwasser im Gebäude. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | Dank den verschiedenen Merkmalen können zwei Wärmeerzeuger für die Aufbereitung von Brauchwarmwasser erfasst werden.
Über die Qualität und die Aktualität der registrierten Daten geben die Informationsquelle und das Aktualisierungsdatum Auskunft. |
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- | Wärmeerzeuger Warmwasser GWAERZW1 / GWAERZW2
Der Wärmeerzeuger entspricht der Art der technischen Installation, die im Gebäude für das Aufbereiten von Brauchwarmwasser genutzt wird. Kleinboiler sind dezentrale Installationen, die in der Regel Warmwasser für einen einzigen Wasserhahn oder eine einzige Dusche aufbereiten. Zentrale Gasboiler werden als Heizkessel erfasst. |
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- | Energie-/Wärmequelle Warmwasser GENW1 / GENW2
Gibt die vom Wärmeerzeuger genutzte Hauptenergiequelle an. Die Hilfsenergie, die für das Funktionieren der Installation genutzt wird (z.B. Elektrizität für Wärmepumpen), ist nicht zu nennen. |
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- | Informationsquelle Warmwasser GWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Gibt die Datenquelle an, die für die Erfassung oder die letzte Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude genutzt wurde. |
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- | Aktualisierungsdatum Warmwasser GWAERDATW1 / GWAERDATW2
Gibt das Datum der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Angaben über die Warmwasseraufbereitung im Gebäude an. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. l VGWR | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Codierung | - | Wärmeerzeuger Warmwasser GWAERZW1 / GWAERZW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Wärmeerzeugern unterschieden:
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- | Energie-/Wärmequelle Warmwasser GENW1 / GENW2
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Energie- und Wärmequellen unterschieden:
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- | Informationsquelle Warmwasser GWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen Man unterscheidet folgende Informationsquellen:
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- | Aktualisierungsdatum Warmwasser GWAERDATW1 / GWAERDATW2
Datumsformat dd.mm.yyyy |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Wärmeerzeuger Warmwasser GWAERZW1 / GWAERZW2
Meldepflicht nach Kategorie und Status des Gebäudes:
**) GWAERZW1 / GWAERZW2: Nur für Neubauten obligatorisch. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
- | Energie-/Wärmequelle Warmwasser GENW1 / GENW2
Informationsquelle Warmwasser GWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum Warmwasser GWAERDATW1 / GWAERDATW2
Beim Merkmal Wärmeerzeuger ist die Angabe obligatorisch. |
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Datenquellen | - | Wärmeerzeuger Warmwasser GWAERZW1 / GWAERZW2
Energie-/Wärmequelle Warmwasser GENW1 / GENW2
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) - Kontrolle der Heizungseinrichtungen - Datengrundlage der zuständigen kantonalen Behörden - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - Eigentümer/in / Verwaltung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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- | Informationsquelle Warmwasser GWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum Warmwasser GWAERDATW1 / GWAERDATW2
- Hauptdatenquelle: Gemeindebauamt - Hilfsdatenquellen: BFS, Datenverwaltung der Gemeinde oder des Kantons |
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Qualitätsanforderungen | - | Wärmeerzeuger Warmwasser GWAERZW1 / GWAERZW2
- Wenn es im Gebäude keinen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt: GWAERZW1 7600 und GWAERZW2 7600. BQ3132 - Wenn es im Gebäude nur einen Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, muss dieser im Merkmal GWAERZW1 und GWAERZW2 7600 erfasst werden. - Wenn es im Gebäude zwei Wärmeerzeuger gibt, muss der Haupterzeuger (d.h. der leistungsfähigere Wärmeerzeuger) an erster Stelle (GWAERZW1) und der zweite Wärmeerzeuger an zweiter Stelle (GWAERZW2) erfasst werden. - Wenn es im Gebäude mehr als zwei Wärmeerzeuger für die Warmwasseraufbereitung gibt, müssen nur die beiden Haupterzeuger erfasst werden, wobei der leistungsfähigste an erster Stelle (GWAERZW1) zu erfassen ist. |
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- | Energie-/Wärmequelle Warmwasser GENW1 / GENW2
Die nachfolgende Tabelle zeigt die möglichen Kombinationen mit dem Merkmal "Wärmeerzeuger" auf.
Die Kombinationen "Energiequelle" und "Wärmeerzeuger" 1 und 2 sind nicht nie (GWAERZW1-GENW1 <> GWAERZW2-GENW2). BQ8151 |
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- | Informationsquelle Warmwasser GWAERSCEW1 / GWAERSCEW2
Aktualisierungsdatum Warmwasser GWAERDATW1 / GWAERDATW2
-- |
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Gebäude 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Gebäude 1GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2GFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
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WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
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WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
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KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2
GFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Freitextfeld Gebäude 1 GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2 GFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Gebäude" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten. |
||||||
Rechtliche Grundlage | -- | |||||||
Codierung | - | Freitextfeld Gebäude 1 GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2 GFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Freitextfeld Gebäude 1 GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2 GFREITXT2
Fakultativ |
||||||
Datenquellen | - | Freitextfeld Gebäude 1 GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2 GFREITXT2
Gemeinden und Kantone |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Freitextfeld Gebäude 1 GFREITXT1
Freitextfeld Gebäude 2 GFREITXT2
-- |
Merkmale der Entität ''Gebäudeeingang''
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge.
Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und
bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
Mutationsereignis
Verwaltung des EDID im eidg. GWR
Neu erstelltes Gebäude
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Neuadressierung des Gebäudeeingangs
Der EDID bleibt unverändert.
Einbau eines zusätzlichen Gebäudeeingangs
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Aufhebung eines Gebäudeeingangs (das Gebäude bleibt bestehend)
Der EDID wird deaktiviert.
Nacherfassung eines Gebäudes
Vergabe eines neuen EDID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung eines Gebäudeeingangs
Der EDID wird deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Eingangsidentifikator
0-90
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch.
EO7239
Datenquellen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer EingangsidentifikatorEDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1511
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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EDID
Identifikationsnummer des Gebäudeeingangs im eidg. GWR. | ||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Eidgenössischer Eingangsidentifikator EDID
Der EGID + EDID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Gebäudeeingänge. Der EDID wird in Abhängigkeit des Gebäudes pro Gebäudeeingang vergeben und bleibt bei allen Veränderungen wie Neuadressierungen, Umbauten usw. unverändert.
|
||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. c VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. b GeoNV |
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Codierung | - | Eidgenössischer Eingangsidentifikator EDID
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID) |
||||||||||||||
Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Eidgenössischer Eingangsidentifikator EDID
Die Angabe ist für alle Gebäude obligatorisch. EO7239 |
||||||||||||||
Datenquellen | - | Eidgenössischer Eingangsidentifikator EDID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR |
||||||||||||||
Qualitätsanforderungen | - | Eidgenössischer Eingangsidentifikator EDID
Die Kombination EGID + EDID ist für die ganze Schweiz eindeutig. EQ1511 |
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator
100'000'000-900'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch.
EO4280
Datenquellen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben.
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GebäudeadressidentifikatorEGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
EQ1090
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
EGAID
Identifikationsnummer der Gebäudeadresse. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator EGAID
Es handelt sich um eine für die ganze Schweiz und für jede Gebäudeadresse eindeutige Identifikationsnummer. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. a GeoNV |
|||||||
Codierung | - | Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator EGAID
Numerisch (Ganzzahl), 9 Stellen |
||||||
Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator EGAID
Die Angabe ist für alle Gebäudeadressen obligatorisch. EO4280 |
||||||
Datenquellen | - | Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator EGAID
Er wird vom GWR gemäss der Vereinbarung mit dem Bundesamt für Landestopografie vergeben. |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Eidgenössischer Gebäudeadressidentifikator EGAID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig. EQ1090 |
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne.
Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern).
In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung).
In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV
Codierung
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eingangsnummer Gebäude
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde
Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Eingangsnummer GebäudeDEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig.
EQ1968
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95).
Detaillierte Beschreibung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten.
Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt.
Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV
Codierung
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
E-Eingangskoordinate
2'480'000.000
2'840'000.999
Ja
N-Eingangskoordinate
1'070'000.000
1'300'000.999
Ja
Meldepflicht
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt .
EO4582
Datenquellen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche.
EQ5941
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist.
Detaillierte Beschreibung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde.
Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen.
Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV
Codierung
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Offizielle Adresse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
EO2117
Datenquellen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Offizielle AdresseDOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja").
EQ3561
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post.
Detaillierte Beschreibung
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt.
Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu.
Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind.
Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden.
Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste.
Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert.
Codierung
-
PostleitzahlDPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
DPLZ4
1000 - 9699
Nein
DPLZZ
00 - 99
Nein
Meldepflicht
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch.
Datenquellen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post.
Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird.
Qualitätsanforderungen
-
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig.
Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post.
EQ4843
Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig.
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
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Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
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Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
DEINR
Hausnummer als Teil der Gebäudeadresse. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Eingangsnummer Gebäude DEINR
Zusammen mit der Strassenbezeichnung bildet die Hausnummer die Gebäudeadresse im engeren Sinne. Meist handelt es sich um eine so genannte Polizeinummer, welche von der Gemeinde strassenweise vergeben wird (z.B. rechte Strassenseite mit geraden Nummern, linke Strassenseite mit ungeraden Nummern). In gewissen Gemeinden wird z.Z. noch die Versicherungsnummer als Hausnummer verwendet (gemeindeweise Hausnummerierung). In der Hausnummer kommen gelegentlich auch so genannte Suffixe (8a, 8b usw.) vor. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. c GeoNV |
|||||||
Codierung | - | Eingangsnummer Gebäude DEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig, Grossbuchstaben nicht zulässig |
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Technische Spezifikationen |
|
|||||||
Meldepflicht | - | Eingangsnummer Gebäude DEINR
Fakultativ |
||||||
Datenquellen | - | Eingangsnummer Gebäude DEINR
Hauptdatenquelle: zuständige Stelle der Gemeinde Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung |
||||||
Qualitätsanforderungen | - | Eingangsnummer Gebäude DEINR
Eingänge von bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004), deren Strassenbezeichnung und Eingangsnummer, auch wenn diese leer ist, mehrmals innerhalb der gleichen 6-stelligen Postleitzahl vorkommen, sind nicht zulässig. EQ1968 |
E-EingangskoordinateDKODE
N-EingangskoordinateDKODN
DKODE
DKODN
Lokalisierung des Gebäudeeingangs mittels Landeskoordinatennetz (LV95). | |||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | E-Eingangskoordinate DKODE
N-Eingangskoordinate DKODN
Als geografischer Referenzpunkt des Eingangs gelten die von der amtlichen Vermessung übermittelten Eingangskoordinaten. Bei besonderen Grundrissformen (Winkel, U-Form usw.) wird jedoch darauf geachtet, dass der Referenzpunkt in jedem Fall innerhalb der Grundrissfläche liegt. Als Datenquelle ist ausschliesslich die amtliche Vermessung vorgesehen. |
|||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. h GeoNV |
||||||||||
Codierung | - | E-Eingangskoordinate DKODE
N-Eingangskoordinate DKODN
Numerisch (Positiv reell), 10 Stellen, 3 Dezimalstellen |
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Technische Spezifikationen |
|
||||||||||
Meldepflicht | - | E-Eingangskoordinate DKODE
N-Eingangskoordinate DKODN
Fakultativ. Die Koordinaten des Eingangs sind entweder leer oder beide sind ausgefüllt . EO4582 |
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Datenquellen | - | E-Eingangskoordinate DKODE
N-Eingangskoordinate DKODN
Einzige Datenquelle: amtliche Vermessung |
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Qualitätsanforderungen | - | E-Eingangskoordinate DKODE
N-Eingangskoordinate DKODN
Die Eingangskoordinaten befinden sich innerhalb der Grundrissfläche. EQ5941 |
Offizielle AdresseDOFFADR
DOFFADR
Gibt an, ob die Adresse offiziell ist. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Offizielle Adresse DOFFADR
Gibt an, ob die Adresse von der Gemeinde validiert wurde. Alle Adressen sind Teil des Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen nach Art. 26c der Verordnung über die geografischen Namen. Nur offizielle Adressen sind für die Behörden verbindlich. |
||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26b Abs. 1 Bst. i GeoNV |
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Codierung | - | Offizielle Adresse DOFFADR
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Offizielle Adresse DOFFADR
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch. EO2117 |
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Datenquellen | - | Offizielle Adresse DOFFADR
Angaben der kommunalen Baubehörde |
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Qualitätsanforderungen | - | Offizielle Adresse DOFFADR
Die Adresse kann nur offiziell deklariert werden, wenn die dazugehörige Strasse ebenfalls offiziell deklariert ist (STROFFIZIEL "Ja"). EQ3561 |
PostleitzahlDPLZ4
Postleitzahl-ZusatzzifferDPLZZ
DPLZ4
DPLZZ
Die Kombination von DPLZ4+DPLZZ ergibt eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post. | |||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Postleitzahl DPLZ4
Postleitzahl-Zusatzziffer DPLZZ
Die Postleitzahl (PLZ) ist ein numerischer Wert mit 4+2 Stellen, der dem offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post entnommen wird. Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht das Amtliche Ortschaftenverzeichnis, das die Postleitzahlen mit den dazugehörigen geografischen Perimetern übernimmt. Die Kombination von DPLZ4+DPLZ weist der Gebäudeadresse eine gültige Ortschaft gemäss der Schweizerischen Post zu. Die PLZ-Zusatzziffer ist notwendig, da nicht alle Ortschaften anhand der PLZ4 eindeutig bestimmt sind. Ortschaften, die nicht mit einer 6-stelligen PLZ im PLZ-Verzeichnis geführt werden, können auch im GWR nicht erfasst werden. Die Postleitzahl ist ein Schlüsselelement für die Strassenliste. Die sechsstelligen Postleitzahlen werden vierteljährlich anhand des aktuellen PLZ-Verzeichnisses aktualisiert. |
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Codierung | - | Postleitzahl DPLZ4
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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- | Postleitzahl-Zusatzziffer DPLZZ
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Postleitzahl DPLZ4
Postleitzahl-Zusatzziffer DPLZZ
Die Angabe ist für alle Gebäudeeingänge obligatorisch. |
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Datenquellen | - | Postleitzahl DPLZ4
Postleitzahl-Zusatzziffer DPLZZ
Publizierte Adressdaten der Schweizerischen Post. Perimeter im Amtlichen Ortschaftenverzeichnis, der durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo wird. |
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Qualitätsanforderungen | - | Postleitzahl DPLZ4
Postleitzahl-Zusatzziffer DPLZZ
Alle Angaben sind gemäss den technischen Spezifikationen gültig. Die Postleitzahl (DPLZ4 und DPLZ4+DPLZZ) verweist auf eine aktuell gültige Postleitzahl im offiziellen PLZ-Verzeichnis der Schweizerischen Post. EQ4843 Nur Postleitzahlen, die einen geografischen Ort in der Schweiz bezeichnen, sind zulässig. |
Merkmale der Entität ''Wohnung''
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen.
Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert.
Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Mutationsereignis
Verwaltung des EWID im eidg. GWR
Wohnungen in neu erstelltem Gebäude
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Zusammenlegung von zwei Wohnungen
Fusionierte Wohnung erhält in der Regel neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnungen bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Aufteilung einer Wohnung
Neuentstandene Wohnungen erhalten je einen neuen EWID; EWID der aufgehobenen Wohnung bleibt aktiv, WSTAT = aufgehoben
Nicht nutzbare Wohnung
Der im eidg. GWR bestehende EWID bleibt unverändert, WSTAT = nicht nutzbar
Wohnungen in abgebrochenem Gebäude
EWID bleiben aktiv, WSTAT = aufgehoben.
Nacherfassung einer Wohnung
Vergabe eines neuen EWID bei Erfassung / Import.
Fehlerfassung einer Wohnung
EWID deaktiviert; keine Wiederverwendung zugelassen.
Umnutzung einer Wohnung
Der EWID bleibt aktiv, WNART = anders als zum Wohnen genutzt (3030).
Der EWID wird innerhalb des Gebäudes in zufälliger Reihenfolge vergeben ohne Bezug zum Stockwerk der Wohnung o.dgl.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Wohnungsidentifikator
1-900
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID.
DO5936
Datenquellen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer WohnungsidentifikatorEWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig.
DQ1536
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung.
Detaillierte Beschreibung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben.
Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen.
Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde.
Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein.
In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt.
-
Physische WohnungsnummerWEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert.
Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar.
Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk.
Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR
Codierung
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Administrative Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Physische Wohnungsnummer
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
Fakultativ
Datenquellen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Zuständige Stelle
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung)
Qualitätsanforderungen
-
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt.
DQ0773
Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ2809
-
Physische WohnungsnummerWEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein.
DQ8427
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet.
Detaillierte Beschreibung
-
StockwerkWSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre).
Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
StockwerkWSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
Code
Stockwerk
3100
Parterre inkl. Hochparterre
3101-3199
1. – 99. Stock (Maximum)
3401-3419
1. – 19. Untergeschoss (Maximum)
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Mehrgeschossige Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StockwerkWSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung:
DO2925
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
obl.
obl.
obl.
obl.
obl.
fak.
fak.
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch.
DO3545
Datenquellen
-
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
- Hilfsdatenquellen:
- Eigentümer/in / Verwaltung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
StockwerkWSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind.
DQ6877
-
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
--
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk.
Detaillierte Beschreibung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden.
Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln.
Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR
Codierung
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Lage auf dem Stockwerk
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist.
DO0039
Datenquellen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Lage auf dem StockwerkWBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein.
DQ1499
WohnungsstatusWSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsstatusWSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen.
Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert:
Projektiert
Bei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.
Bewilligt
Der Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.
Im Bau
Bei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.
Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben.
Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden.
Bestehend
Eine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.
Nicht nutzbar
Bezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.
Aufgehoben
Bezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.
Nicht realisiert
Bezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR
Codierung
-
WohnungsstatusWSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
3001
Projektiert
3002
Bewilligt
3003
Im Bau
3004
Bestehend
3005
Nicht nutzbar
3007
Aufgehoben
3008
Nicht realisiert
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsstatus
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
WohnungsstatusWSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch.
DO4398
Datenquellen
-
WohnungsstatusWSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung
Hilfsdatenquellen:
- Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters
- Gebäudeversicherung
- amtliche Schätzung
- andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsstatusWSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig.
DQ7470
Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend.
DQ2607
Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig.
DQ6249
Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig.
DQ9899
Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend.
DQ1022
Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend.
DQ1310
Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig.
DQ1540
Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008).
DQ4378
Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend.
DQ1774
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
--
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
--
Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
EWID
Identifikationsnummer der Wohnung im eidg. GWR. | ||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID
Der EGID + EWID bilden in Kombination eine gesamtschweizerisch eindeutige Identifikationsnummer für alle Wohnungen. Der EWID bleibt bei allen Veränderungen wie Umnutzungen, Mieterwechsel usw. unverändert. Jede Wohnung ist zwingend an einen Eingang gebunden, dem eine EDID-Nummer zugewiesen ist.
Auch für Einfamilienhäuser wird im eidg. GWR eine Wohnung gebildet mit einer aus der Kombination EGID + EWID bestehenden Identifikationsnummer. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. a VGWR | |||||||||||||||||||
Codierung | - | Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID
Numerisch (Ganzzahl), 3 Stellen (immer in Kombination mit dem EGID und EDID) |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID
Für alle Wohnungen obligatorisch, in Kombination mit dem EGID und EDID. DO5936 |
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Datenquellen | - | Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID
Vergabe durch das BFS oder durch ein anerkanntes GWR |
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Qualitätsanforderungen | - | Eidgenössischer Wohnungsidentifikator EWID
Die Kombination EGID + EWID ist für die ganze Schweiz eindeutig. DQ1536 |
Administrative WohnungsnummerWHGNR
Physische WohnungsnummerWEINR
WHGNR
WEINR
Angabe zur Wohnungsnummerierung. | |||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Administrative Wohnungsnummer WHGNR
Die administrative Wohnungsnummer wird von der kommunalen oder kantonalen Behörde vergeben. Die administrative Wohnungsnummer kennzeichnet eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes und bleibt bei Mieterwechsel u.dgl. bestehen. Es kann sich um die Wohnungsnummer eines industriellen Werkes oder eine andere systematisch angewendete Nummerierung der Wohnungen handeln, welche von der Gemeinde zur offiziellen Wohnungsnummer erklärt wurde. Wenn in einem Gebäude die administrativen Wohnungsnummern als Briefkastennummern, Klingelnummern, Türnummern oder dergleichen angebracht sind, stimmen diese Angaben mit der physischen Wohnungsnummer überein. In allen anderen Fällen ist die administrative Wohnungsnummer nur einem eingeschränkten Kreis von Verwaltungsstellen und Personen bekannt. |
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- | Physische Wohnungsnummer WEINR
In grösseren Wohnüberbauungen sind die einzelnen Wohnungen häufig aus Gründen der besseren Orientierung nummeriert. Diese Wohnungsnummern sind an Briefkästen, Klingeln, Wohnungstüren usw. angeschrieben und für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher des Gebäudes erkennbar. Die Angabe eine physischen Wohnungsnummer ist empfohlen für die bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) in einem Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen pro Stockwerk. Im postalischen Verkehr werden die betreffenden Nummern häufig zusammen mit der Hausnummer in der Adresse angegeben. Z.B. Wohnung 121 an der Stöckacherstr. 96 = Stöckacherstr. 96/121. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. b VGWR | ||||||||||
Codierung | - | Administrative Wohnungsnummer WHGNR
Physische Wohnungsnummer WEINR
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Administrative Wohnungsnummer WHGNR
Physische Wohnungsnummer WEINR
Fakultativ |
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Datenquellen | - | Administrative Wohnungsnummer WHGNR
Zuständige Stelle |
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- | Physische Wohnungsnummer WEINR
Hauptdatenquelle: Baubewilligung Hilfsdatenquellen: Angaben des Eigentümers oder seines Rechtsvertreters (Immobilienverwaltung) |
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Qualitätsanforderungen | - | Administrative Wohnungsnummer WHGNR
Keine Angabe der administrativen Wohnungsnummer möglich, wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis keine administrativen Wohnungsnummern führt. DQ0773 Administrative Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein. DQ2809 |
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- | Physische Wohnungsnummer WEINR
Physische Wohnungsnummern von bestehenden Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für jeden Gebäudeeingang eindeutig sein. DQ8427 |
StockwerkWSTWK
Mehrgeschossige WohnungWMEHRG
WSTWK
WMEHRG
Angabe des Stockwerkes, auf welchem sich die Wohnung befindet. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Stockwerk WSTWK
Die Stockwerkangabe bezeichnet das Stockwerk bezogen auf den Eingang des Gebäudes (= Parterre). Bei Wohnungen mit mehreren Stockwerken wird das Stockwerk erfasst, auf dem sich der (Haupt-)-Eingang der Wohnung befindet. |
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- | Mehrgeschossige Wohnung WMEHRG
Gibt an, dass die Wohnung über mehrere Stockwerke gebaut ist (Maisonette). |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Stockwerk WSTWK
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Meldepflicht nach Status der Wohnung:
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- | Mehrgeschossige Wohnung WMEHRG
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Stockwerk WSTWK
Meldepflicht nach Status der Wohnung: DO2925
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- | Mehrgeschossige Wohnung WMEHRG
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Stockwerkangabe obligatorisch. DO3545 |
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Datenquellen | - | Stockwerk WSTWK
Mehrgeschossige Wohnung WMEHRG
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung - Hilfsdatenquellen: - Eigentümer/in / Verwaltung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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Qualitätsanforderungen | - | Stockwerk WSTWK
Das für eine nicht aufgehobene Wohnung angegebene Stockwerk darf in keinem Fall grösser sein als die Anzahl der Stockwerke des Gebäudes, wenn beide noch nicht oder beide fertiggestellt sind. DQ6877 |
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- | Mehrgeschossige Wohnung WMEHRG
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Lage auf dem StockwerkWBEZ
WBEZ
Kommentar zur Lokalisierung der Wohnung auf dem Stockwerk. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Lage auf dem Stockwerk WBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk dient dazu, einzelne Wohnungen eines Gebäudes, welche bezüglich der Stockwerkangabe und der Anzahl Zimmer identisch sind, voneinander zu unterscheiden. Es kann sich um Angaben wie "Links" / "Mitte" / "Rechts" oder andere eindeutige und beständige Charakteristiken wie "Nord" / "Ost" / "Süd" / "West" handeln. Für Wohnungen in Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk wird anstelle einer Lagebezeichnung die Erfassung einer physischen Wohnungsnummer empfohlen. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. d VGWR | |||||||
Codierung | - | Lage auf dem Stockwerk WBEZ
Alphanumerisch, 40 Stellen, mindestens 3 Zeichen |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Lage auf dem Stockwerk WBEZ
Die Lage auf dem Stockwerk ist für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) von Gebäuden mit mehr als einer Wohnung mit demselben Eingang und derselben Anzahl von Räumen pro Stockwerk vorgeschrieben, wenn keine administrative oder physische Nummer der Wohnung angegeben ist. DO0039 |
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Datenquellen | - | Lage auf dem Stockwerk WBEZ
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Lage auf dem Stockwerk WBEZ
Die Angaben zur Lage auf dem Stockwerk für bestehende Wohnungen (WSTAT 3004) müssen für dasselbe Stockwerk und denselben Eingang eindeutig sein. DQ1499 |
WohnungsstatusWSTAT
WSTAT
Angabe zum aktuellen Zustand der Wohnung. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Wohnungsstatus WSTAT
Im eidg. GWR sind nicht nur bestehende Wohnungen erfasst, sondern auch aufgehobene (ab 2001) sowie projektierte, nicht nutzbare, aufgehobene, nicht realisiert bzw. sich im Bau befindende Wohnungen. Die verschiedenen Wohnungsstatus werden wie folgt definiert: ProjektiertBei einer projektierten Wohnung wurde das Baugesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht, die offizielle Baubewilligung für den Baustart wurde jedoch noch nicht erteilt.BewilligtDer Status "bewilligt" wird zugewiesen, sobald die definitive Baubewilligung in Kraft tritt.Im BauBei neuen Gebäuden wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald sich das Gebäude im Bau befindet.Bei einem Umbau wird die Wohnung als baubegonnen betrachtet, sobald die Umbauarbeiten am Gebäude begonnen haben. Der Status "im Bau" darf nie einer bereits bestehenden Wohnung zugewiesen werden, auch wenn an der Wohnung umfangreiche Renovations- oder Umnutzungsarbeiten vorgenommen werden. BestehendEine Wohnung ist "bestehend", sobald sie genutzt werden kann.Nicht nutzbarBezeichnet eine Wohnung, die – infolge fortgeschrittener Baufälligkeit – auf Entscheid der Behörde hin nicht mehr genutzt werden kann.AufgehobenBezeichnet eine vollständig abgebrochene Wohnung oder eine wegen eines Umbaus verschwundene Wohnung.Nicht realisiertBezeichnet eine Wohnung, für die ein Baugesuch (bewilligt oder nicht) eingereicht wurde, die dann aber nicht realisiert wurde. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. f VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Wohnungsstatus WSTAT
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Status der Gebäude unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Wohnungsstatus WSTAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen obligatorisch. DO4398 |
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Datenquellen | - | Wohnungsstatus WSTAT
- Hauptdatenquelle: Baubewilligung Hilfsdatenquellen: - Angaben des Auftraggebers oder seines Rechtsvertreters - Gebäudeversicherung - amtliche Schätzung - andere Quellen, die den meldepflichtigen Stellen zur Verfügung stehen |
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Qualitätsanforderungen | - | Wohnungsstatus WSTAT
Der Status "bestehend" (WSTAT 3004) ist nur für Wohnungen in bestehenden Gebäuden (GSTAT 1004) zulässig. DQ7470 Der Status "aufgehoben" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1007) zwingend. DQ2607 Der Status "Im Bau" ist nur in baubegonnenen, bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1003, 1004, 1005) zulässig. DQ6249 Der Status "aufgehoben" (WSTAT 3007) ist nur für Wohnungen in bestehenden, nicht nutzbaren oder abgebrochenen Gebäuden (GSTAT 1004, 1005, 1007) zulässig. DQ9899 Der Status "nicht nutzbar", "nicht realisiert" oder "aufgehoben" (WSTAT 3005, 3007, 3008) ist für alle Wohnungen in nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1005) zwingend. DQ1022 Der Status "nicht realisiert" (WSTAT 3008) ist für alle Wohnungen in nicht realisierten Gebäuden (GSTAT 1008) zwingend. DQ1310 Der Status "nicht nutzbar" (WSTAT 3005) ist nur für Wohnungen in bestehenden oder nicht nutzbaren Gebäuden (GSTAT 1004, 1005) zulässig. DQ1540 Nicht aufgehobene Wohnungen in einem bestehenden Gebäude (GSTAT 1004), das nicht mit einem Bauprojekt verbunden ist, sind immer "bestehend", "nicht nutzbar" oder "nicht realisiert" (WSTAT 3004, 3005, 3008). DQ4378 Die Wohnung in einer mobilen Unterkunft (Mobil-home) (GKAT 1010 und GKLAS 1212) ist immer bestehend. DQ1774 |
Baujahr der WohnungWBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr.
Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung.
Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Baujahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO0416
DO2374
DO7182
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
obl.*
fak.*
fak.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Baujahr der WohnungWBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung.
DQ7663
Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ3875
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
WBAUJ
Entspricht dem Jahr der Fertigstellung der Wohnung. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Baujahr der Wohnung WBAUJ
Wohnungen in neu erstellten Gebäuden erhalten das Jahr der Fertigstellung des Gebäudes als Baujahr. Wenn neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden errichtet werden (zum Beispiel Bau einer Wohnung unter dem Dach), zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Baujahr der neuen Wohnung. Wohnungen, welche vor dem Jahr 2000 fertiggestellt wurden (durch Neubau oder Umbau des Gebäudes), sind im eidg. GWR mit Baujahr 1999 erfasst. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Baujahr der Wohnung WBAUJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Baujahr der Wohnung WBAUJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus: DO0416 DO2374 DO7182
|
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Datenquellen | - | Baujahr der Wohnung WBAUJ
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Baujahr der Wohnung WBAUJ
Das Baujahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr der Wohnung. DQ7663 Das Baujahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes. DQ3875 |
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen.
Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden.
Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR
Codierung
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Abbruchjahr der Wohnung
1999 - aktuelles Jahr
Ja
Meldepflicht
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9065
DO5071
DO2495
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
--
--
--
--
--
obl.*
--
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Abbruchjahr der WohnungWABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung.
DQ7663
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes.
DQ9591
Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes.
DQ5484
Anzahl ZimmerWAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung.
Detaillierte Beschreibung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.
Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Anzahl Zimmer
1-99
Ja
Meldepflicht
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4520
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
*) Nicht zulässig für mobile Unterkünfte (Mobil-homes) (GKAT 1010 und GKLAS 1212)
Datenquellen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Anzahl ZimmerWAZIM
--
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
-
KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
-
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
--
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
--
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
-
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
--
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
--
Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
-
GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
-
Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
-
GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
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Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
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Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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WABBJ
Entspricht dem Jahr der Aufhebung der Wohnung. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Abbruchjahr der Wohnung WABBJ
Bei aufgehobenen Wohnungen in bestehenden Gebäuden (zum Beispiel Zusammenlegung von zwei Wohnungen) zählt das Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, als Jahr der Aufhebung der betreffenden Wohnungen. Wohnungen in abgebrochenen Gebäuden erhalten das Abbruchjahr des Gebäudes als Abbruchjahr, falls sie nicht schon früher im Rahmen eines Umbaus aufgehoben wurden. Abbrüche vor 2000 sind im eidg. GWR mit Abbruchjahr 1999 erfasst. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. e VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Abbruchjahr der Wohnung WABBJ
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Abbruchjahr der Wohnung WABBJ
Meldepflicht nach Wohnungsstatus: DO9065 DO5071 DO2495
|
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Datenquellen | - | Abbruchjahr der Wohnung WABBJ
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Abbruchjahr der Wohnung WABBJ
Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr der Wohnung. DQ7663 Das Abbruchjahr der Wohnung liegt nie nach dem Abbruchjahr des Gebäudes. DQ9591 Abbruchjahr der Wohnung liegt nie vor dem Baujahr des Gebäudes. DQ5484 |
Anzahl ZimmerWAZIM
WAZIM
Anzahl Zimmer innerhalb der Wohnung. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Anzahl Zimmer WAZIM
Die Anzahl Zimmer umfasst alle bewohnbaren Räume der Wohnung wie Wohnzimmer, Schlafzimmer usw. Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Abstellräume, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Anzahl Zimmer WAZIM
Numerisch (Ganzzahl), 2 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Anzahl Zimmer WAZIM
Meldepflicht nach Wohnungsstatus: DO4520
|
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Datenquellen | - | Anzahl Zimmer WAZIM
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Anzahl Zimmer WAZIM
-- |
WohnungsflächeWAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern.
Detaillierte Beschreibung
-
WohnungsflächeWAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst.
Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht.
Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst.
Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR
Codierung
-
WohnungsflächeWAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Wohnungsfläche
1-9999
Ja
Meldepflicht
-
WohnungsflächeWAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO9852
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
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WohnungsflächeWAREA
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
WohnungsflächeWAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ5656
Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ7510
Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig.
DQ1351
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
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KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
-
KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
-
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
-
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
-
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
-
Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
WAREA
Bewohnbare Fläche der Wohnung in Quadratmetern. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Wohnungsfläche WAREA
Als Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toiletten, Abstellräume, Gänge, Veranden usw. einer Wohnung erfasst. Zusätzliche separate Wohnräume und bewohnbare Einzelzimmer (z.B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung der Wohnungsfläche ausser Betracht. Wo keine genauen Flächen ermittelt werden können, sind Schätzwerte (Länge x Breite der Wohnung) erfasst. Wo Bruttowohnflächen verfügbar sind, sind die Bruttowerte anzugeben. |
||||||||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. g VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Wohnungsfläche WAREA
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Wohnungsfläche WAREA
Meldepflicht nach Wohnungsstatus: DO9852
|
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Datenquellen | - | Wohnungsfläche WAREA
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Wohnungsfläche WAREA
Wohnungsflächen unter 5 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig. DQ5656 Wohnungsflächen pro Zimmer über 400 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig. DQ7510 Wohnungsflächen über 1700 m2 in nicht aufgehobenen Wohnungen sind nicht zulässig. DQ1351 |
KocheinrichtungWKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung.
Detaillierte Beschreibung
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KocheinrichtungWKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind.
Hinweis
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR
Codierung
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KocheinrichtungWKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Kocheinrichtung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
KocheinrichtungWKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus:
DO4818
WSTAT
3001 projektiert
3002 bewilligt
3003 im Bau
3004 bestehend
3005 nicht nutzbar
3007 aufgehoben
3008 nicht realisiert
fak.
fak.
fak.
obl.
fak.
fak.
fak.
Datenquellen
-
KocheinrichtungWKCHE
Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
KocheinrichtungWKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig.
DQ5164
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen.
Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren.
Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Früherer Wert
Anzahl Personen mit Niederlassung
0
>0
3010
ohne Angabe
3010
<>3010
unverändert
3010
ohne Angabe
ohne Angabe
3010
Die Aktualisierung der Nutzungsart der Wohnung liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070).
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird.
Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist.
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden.
Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Nutzungsart der WohnungWNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
Code
Nutzungsart der Wohnung
3010
Bewohnt gemäss RHG Art. 3 Bst. b (Erstwohnung, Art. 2 Abs. 2 ZWG)
3020
Zeitweise bewohnt (Zweitwohnung, Art. 2 Abs. 4 ZWG)
3030
Zweckentfremdet (anders als zum Wohnen genutzt gem. Art. 2 Abs. 3 Bst. h ZWG)
3031
Zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. a ZWG)
3032
Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ZWG)
3033
Bewohnt von nicht meldepflichtigen Personen (Art. 2. Abs. 3 Bst. c ZWG)
3034
Leerstehend seit höchstens zwei Jahren (Art. 2 Abs. 3 Bst. d ZWG)
3035
Für alpwirtschaftliche Zwecke genutzt (Art. 2. Abs. 3 Bst. e ZWG)
3036
Zur Unterbringung von Personal genutzt (Art. 2 Abs. 3 Bst. f ZWG)
3037
Dienstwohnungen (Art. 2 Abs. 3 Bst. g ZWG)
3038
Von einem Kollektivhaushalt gemäss Art. 2 Bst. abis der Registerharmonisierungsverordnung genutzt (RHV).
3070
Wohnung unbewohnbar
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
Code
Datenquelle
3090
Automatische Aktualisierung (Art. 2, Abs. 1 Zweitwohnungsverordnung, ZWV)
3091
Einwohnerkontrolle
3092
Eigentümer/in oder Verwaltung
3093
Andere Datenquelle
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Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen.
Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt.
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Informationsquelle zur Nutzungsart
Gemäss Codierung
Ja
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsart der WohnungWNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Zweitwohnungen
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch.
WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083
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Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden:
www.are.admin.ch > Résidences secondaires
Datenquellen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle
- Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsart der WohnungWNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft.
DQ7670
Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird.
DQ4016
Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden.
DQ5378
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Informationsquelle zur NutzungsartWNARTDAT
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters.
Detaillierte Beschreibung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV).
Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Person(en) mit Hauptwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Person(en) mit Nebenwohnsitz
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Datenquellen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war.
Detaillierte Beschreibung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren.
Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig.
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Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde.
Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst.
Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch.
Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt.
Diese Merkmale sind nicht veränderbar.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV
Codierung
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Datum der ersten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Datum der letzten Belegung
31.12.2012 - aktuelles Datum
Ja
Meldepflicht
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht
Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012.
Datenquellen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV.
Qualitätsanforderungen
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
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Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
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Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
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GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
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Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
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Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
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Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
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Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
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Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
WKCHE
Angabe zur verfügbaren Kocheinrichtung. | ||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Kocheinrichtung WKCHE
Feste Installationen die für die Zubereitung von Mahlzeiten und das Spülen von Geschirr vorbereitet sind. HinweisMit der Einführung des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen werden Wohnungen als solche gezählt, sobald technische Installationen für eine Kocheinrichtung vorhanden sind, auch wenn die Kocheinrichtung nicht ausgebaut ist (Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 19. Februar 2014). |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. h VGWR | |||||||||||||||||
Codierung | - | Kocheinrichtung WKCHE
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Kocheinrichtung WKCHE
Meldepflicht nach Wohnungsstatus: DO4818
|
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Datenquellen | - | Kocheinrichtung WKCHE
Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Kocheinrichtung WKCHE
Bestehende Wohnungen mit mehr als eine Zimmer ohne Kocheinrichtung sind nicht zulässig. DQ5164 |
Nutzungsart der WohnungWNART
Informationsquelle zur NutzungsartWNARTSCE
Aktualisierungsdatum der NutzungsartWNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der WohnungWNARTKOM
WNART
WNARTSCE
WNARTDAT
WNARTKOM
Angaben zur aktuellen Nutzung der Wohnung, die für die Umsetzung der Gesetzgebung über die Zweitwohnungen genutzt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Nutzungsart der Wohnung WNART
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV). Es ermöglicht den Gemeinden, das in Art. 4 des ZWG vorgesehene Wohnungsinventar gemäss Art. 1 der ZWV zu erstellen. Das BFS stellt den Gemeinden eine Funktion zur Verfügung, welche es erlaubt, den Code 3010 aufgrund der Daten der Einwohnerkontrolle und gemäss Art. 1 und 2 der ZWV zu aktualisieren. Die Funktion verwendet unter Einbezug der Anzahl in der Wohnung gemeldeten Personen mit Niederlassung folgende Regeln:
Infolge von bevorstehendem Abbruch, Umbau und Renovation oder aus anderen Gründen für unbestimmte Zeit leer stehende Wohnungen gelten als unbewohnbar (Code 3070). |
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- | Informationsquelle zur Nutzungsart WNARTSCE
Angabe zur Informationsquelle, die für die Aktualisierung der Nutzungsart genutzt wird. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV). Der Code 3090 wird automatisch vergeben, wenn basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) mit Hilfe der oben beschriebenen Funktion der Wert 3010 vergeben oder gelöscht wird. Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist. |
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- | Aktualisierungsdatum der Nutzungsart WNARTDAT
Gibt das Datum an, ab welchem die Nutzungsart der Wohnung gilt. Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV). Das Aktualisierungsdatum wird systematisch aktualisiert, wenn basierend auf den Daten der Einwohnerkontrolle (gemäss Art. 2 Abs. 1 ZWV) der Wert 3010 mit Hilfe der dafür vorgesehenen Funktion vergeben oder gelöscht wird. Das Datum wird auch aktualisiert, wenn der Code 3010 basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle bestätigt wird. Die Aktualisierung dieses Merkmals durch die Gemeinden ist obligatorisch, wenn ein Wert im Merkmal "Nutzungsart der Wohnung" erfasst ist. |
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- | Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung WNARTKOM
Dieses Merkmal dient in erster Linie der Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) vom 20. März 2015 sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV). Mithilfe dieses Merkmals können Informationen, die für die Verwaltung des Merkmals "Nutzungsart der Wohnung" sowie für die Umsetzung von Art. 2 Abs. 3 der ZWV benötigt werden, erfasst werden. Das Merkmal liegt in der Verantwortung der Gemeinden und muss gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden: www.are.admin.ch > Zweitwohnungen |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV |
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Codierung | - | Nutzungsart der Wohnung WNART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Nutzungsarten unterschieden:
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- | Informationsquelle zur Nutzungsart WNARTSCE
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Informationsquellen unterschieden:
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- | Aktualisierungsdatum der Nutzungsart WNARTDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy |
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- | Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung WNARTKOM
Alphanumerisch, 512 Stellen. Zeichen, deren ASCII-Code kleiner als 31 ist, sind nicht erlaubt. |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Nutzungsart der Wohnung WNART
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden: www.are.admin.ch > Zweitwohnungen |
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- | Informationsquelle zur Nutzungsart WNARTSCE
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart WNARTDAT
Die Angabe ist für alle Wohnungen mit Angabe zur Nutzungsart obligatorisch. WNARTSCE : DO6595 ; WNARTDAT : DO2083 |
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- | Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung WNARTKOM
Gemäss dem Merkblatt "Nachführung des Merkmals Nutzungsart der Wohnung" nachgeführt werden: www.are.admin.ch > Résidences secondaires |
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Datenquellen | - | Nutzungsart der Wohnung WNART
Informationsquelle zur Nutzungsart WNARTSCE
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart WNARTDAT
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung WNARTKOM
- Daten der Einwohnerkontrolle - Angaben Eigentümer/in oder Verwaltung |
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Qualitätsanforderungen | - | Nutzungsart der Wohnung WNART
Eine nach RHG (Art. 3 Bst b) bewohnte Wohnung (WNART 3010) hat mindestens eine Person mit Hauptwohnsitz, oder sie ist es nicht (WNART <> 3010) und niemand ist dort wohnhaft. DQ7670 Der Code 3032 ("Von einem Privathaushalt mit Erstwohnung im gleichen Gebäude bewohnt") kann nur verwendet werden, wenn der Code 3010 ("Bewohnt gemäss Art. 3 Bst. b RHG") mindestens einer weiteren Wohnung im gleichen Gebäude vergeben wird. DQ4016 Der Code 3034 ("Leerstehend seit höchstens zwei Jahren") darf nicht während mehr als 24 Monaten ohne Unterbruch vergeben werden. DQ5378 |
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- | Informationsquelle zur Nutzungsart WNARTDAT
Aktualisierungsdatum der Nutzungsart WNARTSCE
Kommentar zur Nutzungsart der Wohnung WNARTKOM
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Person(en) mit HauptwohnsitzWPERSHW
Person(en) mit NebenwohnsitzWPERSNW
WPERSHW
WPERSNW
Angabe zur Wohnungsbelegung gemäss den Daten des Einwohnerregisters. | |||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Person(en) mit Hauptwohnsitz WPERSHW
Person(en) mit Nebenwohnsitz WPERSNW
Diese Merkmale geben an, ob die Wohnung am letzten Stichtag gemäss Registerharmonisierungsverordnung (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) von mindestens einer Person mit Niederlassung (gemäss Art. 3 Bst. b RHG) oder mit Aufenthalt (gemäss Art. 3 Bst. c RHG) in der Gemeinde belegt war. Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch und basiert auf der Verknüpfung der eidg. GWR-Daten mit Daten aus den Personenregistern gemäss Art. 2 Abs. 1 der Zweitwohnungsverordnung (ZWV). Sie wird rund 45 Tage nach dem Stichtag durchgeführt. Diese Merkmale sind nicht veränderbar. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV |
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Codierung | - | Person(en) mit Hauptwohnsitz WPERSHW
Person(en) mit Nebenwohnsitz WPERSNW
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Person(en) mit Hauptwohnsitz WPERSHW
Person(en) mit Nebenwohnsitz WPERSNW
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht |
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Datenquellen | - | Person(en) mit Hauptwohnsitz WPERSHW
Person(en) mit Nebenwohnsitz WPERSNW
Automatische Aktualisierung basierend auf den Daten der Einwohner-kontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV. |
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Qualitätsanforderungen | - | Person(en) mit Hauptwohnsitz WPERSHW
Person(en) mit Nebenwohnsitz WPERSNW
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Datum der ersten BelegungWERSTBELEGDAT
Datum der letzten BelegungWLETZTBELEGDAT
WERSTBELEGDAT
WLETZTBELEGDAT
Angabe des Datums (Quartalsende), an dem die Wohnung erstmals bzw. letztmals belegt war. | |||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Datum der ersten Belegung WERSTBELEGDAT
Das Datum der ersten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung erstmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde. Das Datum der ersten Belegung wird standardmässig mit dem Wert 31. Dezember 2012 ergänzt, für alle Wohnungen die an diesem Stichtag belegt waren. Werte älter als dieses Datum sind nicht zulässig. |
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- | Datum der letzten Belegung WLETZTBELEGDAT
Das Datum der letzten Belegung entspricht dem Datum des Stichtags, an dem die Wohnung letztmals als belegt von mindestens einer Person gemäss Daten der Einwohnerkontrolle (unabhängig vom Meldeverhältnis) gemeldet wurde. Für Wohnungen, die vor dem 31.Dezember 2012 letztmals belegt waren, wird kein Wert erfasst. Im eidg. GWR erfolgt die Aktualisierung dieser Merkmale automatisch. Sie wird rund 45 Tage nach Ende eines Quartals durchgeführt. Diese Merkmale sind nicht veränderbar. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. i VGWR
Art. 2 Abs. 1 ZWV |
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Codierung | - | Datum der ersten Belegung WERSTBELEGDAT
Datum der letzten Belegung WLETZTBELEGDAT
Datumsformat dd.mm.yyyy, einzig die Daten, die dem Ende eines Quartals entsprechen, sind erlaubt (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember). |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Datum der ersten Belegung WERSTBELEGDAT
Datum der letzten Belegung WLETZTBELEGDAT
Schreibgeschützte Merkmale – keine Meldepflicht Das Datum der ersten und letzten Belegung liegt nicht vor dem 31. Dezember 2012. | |||||||||
Datenquellen | - | Datum der ersten Belegung WERSTBELEGDAT
Datum der letzten Belegung WLETZTBELEGDAT
Automatische Aktualisierung basierend auf Daten der Einwohnerkontrolle gemäss Art. 2 Abs. 1 der ZWV. |
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Qualitätsanforderungen | - | Datum der ersten Belegung WERSTBELEGDAT
Datum der letzten Belegung WLETZTBELEGDAT
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen.
Detaillierte Beschreibung
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Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV).
Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV
Codierung
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
Code
Nutzungsbeschränkung
3401
Keine Beschränkung (Art. 8, 9 und 10 ZWG)
3402
Erstwohnung (Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG)
3403
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. a ZWG)
3404
Tour. bewirtschaftete Wohnung (Art. 7 Abs. 2 Bst. b ZWG)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Fakultativ
Datenquellen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
Nutzungsbeschränkung gemäss ZWGWGBANMERKUNG
--
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen.
Detaillierte Beschreibung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten.
Rechtliche Grundlage
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Codierung
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Freitextfelder Wohnung 1 und 2
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Fakultativ
Datenquellen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
Gemeinden und Kantone
Qualitätsanforderungen
-
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
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Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst.
Detaillierte Beschreibung
Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung).
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS).
Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ).
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden).
In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden.
In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde.
Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt.
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GrundstücksnummerLPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung.
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden.
Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix.
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Typ des GrundstücksLTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum).
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR
Codierung
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen
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GrundbuchkreisnummerLGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
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GrundstücksnummerLPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
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Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig
-
Typ des GrundstücksLTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
Code
Typ des Grundstücks
4011
Parzelle (Liegenschaft)
4012
Anteil Stockwerkeigentum
4013
Gewöhnliches Miteigentum
4014
Konzession
4015
SDR (Baurecht)
4016
Bergwerk
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Grundstücksidentifikator
Gemäss Codierung
Ja
Grundbuchkreisnummer
0-9999
Ja
Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Suffix der Grundstücksnummer
Gemäss Codierung
Ja
Typ des Grundstücks
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer.
Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist.
PA0969
-
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Fakultativ
-
Typ des GrundstücksLTYP
Obligatorisch
Datenquellen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
- amtliche Vermessung
- Grundbuch
- Baubewilligung
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
PQ9366
-
GrundbuchkreisnummerLGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt.
PQ5879
-
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
--
-
Typ des GrundstücksLTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein.
PQ4052
Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein.
PQ3092
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
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Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
--
WGBANMERKUNG
Dieses Merkmal erlaubt, allfällige durch das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) vom 20. März 2015 vorgesehene Nutzungsbeschränkungen zu erfassen. | ||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG WGBANMERKUNG
Dieses Merkmal dient ausschliesslich der Umsetzung des ZWG sowie der entsprechenden Verordnung (Zweitwohnungsverordnung, ZWV). Anhand dieses Merkmals können Wohnungen mit oder ohne im Grundbuch eingetragene Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG in den Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20% beträgt, ermittelt werden. |
||||||||||
Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 3 Bst. j VGWR
Art. 3 Abs. 3 ZWV |
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Codierung | - | Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG WGBANMERKUNG
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Beschränkungen unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG WGBANMERKUNG
Fakultativ |
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Datenquellen | - | Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG WGBANMERKUNG
Angaben der kommunalen Baubehörde |
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Qualitätsanforderungen | - | Nutzungsbeschränkung gemäss ZWG WGBANMERKUNG
-- |
Freitextfeld Wohnung 1WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2WFREITXT2
WFREITXT1
WFREITXT2
Freitextfelder für die Verwaltung der kantonalen und kommunalen Spezifikationen. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Freitextfeld Wohnung 1 WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2 WFREITXT2
Zwei Felder der Entität "Wohnung" sind den Kantonen und Gemeinden für die Verwaltung ihrer spezifischen Merkmale vorbehalten. |
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Rechtliche Grundlage | -- | |||||||
Codierung | - | Freitextfeld Wohnung 1 WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2 WFREITXT2
Alphanumerisch, 32 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Freitextfeld Wohnung 1 WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2 WFREITXT2
Fakultativ |
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Datenquellen | - | Freitextfeld Wohnung 1 WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2 WFREITXT2
Gemeinden und Kantone |
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Qualitätsanforderungen | - | Freitextfeld Wohnung 1 WFREITXT1
Freitextfeld Wohnung 2 WFREITXT2
-- |
Merkmale der Entität ''Grundstück''
Eidgenössischer GrundstücksidentifikatorEGRID
GrundbuchkreisnummerLGBKR
GrundstücksnummerLPARZ
Suffix der GrundstücksnummerLPARZSX
Typ des GrundstücksLTYP
EGRID
LGBKR
LPARZ
LPARZSX
LTYP
Angabe zu den aktiven Grundstücken zur Identifikation der Bauprojekte, der Gebäude und der Wohnungen. Die Angaben zu den projektierten Grundstücken werden nicht erfasst. | ||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | Grundstücke sind Gegenstand des Grundeigentums.
Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB). Liegenschaften sind Bodenflächen mit genügend bestimmten Grenzen (Art. 2 der Grundbuchverordnung). |
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- | Eidgenössischer Grundstücksidentifikator EGRID
Identifikationsnummer des elektronischen Grundstückinformationssystems (eGRIS). Der eidgenössische Grundstücksidentifikator ist in der ganzen Schweiz einheitlich und dient dem Informationsaustausch zwischen dem Grundbuch, der amtlichen Vermessung und den anderen Nutzerinnen und Nutzern (siehe ). |
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- | Grundbuchkreisnummer LGBKR
In gewissen Gemeinden ist das Gemeindegebiet in einzelne Grundbuchkreise unterteilt (z.B. die Städte Winterthur, Bern, Thun sowie fusionierte Gemeinden). In diesen Gemeinden muss ergänzend zur Grundstücksnummer auch die Angabe des entsprechenden Grundbuchkreises erfasst werden. In den übrigen Gemeinden genügt die Angabe der Grundstücksnummer zur Identifikation eines Grundstückes innerhalb der Gemeinde. Der Wert "0" besagt, dass es keine Grundbuchkreise gibt. |
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- | Grundstücksnummer LPARZ
Massgebend für die Angabe der Parzellennummer ist die Grundstücksnummerierung gemäss Grunddatensatz der amtlichen Vermessung. |
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- | Suffix der Grundstücksnummer LPARZSX
In einigen Kantonen können Grundstücke des Typs Liegenschaften in mehrere Flächen unterteilt werden. Damit die Flächen voneinander unterschieden werden können, erhält jede Fläche ein Suffix. |
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- | Typ des Grundstücks LTYP
Es gibt verschiedene Grundstückstypen: Liegenschaften (oder Parzellen), selbständige und dauernde Rechte (SDR, darunter die Baurechte), Bergwerke und Miteigentumsanteile (unterteilt in gewöhnliches Miteigentum und Anteil Stockwerkeigentum). |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. e VGWR
Art. 8 Abs. 3 Bst. c VGWR |
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Codierung | - | Eidgenössischer Grundstücksidentifikator EGRID
Alphanumerisch, 14 Stellen, gemäss eGRIS-Spezifikationen |
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- | Grundbuchkreisnummer LGBKR
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen |
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- | Grundstücksnummer LPARZ
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig |
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- | Suffix der Grundstücksnummer LPARZSX
Alphanumerisch, 12 Stellen, linksbündige Null "0" in Zeichenfolge nicht zulässig |
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- | Typ des Grundstücks LTYP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Grundstückstypen unterschieden:
|
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Eidgenössischer Grundstücksidentifikator EGRID
Grundbuchkreisnummer LGBKR
Grundstücksnummer LPARZ
Zwingend zu erfassen ist ein eidgenössischer Identifikator oder eine Grundbuchkreisnummer und eine Grundstücksnummer. Der Grundbuchnummer wird standardmässig der Wert "0" zugeteilt, wenn in der Gemeinde keine entsprechende Grundbuchnummer besteht und die Grundstücknummer erfasst ist. PA0969 |
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- | Suffix der Grundstücksnummer LPARZSX
Fakultativ |
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- | Typ des Grundstücks LTYP
Obligatorisch |
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Datenquellen | - | Eidgenössischer Grundstücksidentifikator EGRID
Grundbuchkreisnummer LGBKR
Grundstücksnummer LPARZ
Suffix der Grundstücksnummer LPARZSX
Typ des Grundstücks LTYP
- amtliche Vermessung - Grundbuch - Baubewilligung |
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Qualitätsanforderungen | - | Eidgenössischer Grundstücksidentifikator EGRID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig. PQ9366 |
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- | Grundbuchkreisnummer LGBKR
Grundbuchkreis für alle Gebäudenummern grösser als "0", wenn die betreffende Gemeinde gemäss Gemeindeverzeichnis mehrere Grundbuchkreise führt. PQ5879 |
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- | Grundstücksnummer LPARZ
Suffix der Grundstücksnummer LPARZSX
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- | Typ des Grundstücks LTYP
Nur Grundstücke des Typs "Parzelle (Liegenschaft)" oder "SDR (Baurecht)" können mit einem Gebäude oder einem Bauprojekt verbunden sein. PQ4052 Nur Grundstücke des Typs "Anteil Stockwerkeigentum" können mit einer Wohnung verbunden sein. PQ3092 |
Merkmale der Entität ''Strasse''
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Identifikationsnummer der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator.
Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Eidgenössischer Strassenidentifikator
10'000'000 - 90'000'000
Nein
Meldepflicht
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO1091
Datenquellen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie
Qualitätsanforderungen
-
Eidgenössischer StrassenidentifikatorESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig.
SQ1723
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Strassenbezeichnung.
Detaillierte Beschreibung
Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen.
In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden.
Bemerkung
Wenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.
Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt.
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst.
Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.
Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen.
Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden.
In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden.
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Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert.
Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise.
Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
Strassenbezeichnung
Abkürzung
Avenue
Av.
Boulevard
Bd
Chemin
Ch.
Escalier
Esc.
Impasse
Imp.
Passage
Pass.
Promenade
Prom.
-strasse
-str.
-
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen.
Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen.
Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH.
Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI.
Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC.
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Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst.
Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden.
Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!).
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Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind.
Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV
Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV
Codierung
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StrassenbezeichnungSTRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen
-
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen
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Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen
-
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
Code
Sprache
9901
Deutsch
9902
Rätoromanisch
9903
Französisch
9904
Italienisch
-
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassenbezeichnung
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung kurz
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Index
Alle Zahlen und Buchstaben,[ ' ], [ - ] und [ . ]
Nein
Strassenbezeichnung Sprache
Gemäss Codierung
Nein
Strassenbezeichnung offiziell
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117
Datenquellen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde
Qualitätsanforderungen
-
StrassenbezeichnungSTRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
SQ0834
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
SQ5693
Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig.
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
--
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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ESID
Identifikationsnummer der Strasse. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Eidgenössischer Strassenidentifikator ESID
Der eidgenössische Strassenidentifikator ist ein schweizweit eindeutiger Identifikator. Eine Strasse ist ein eindeutiges geografisches Objekt in der Gemeinde, das anhand seiner Achse lokalisiert werden kann. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. a GeoNV Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV |
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Codierung | - | Eidgenössischer Strassenidentifikator ESID
Numerisch (Ganzzahl), 8 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
|
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Meldepflicht | - | Eidgenössischer Strassenidentifikator ESID
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch. SO1091 |
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Datenquellen | - | Eidgenössischer Strassenidentifikator ESID
Attribué par le RegBL selon la convention avec l'Office fédéral de topographie |
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Qualitätsanforderungen | - | Eidgenössischer Strassenidentifikator ESID
Der Identifikator ist für die ganze Schweiz eindeutig. SQ1723 |
StrassenbezeichnungSTRNAME
Strassenbezeichnung kurzSTRNAMK
Strassenbezeichnung IndexSTRINDX
Strassenbezeichnung SpracheSTRSP
Strassenbezeichnung offiziellSTROFFIZIEL
STRNAME
STRNAMK
STRINDX
STRSP
STROFFIZIEL
Strassenbezeichnung. | ||||||||||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | Mit der Strassenbezeichnung, oder Strassennamen, kann eine Strasse innerhalb einer politischen Gemeinde und einer Ortschaft eindeutig identifiziert werden.
Eine Strasse hat immer nur einen einzigen Namen. In zweisprachigen Gemeinden kann der Name übersetzt und in mehreren Sprachen erfasst werden. BemerkungWenn eine Gemeinde eine Strassenbezeichnung in Mundart wünscht, gilt diese als offizieller Name.Eine zweite Schreibweise in Hochdeutsch ist nicht erlaubt. |
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- | Strassenbezeichnung STRNAME
Mit diesem Merkmal wird die Strassenbezeichnung in offizieller Schreibweise der Gemeinde erfasst. Gemäss der Verordnung über die geografischen Namen fällt die Benennung der Strassen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Strassennamen müssen grundsätzlich den Empfehlungen "Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen für die deutschsprachige Schweiz", herausgegeben vom Bundesamt für Landestopographie, folgen. Bei einigen allein stehenden Gebäuden (landwirtschaftliche Gebäude, Berghütten usw.) kann die Gebäudeadresse nicht mit einer Strasse in Verbindung gebracht werden. In diesem Fall kann der Strassenname durch den Namen eines benannten Gebiets ersetzt werden. |
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- | Strassenbezeichnung kurz STRNAMK
Da der Platz für die Adressen beschränkt ist, wird für jede Strassenbezeichnung auch eine Kurzschreibweise definiert. Die übergeordneten Regeln zur harmonisierten Schreibweise der Strassenbezeichnungen gelten mit Ausnahme der Abkürzungen sinngemäss auch für die Kurzschreibweise. Folgende Abkürzungen werden für die Kurzschreibweise immer verwendet:
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- | Strassenbezeichnung Index STRINDX
Indexzeichen zur alphabetischen Reihung der Strassenbezeichnungen. Vor allem im lateinischen Sprachgebiet (Rue de ..., Via ...) dient der Strassenindex zur Definition einer zweckmässigen Sortierreihenfolge, um ein leichtes Auffinden von Strassenbezeichnungen in Listen zu ermöglichen. Der Strassenindex wird automatisch in Grossbuchstaben geschrieben und entspricht in der Regel den ersten 3 Buchstaben des Hauptwortes der Strassenbezeichnung: Mühlegasse → STRINDX = MÜH. Bei Strassenbezeichnungen mit Datum wird der Monatsname verwendet: Avenue du 1er-Mai → STRINDX = MAI. Bei Strassenbezeichnungen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname als Index verwendet: Via Antonio Arcioni → STRINDX = ARC. |
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- | Strassenbezeichnung Sprache STRSP
Die Strassenbezeichnungen werden grundsätzlich in der Hauptsprache der jeweiligen Gemeinde erfasst. Um die korrekte Handhabung in zweisprachigen Gebieten zu ermöglichen, können die Strassenbezeichnungen in mehreren Sprachen verwaltet werden. Für jede Strassenbezeichnung der Gemeinde ist nur ein Eintrag pro Sprache möglich (keine Alternativschreibweisen von Strassennamen zulässig!). |
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- | Strassenbezeichnung offiziell STROFFIZIEL
Dieser Status gibt an, dass der Lokalisationsname und die Schreibweise korrekt sind. Gemäss Art. 26a der Verordnung über die geografischen Namen sind die als "offiziell" bezeichneten Strassen für die Behördenverbindlich. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. b GeoNV Art. 26b Abs. 1 Bst. e GeoNV |
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Codierung | - | Strassenbezeichnung STRNAME
Alphanumerisch, 60 Stellen |
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- | Strassenbezeichnung kurz STRNAMK
Alphanumerisch, 24 Stellen |
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- | Strassenbezeichnung Index STRINDX
Alphanumerisch, 3 Stellen |
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- | Strassenbezeichnung Sprache STRSP
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Sprachen unterschieden:
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- | Strassenbezeichnung offiziell STROFFIZIEL
Numerisch (Ganzzahl), 1 Stelle, 1=ja, 0=nein |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Strassenbezeichnung STRNAME
Strassenbezeichnung kurz STRNAMK
Strassenbezeichnung Index STRINDX
Strassenbezeichnung Sprache STRSP
Strassenbezeichnung offiziell STROFFIZIEL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch. STRNAME : SO5580; STRNAMK : SO2035 ; STRINDX : SO5104 ; STRSP : SO4993 ; STROFFIZIEL : SO3117 |
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Datenquellen | - | Strassenbezeichnung STRNAME
Strassenbezeichnung kurz STRNAMK
Strassenbezeichnung Index STRINDX
Strassenbezeichnung Sprache STRSP
Strassenbezeichnung offiziell STROFFIZIEL
Angaben der kommunalen Baubehörde |
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Qualitätsanforderungen | - | Strassenbezeichnung STRNAME
Die Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig. SQ0834 Strassenbezeichnung kurz STRNAMK
SQ5693 Die kurze Strassenbezeichnung ist in derselben Ortschaft und in derselben Gemeinde eindeutig. Strassenbezeichnung Index STRINDX
Strassenbezeichnung Sprache STRSP
Strassenbezeichnung offiziell STROFFIZIEL
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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Realisierungsstand der StrasseSREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden:
- Projektierte Strasse
- Baubegonnene Strasse
- Bestehende Strasse
- Aufgehobene Strasse
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV
Codierung
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
Code
Art der Arbeiten
9811
Projektiert
9812
Im Bau
9813
Bestehend
9814
Aufgehoben
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Realisierungsstand der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5996
Datenquellen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung
- Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Realisierungsstand der StrasseSREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
--
StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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SREAL
Angabe zum Realisierungsstand der Strasse. | ||||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Realisierungsstand der Strasse SREAL
Es wird zwischen folgenden Realisierungsständen unterschieden: - Projektierte Strasse - Baubegonnene Strasse - Bestehende Strasse - Aufgehobene Strasse |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. f GeoNV |
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Codierung | - | Realisierungsstand der Strasse SREAL
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Strassenrealisierungsständen unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Realisierungsstand der Strasse SREAL
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch. SO5996 |
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Datenquellen | - | Realisierungsstand der Strasse SREAL
- Hauptdatenquelle: Gemeindeverwaltung - Hilfsdatenquellen: amtliche Vermessung |
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Qualitätsanforderungen | - | Realisierungsstand der Strasse SREAL
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Art der StrasseSTRART
Art des betreffenden Strassenobjektes.
Detaillierte Beschreibung
-
Art der StrasseSTRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler.
Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
Art der StrasseSTRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen
Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
Code
Art der Strasse
9801
Strasse (Linienobjekt)
9802
Platz (Punktobjekt)
9803
Benanntes Gebiet (Flächenobjekt)
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Art der Strasse
Gemäss Codierung
Nein
Meldepflicht
-
Art der StrasseSTRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch.
SO5562
Datenquellen
-
Art der StrasseSTRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung
Qualitätsanforderungen
-
Art der StrasseSTRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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STRART
Art des betreffenden Strassenobjektes. | ||||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Art der Strasse STRART
Der Oberbegriff "Strasse" umfasst verschiedene geografische Elemente: sowohl Strassen im engeren Sinne als auch Plätze und benannte Gebiete wie Weiler. Das Merkmal "Art der Strasse" gibt an, ob es sich um eine Strasse (= Linie), einen Platz (= Punkt) oder ein benanntes Gebiet (= Fläche) handelt. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV |
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Codierung | - | Art der Strasse STRART
Numerisch (Ganzzahl), 4 Stellen Es wird zwischen folgenden Arten der Strasse unterschieden:
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Art der Strasse STRART
Die Angabe ist für alle Strassen obligatorisch. SO5562 |
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Datenquellen | - | Art der Strasse STRART
- Hauptdatenquelle: swisstopo - Hilfsdatenquellen: Gemeindeverwaltung und amtliche Vermessung |
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Qualitätsanforderungen | - | Art der Strasse STRART
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StrassengeometrieSTRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse.
Detaillierte Beschreibung
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes.
Strassenachsen werden als Linien eingetragen,
Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone.
Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen.
Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden.
Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen.
Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt.
Rechtliche Grundlage
Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV
Codierung
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst.
Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt.
Punkte
Die Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] }
Linien
Die Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987.
Oder
{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }
Polygone
Die Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:
{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] }
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Strassengeometrie
Gemäss Codierung
Ja
Meldepflicht
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StrassengeometrieSTRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch.
Datenquellen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo
- Hilfsdatenquellen:
- amtliche Vermessung
- Angabe der Gemeinde
- BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben
- andere Quelle
Qualitätsanforderungen
-
StrassengeometrieSTRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert.
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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STRGEOM
Geometrie des Objekts Strasse. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Strassengeometrie STRGEOM
Die Strassengeometrie entspricht der Strassenachse bzw. der Position des Platzes oder benannten Gebietes. Strassenachsen werden als Linien eingetragen, Plätze und benannte Gebiete als Punkte oder Polygone. Anhand dieser Geometrien lassen sich Strassen in einem geografischen Informationssystem darstellen. Für neue Strassen kann die Geometrie provisorisch erfasst werden. Später werden die Angaben aus der amtlichen Vermessung übernommen. Unterbrochene Strassen werden mit mehreren aufeinanderfolgenden Linien dargestellt. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 8 Abs. 2 Bst. f VGWR
Art. 26a Abs. 2 Bst. e GeoNV |
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Codierung | - | Strassengeometrie STRGEOM
Die Strassengeometrie wird im Format GEOJSon (IETF, rfc 7496) unter Verwendung der Rahmenreferenz LV95 erfasst. Einzig die Objekte des Typs "Point", "LineString", "MultiLineString" und "Polygon" sind erlaubt. PunkteDie Punkte (für Plätze und benannte Gebiete) werden gemäss folgendem Modell erfasst:{"type": "Polygon", "coordinates": [2561810.536, 1205201.123] } LinienDie Linien (für Strassen) werden gemäss folgendem Modell erfasst:{"type": "LineString", "coordinates": 2561739,425 1205245,456 2561645,789 1205321,987. Oder{"type": "MultiLineString", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987] ], [ [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] }PolygoneDie Polygone (für Plätze und benannte Gebiete) werden als Polygone gemäss folgendem Modell erfasst:{"type": "Polygon", "coordinates": [ [ [2561739.425, 1205245.456], [2561645.789, 1205321.987], [2561824.147, 1205635.236], [2561712.963, 1205388.897] ] ] } |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Strassengeometrie STRGEOM
Die Angabe ist für sämtliche Neuerfassungen obligatorisch. |
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Datenquellen | - | Strassengeometrie STRGEOM
- Hauptdatenquelle: swisstopo - Hilfsdatenquellen: - amtliche Vermessung - Angabe der Gemeinde - BFS, auf Grundlage weiterer kartografischer Angaben - andere Quelle |
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Qualitätsanforderungen | - | Strassengeometrie STRGEOM
Die Strasse ist innerhalb der Gemeindegrenzen lokalisiert. |
Amtliche StrassennummerSTRANR
Amtliche Strassennummer.
Detaillierte Beschreibung
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Amtliche StrassennummerSTRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}}
Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird.
Rechtliche Grundlage
Art. 26a GeoNV{{+--+}}
Codierung
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen
Technische Spezifikationen
Merkmal
Zulässige Werte
Zulässige leere Werte
Amtliche Strassennummer
0 – 999'999'999'999
Ja
Meldepflicht
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Fakultativ
Datenquellen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
Zuständige Behörde
Qualitätsanforderungen
-
Amtliche StrassennummerSTRANR
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STRANR
Amtliche Strassennummer. | ||||||||
Detaillierte Beschreibung | - | Amtliche Strassennummer STRANR
{{-Unter der amtlichen Strassennummer ist die Strassennummer gemäss eines amtlichen Verwaltungsregisters (z.B. amtliche Vermessung) zu verstehen.-}} Die Nummerierung der Strassenbezeichnungen muss kantonal geregelt sein, damit sie im eidg. GWR erfasst wird. |
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Rechtliche Grundlage | Art. 26a GeoNV{{+--+}} | |||||||
Codierung | - | Amtliche Strassennummer STRANR
Numerisch (Ganzzahl), 12 Stellen |
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Technische Spezifikationen |
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Meldepflicht | - | Amtliche Strassennummer STRANR
Fakultativ |
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Datenquellen | - | Amtliche Strassennummer STRANR
Zuständige Behörde |
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Qualitätsanforderungen | - | Amtliche Strassennummer STRANR
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