Beschränkt zugängliche Daten

Einführung

Bevor sie ein Gesuch stellen, müssen sie folgendes sicherstellen:

  • Sie erfüllen die verlangten Anforderungen gemäss Art. 15 VGWR ;
  • Sie wissen, welchen Datensatz Sie brauchen;
  • Sie wissen, auf welche Gemeinden/Kanton sie Zugriff brauchen (Perimeter);
  • Sie haben sich bereits ein robustes Passwort ausgedacht (das müssen sie bereits beim Stellen eines Gesuches angeben)

Für eine Bestellung müssen Sie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis nehmen. Diese finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.

Bestellformular


  • Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per E-Mail.
  • Diese E-Mail enthält im Betreff ihre Gesuchs-Referenz (Beispiel: MADD-20200326-B10). Bewahren sie diese gut auf.
  • Sie erhalten von uns eine andere E-Mail mit dem Bescheid.
  • Falls ihr Gesuch validiert wurde, kann man die Daten am nächsten Tag ab 10 Uhr unter folgender Schaltfläche herunterladen:

Passwort

Im Falle eines Verlusts des Passworts kann es nicht wiederhergestellt werden. Bewahren Sie es sicher auf.

Ihr Passwort haben sie im Formular "Zugriffsantrag auf die Daten des eidg. GWR" selber gewählt. Aus Sicherheitsgründen werden ihre persönlichen Daten nicht auf das System mit den eigentlichen GWR Daten übertragen. Ihre persönlichen Daten sind im Sinne des Datenschutzes komplett pseudonymisiert. Daher ist es nicht möglich, ihr Passwort zurückzusetzen. Um die Daten zu erhalten, müssen Sie daher eine neue Anfrage stellen.