Jeden Tag aktuelle Daten!
Die öffentlich zugänglichen Daten sind in Anhang 1 der Verordnung über das GWR (VGWR) durch die Berechtigungsstufe A definiert.
Daten mit der Berechtigungsstufe A + B, wie in Anhang 1 der GWR-Verordnung (GWR) definiert, müssen bestellt werden:
Die Bestellung von Daten ermöglicht :
madd@bfs.admin.ch