Wie werden Strassen erfasst?

Das Strassenverzeichnis des eidg. GWR wird abgelöst durch das amtliche Verzeichnis der Strassen, für welches das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) zuständig ist. Die Erfassung der Strassen erfolgt über das Portal im eidg. GWR.

Für allgemeine Fragen zur Gebäudeadressierung und -nummerierung hat das Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam mit swisstopo eine Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamenerstellt.

Grundsätze

Eine neue Strasse muss zwingend via Webapplikation des eidg. GWR im Ritter „Strassen“ erfasst werden. Der Eintrag erfolgt damit automatisch auch in das amtliche Verzeichnis der Strassen. Die Schreibweise einer im eidg. GWR erfassten Strasse ist behördenverbindlich. Die Amtliche Vermessung bezieht die neu erfassten Strassen in regelmässigen Abständen direkt vom eidg. GWR und passt die provisorisch erfassten Geometrien den tatsächlichen Gegebenheiten an.

Korrekte Erfassung

Bitte stellen Sie vor einer Neuerfassung sicher, dass es sich wirklich um eine neue Strasse handelt. In der Regel liegt einer neuen Strasse ein Beschluss der Gemeinde oder des Kantons zugrunde. Für Änderungen der Schreibweise siehe weiter unten.

  1. Gehen Sie im eidg. GWR in das Menu „Strassen“ und suchen Sie nun im Eingabefeld nach der gewünschten Strasse.
  2. Erst wenn Sie sicher sind, dass die entsprechende Strasse noch nicht im eidg. GWR existiert, klicken Sie auf „Neue Strasse erfassen“,
  3. um die fehlende Strasse im eidg. GWR und damit auch im amtlichen Verzeichnis der Strassen zu erfassen.

Eine neue Strasse erfassen



Bitte erfassen Sie folgende Merkmale zu der neuen Strasse (beachten Sie bitte unbedingt auch die Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen:

  • Realisierungsstand der Strasse Bitte geben Sie den Realisierungsstand der Strasse an. Sie werden in der Regel nur bestehende Strassen erfassen.
  • Art der Strasse Hier wird angegeben, ob es sich um eine Strasse, einen Platz oder ein benanntes Gebiet handelt. Damit bestimmen Sie, ob Sie weiter unten in der Karte eine Linie, eine Fläche oder einen Punkt einzeichnen müssen.
  • Strassenbezeichnung offiziell Bitte geben Sie an, ob die Strassenbezeichnung offiziell ist oder nicht. Sie werden in der Regel nur offizielle Strassen erfassen. Nicht offizielle Strassenbezeichnungen können nicht zu Adressierung von Gebäuden verwendet werden. Sie erscheinen auch nicht im Geoportal des Bundes.
  • Amtliche Strassennummer In zahlreichen Kantonen wird eine amtliche Strassennummer geführt. Der Inhalt dieses Feldes obliegt der Verantwortung des Kantons und sollte nur ausgefüllt werden, wenn dazu eine Information des Kantons vorliegt.
  • Strassenname Volltext Dies ist der offizielle Strassenname. Er ist nicht länger als 60 Zeichen und beginnt mit einem Grossbuchstaben.
  • Strassenname Kurztext Es handelt sich um die Kurzversion des Strassennamens. Er ist nicht länger als 24 Zeichen. Er beginnt mit einem Grossbuchstaben. Er beinhaltet die zwingenden Abkürzungen (z.B. Bahnhofstr., anstelle von Bahnhofstrasse) gemäss der Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen.
  • Index Der Index dient der Sortierung des Strassenverzeichnisses nach dem Hauptbegriff. Er entspricht den ersten drei Buchstaben des Hauptwortes, also dem eigentlichen Suchbegriff. Die Gross-/Klein-schreibung entspricht jener des Strassennamens. Das System macht anhand des Strassennamens einen Vorschlag. Beispiel: Bernstrasse → „Ber“. C.-F.-Meyer-Strasse → „Mey“. Untere Mühle → „Müh“. Bei Strassennamen mit Datum wird der Monatsname verwendet (Avenue du 1er Mai → „Mai“). Bei Strassennamen mit Vor- und Nachnamen wird der Nachname verwendet (Via Antonio Arcioni → „Arc“).
  • Karte, Geometrie Zeichnen Sie die ungefähre Lage der neuen Strasse, des Platzes oder des benannten Gebietes in der Karte ein. Sie dient später dem Geometer zur Orientierung, damit er die korrekte Geometrie am richtigen Ort erfassen kann.
  • Ort Anhand der eingezeichneten Geometrie wird automatisch der Ort mit der entsprechenden Postleitzahl übernommen. Sollte der Ort nicht den Erwartungen entsprechen, überprüfen Sie bitte die eingezeichnete Geometrie.

Änderungen der Schreibweise von Strassennamen

Wenn Sie im Strassenverzeichnis des eidg. GWR Strassenbezeichnungen finden, welche nicht der offiziellen Schreibweise entsprechen, teilen Sie uns bitte die Änderungen per Post oder per Mail mit. Als Angaben reichen uns die bisherige Schreibweise im eidg. GWR (mit zusätzlicher Angabe von ESID) sowie die korrekte offizielle Schreibweise. Im Idealfall belegen Sie die Schreibweise mit einem offiziellen Dokument.

→ Bitte sprechen Sie die Änderungen mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Geometer ab. Bitte stellen Sie sicher, dass die offizielle und verbindliche Schreibweise in allen Amtsstellen angewendet wird.

Löschung einer Strasse

Teilen Sie uns bitte per Post oder per Mail mit, wenn Sie im Strassenverzeichnis eine Strasse entdecken, die Sie wegen einer Fehlerfassung gelöscht haben möchten. Strassennamen, welche im eidg. GWR zur Gebäudeadressierung verwendet werden (der Flag „Aktiv“ steht im Menu „Strassen“ auf „ja“), können nicht gelöscht werden. Um eine solche Strasse später trotzdem löschen zu können, müssen vorgängig die Gebäude, welche diese alte Strasse als Adresse verwenden, neu adressiert werden (siehe Neuadressierungen von Gebäuden).

Neuadressierungen von Gebäuden

Wenn in Ihrer Gemeinde für einzelne oder alle Gebäude neue Nummerierungen und/oder neue Strassennamen eingeführt wurden, diese im eidg. GWR aber noch nicht erfasst sind, teilen Sie uns die Änderungen bitte per Mail mit. Als Grundlage für die Meldung der Adressänderungen verwenden Sie bitte einen Datenexport „Adressen“ aus dem eidg. GWR im Menu „Datenexport“. In dieser Datei fügen Sie bitte zuhinterst folgende Angaben an:

  • neue Strassenbezeichnung
  • neue Hausnummer
  • gegebenenfalls neue Gebäude-(oder Versicherungs-)nummer
  • gegebenenfalls neue PLZ und neuer Ort

→ Bitte sprechen Sie die Änderungen vorgängig mit dem für Ihre Gemeinde zuständigen Geometer ab.

Stellen Sie sicher, dass alle neu eingeführten Strassen bereits vor Inkrafttreten der Adressänderung korrekt im eidg. GWR erfasst wurden. Wir werden die Neuadressierungen möglichst rasch im eidg. GWR erfassen und Sie benachrichtigen, sobald die Gebäudeadressen aktualisiert sind. Bitte stellen Sie sicher, dass die offizielle und verbindliche Schreibweise in allen Amtsstellen verwendet wird. Die im eidg. GWR gemachten Änderungen werden jeweils in der Nacht vom Sonntag auf den Montag im Geoportal des Bundes map.geo.admin.ch nachgeführt.