Gemäss der Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes und der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister können die Daten des eidg. GWR folgenden Benutzern verfügbar gemacht werden:
Online ZugriffSie beabsichtigen, online mit der Internet-Applikation BAU/GWR zu arbeiten:
- Sie arbeiten in einem Hoch- oder Tiefbauamt einer Gemeinde und möchten das eidg. GWR und die Baustatistik online bearbeiten?
- Sie arbeiten in einer Verwaltungsstelle (z.B. Einwohnerkontrolle, Vermessungs-, Grundbuch-, Statistikamt etc.) und möchten einen Lesezugriff auf die Onlinedaten des eidg. GWR beantragen?
Zugriff über Web Services
Sie arbeiten mit einer eigenen Applikation, welche über Web Services auf das eidg. GWR zugreifen kann:
- Sie arbeiten in einem Hoch- oder Tiefbauamt einer Gemeinde und möchten die Web Services des eidg. GWR nutzen?
- Sie arbeiten in einer Verwaltungsstelle (z.B. Einwohnerkontrolle, Vermessungs-, Grundbuch-, Statistikamt etc.) und möchten die Web Services des eidg. GWR nutzen (nur Lesen)?
