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Gemäss der Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes und der Verordnung vom 31. Mai 2000 über das eidg. Gebäude- und Wohnungsregister können die Daten des eidg. GWR folgenden Benutzern verfügbar gemacht werden:

Online Zugriff
Sie beabsichtigen, online mit der Internet-Applikation BAU/GWR zu arbeiten:


Zugriff über Web Services

Sie arbeiten mit einer eigenen Applikation, welche über Web Services auf das eidg. GWR zugreifen kann:

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